Existenzgründungszuschuss für Menschen mit Behinderungen

Das Integrationsamt des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) fördert unter bestimmten Voraussetzungen Gründungen oder die Erhaltung der Selbstständigkeit von schwerbehinderten Menschen. Nutzen Sie diese Möglichkeit!

Voraussetzungen

Unternehmensgründer müssen Fachkenntnisse (zum Beispiel abgeschlossene Lehre oder Studium) und einschlägige Berufserfahrung sowie betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse haben. Die angestrebte Tätigkeit muss der schwerbehinderte Mensch überwiegend selbst ausführen können.
Schwerbehindert bedeutet, dass ein durch das Versorgungsamt anerkannter Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegen muss.

Umstände des Einzelfalls entscheidend

Gefördert werden Antragsteller, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur schwer in eine abhängige Beschäftigung zu vermitteln sind und denen es auf Grund ihrer Vermögenssituation nicht zugemutet werden kann, die erforderlichen Mittel zur Existenzgründung oder -erhaltung selbst aufzubringen. Bei den Leistungen des Integrationsamts zur Existenzgründung und -erhaltung handelt es sich um Ermessensleistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Ob und in welcher Höhe Leistungen gewährt werden, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kommunalverbands für Jugend und Soziales.