Was bedeutet der freiwillige Nachhaltigkeitsbericht für Ihr Unternehmen?

Kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind nicht gesetzlich verpflichtet einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. In der Praxis werden sie jedoch häufig von Banken, Investoren, Geschäftspartnern und Kunden dazu angehalten Nachhaltigkeitsinformationen bereitzustellen.

Auswirkung auf Ihr Unternehmen

Unternehmen sind indirekt von den Berichtspflichten betroffen (sog. Trickle-Down-Effekt), wenn ihre Geschäftspartner Nachhaltigkeitsinformationen fordern. Gleichzeitig entscheiden sich immer mehr Unternehmen, freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen, um die damit verbundenen Chancen zu nutzen und somit attraktiver für Kunden und weitere Partner zu sein.
Um die Unternehmen zu entlasten, die Berichterstattung zu vereinfachen und zu vereinheitlichen hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ihren finalen Entwurf für einen freiwilligen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für kleine und mittlere Unternehmen (VSME) an die EU-Kommission übermittelt.

Aufbau und Zielsetzung

Diese Empfehlungen richten sich an alle KMU, die nicht unter die CSRD fallen, aber freiwillig oder aufgrund von Anforderungen Nachhaltigkeitsinformationen zu Umwelt, sozialen Aspekten und Unternehmensführung bereitstellen müssen.
Das Ziel des VSME ist es, die Informationsbedarfe zu decken, die beispielsweise im Rahmen von Auftragsvergaben, Kreditvergabeprozessen oder durch die Position von KMU in den Lieferketten anderer Unternehmen entstehen. Es soll dabei unterstützen, ihre Nachhaltigkeitsziele und -projekte einfacher und standardisiert zu dokumentieren und dabei doppelte, uneinheitliche oder unnötige Abfragen zu vermeiden.
Der EFRAG VSME-Entwurf (in Englisch) gliedert sich in zwei Module:
  1. Basic Module: Das Basismodul ist als Zielsetzung für Kleinstunternehmen und als Mindestanforderung für alle anderen kleinen und mittleren Unternehmen gedacht.
  2. Comprehensive Module: Das umfassendere Modul legt zusätzlich zu den Offenlegungen des Basismoduls weitere Datenpunkte fest, die erfahrungsgemäß häufiger von Banken, Anlegern und Großkunden abgefragt werden.

Aktueller Stand und Zeitplan

Zwischen Januar und Mai 2024 fand eine Konsultationsphase zu den Entwürfen des VSME-Standards statt, an der auch die Industrie- und Handelskammern teilnahmen. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer legte am 16. Mai 2024 eine Stellungnahme zum VSME-Standard vor. Auf Grundlage der eingegangenen Rückmeldungen wurden weitere Vereinfachungen vorgenommen, und der Standard wurde anschließend von der EFRAG genehmigt.
Da der VSME ein freiwilliger Berichtsstandard ist, wird er im Gegensatz zu den ESRS (European Sustainability Reporting Standards) nicht als delegierter Rechtsakt von der Europäischen Kommission erlassen. Laut den neuesten Informationen plant die EU-Kommission für das Jahr 2025 eine Konsultation zum VSME. Es lohnt sich also sich mit dem Thema zeitnah zu beschäftigen.
Die EFRAG plant zudem für 2025 weitere Initiativen, um die Akzeptanz und den Erfolg des Standards zu steigern. Dazu sind unter anderem zusätzliche Unterstützungsmaterialien, Leitfäden und Videos zur Nutzung des Standards (in Englisch) veröffentlicht worden.