Sucht am Arbeitsplatz
Der Missbrauch von Alkohol, Drogen und Medikamenten stoppt vor keiner Unternehmenstür. Damit Betriebe dem Thema Sucht adäquat begegnen können, haben wir einige Informationen, Tipps und Links rund um das Thema Sucht am Arbeitsplatz für Sie gesammelt.
Handlungsempfehlung für Führungskräfte
Bei der Suchtprävention kommt besonders Führungskräften eine wichtige Schlüsselfunktion zu. Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer nicht im Betrieb ihrer Arbeit nachgehen, wenn dies offensichtlich aufgrund von Drogenkonsum und/oder Suchtproblemen nicht ordnungsgemäß möglich ist. Das betrifft auch die Einnahme von bewußtseinsbeeinflussenden Medikamenten. Gesetzliche Grundlage ist hier die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1). Umgekehrt versteht es sich quasi von selbst, dass Arbeitnehmer sich nicht selbst oder andere durch Alkohol, Drogen oder andere berauschende Mittel bei der Arbeit gefährden dürfen. Hierbei führen mangelnde Konzentration, sinkende Gefahrenhemmschwellen, eingeschränkte Bewegungsabläufe und Denkvermögen oft zu Arbeitsunfällen mit den unausweichlichen Folgen für Arbeitnehmer und Unternehmen. Die Überwachungspflicht liegt hier beim Arbeitgeber und seinen Führungskräften. Eine erstklassige Praxishilfe speziell für Führungskräfte bietet die Broschüre “Suchtprobleme am Arbeitsplatz – eine Praxishilfe für Personalverantwortliche” mit konkreten Handlungsempfehlungen (Muster: Dienstvereinbarung und Mitarbeitergespräch) und arbeitsrechtlichen Hinweisen der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V.. Dort finden Sie unter Kapitel 5 auch Muster für Stufenpläne.
Übrigens: Dies betrifft nicht nur den Arbeitsplatz, sondern auch Arbeitswege im Sinne des Ausblicks auf Wegeunfälle.
Wichtig: Stufenplan
Um bei Verstößen gegen arbeitsvertragliche oder dienstliche Pflichten oder deren Vernachlässigung in Verbindung mit dem Gebrauch von Suchtmitteln überhaupt handlungsfähig zu sein, sollten im Vorfeld sogenannte Stufengespräche durchgeführt werden. Es handelt sich dabei um einen Interventionsleitfaden, der eine Abfolge von fünf Stufengesprächen vorsieht. Voraussetzung ist ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche bzw. dienstrechtliche Pflichten oder deren Vernachlässigung im Zusammenhang mit Suchtmittelkonsum oder suchtbedingtem Verhalten. In der o. g. Praxishilfe für Führungskräfte finden Sie im 5. Kapitel – Muster für Stufenplangespräche.
Sucht-Prävention im Betrieb
Damit ein innerbetriebliches Hilfsangebot und die Beratung betrieblicher Funktionsträger auf Dauer im Unternehmen gewährleistet werden können, macht es Sinn, Vorgesetzte und Beschäftigte, die im Betrieb Suchtprävention betreiben oder zukünftig betreiben wollen, zu schulen. Zum Beispiel im Weiterbildungs Informations System (WiS) finden Sie Schulungen zum Thema “Betrieblicher Suchthelfer”.
Die Beratung und Hilfe bei Suchtfragen kann im Betrieb ganz unterschiedlich organisiert werden. Egal ob nebenamtliche Ansprechperson oder hauptamtliche Suchtbeauftragte, die Vernetzung ist für den Erfolg ihrer Arbeit wichtig.
Unterstützung durch Berufsgenossenschaften
Die Unfallversicherungsträger informieren, unterstützen und beraten ihre Mitgliedsunternehmen bei der Suchtprävention. Betriebe erhalten umfangreiche Qualifizierungsmaßnahmen zur Erkennung und dem Umgang mit Suchtproblemen. Dazu gehören auch Vorlagen und Begleitung beim Verfassen von Betriebsvereinbarungen und Informationsveranstaltungen. Die gesetzlichen Unfallkassen setzen dabei auf ein breites Netzwerk von Krankenkassen, politische Ressorts auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sowie den Sozialversicherungsträgern – und dem Engagement bei der Nationalen Präventionskonferenz (NPK).
Als Dachorganisation der gesetzlichen Berufsgenossenschaften informiert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) zum Thema Betriebliche Suchtprävention im Sachgebiet Betriebliches Gesundheitsmanagement ihres Fachbereichs Gesundheit im Betrieb neben weiteren und vielfältigen Informationsmaterialien. Die DGUV Information 206-009 "Suchtprävention in der Arbeitswelt – Handlungsempfehlungen" gibt einen Überblick über die Vielfältigkeit der Suchterkrankungen, deren Ursachen und Entwicklungsstufen. Auch aktuell für den Umgang mit Cannabiskonsum am Arbeitsplatz stellt die DGUV Materialien bereit.
Als Dachorganisation der gesetzlichen Berufsgenossenschaften informiert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) zum Thema Betriebliche Suchtprävention im Sachgebiet Betriebliches Gesundheitsmanagement ihres Fachbereichs Gesundheit im Betrieb neben weiteren und vielfältigen Informationsmaterialien. Die DGUV Information 206-009 "Suchtprävention in der Arbeitswelt – Handlungsempfehlungen" gibt einen Überblick über die Vielfältigkeit der Suchterkrankungen, deren Ursachen und Entwicklungsstufen. Auch aktuell für den Umgang mit Cannabiskonsum am Arbeitsplatz stellt die DGUV Materialien bereit.
Wichtig: In der Gefährdungsbeurteilung sollten auch die Risiken aufgenommen sein, die durch die Arbeitsbedingungen auf die Suchtgefahr der Beschäftigten Einfluss nehmen könnten. Arbeitsstress oder umgekehrt Monotonie, Unter- oder Überforderung sind möglicherweise Auslöser für Suchtbefriedigung. Hier sind Vorgesetzte gefordert, Warnzeichen zu erkennen und individuell zu handeln Die DGUV-Information 206-030 “Umgang mit psychisch beeinträchtigten Beschäftigten” unterstützt bei dieser wichtigen Aufgabe.
Hotline für Suchtfragen
Die Landesstelle für Suchtfragen in Baden-Württemberg bietet mit ihrer Hotline besonders Klein- und Kleinstbetrieben Erste Hilfe bei akuten Vorfällen und Krisen im Betrieb.
Den direkten Weg zu einer Beratungsstelle vor Ort und weitere Informationen zur betrieblichen Suchtprävention finden Sie auf den Seiten der Landessuchtberatung Baden-Württemberg.
Hotline für Suchtfragen unter der Nummer 0800 0777-088
Die Beratung ist vertraulich und kostenfrei.
Die Beratung ist vertraulich und kostenfrei.
Mehr Informationen zum Service erhalten Sie auf der Webseite der Landesstelle für Suchtfragen in Baden-Württemberg.
Weitere Informationen
- Mit dem Suchthilfeverzeichnis der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V. finden Sie die richtigen Ansprechpartner und Hilfseinrichtungen.
- Wissenswertes über das Thema Sucht liefert Ihnen auch das Bundesministerium für Gesundheit.
- Publikationen, wie Flyer und Faltblätter zur Verwendung im Unternehmen und konkrete Handlungshilfen sind auf den Seiten der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V. zu finden.