Was bedeutet der freiwillige Nachhaltigkeitsbericht für Ihr Unternehmen?
Kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind nicht gesetzlich verpflichtet einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. In der Praxis werden sie jedoch häufig von Banken, Investoren, Geschäftspartnern und Kunden dazu angehalten Nachhaltigkeitsinformationen bereitzustellen.
Auswirkung auf Ihr Unternehmen
Unternehmen sind indirekt von den Berichtspflichten betroffen (sog. Trickle-Down-Effekt), wenn ihre Geschäftspartner Nachhaltigkeitsinformationen fordern. Gleichzeitig entscheiden sich immer mehr Unternehmen, freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen, um die damit verbundenen Chancen zu nutzen und somit attraktiver für Kunden und weitere Partner zu sein.
Um die Unternehmen zu entlasten, die Berichterstattung zu vereinfachen und zu vereinheitlichen hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ihren finalen Entwurf für einen freiwilligen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für kleine und mittlere Unternehmen (VSME) an die EU-Kommission übermittelt.
Aufbau und Zielsetzung
Diese Empfehlungen richten sich an alle KMU, die nicht unter die CSRD fallen, aber freiwillig oder aufgrund von Anforderungen Nachhaltigkeitsinformationen zu Umwelt, sozialen Aspekten und Unternehmensführung bereitstellen müssen.
Das Ziel des VSME ist es, die Informationsbedarfe zu decken, die beispielsweise im Rahmen von Auftragsvergaben, Kreditvergabeprozessen oder durch die Position von KMU in den Lieferketten anderer Unternehmen entstehen. Es soll dabei unterstützen, ihre Nachhaltigkeitsziele und -projekte einfacher und standardisiert zu dokumentieren und dabei doppelte, uneinheitliche oder unnötige Abfragen zu vermeiden.
Der EFRAG VSME-Entwurf (in Englisch) gliedert sich in zwei Module:
- Basic Module: Das Basismodul ist als Zielsetzung für Kleinstunternehmen und als Mindestanforderung für alle anderen kleinen und mittleren Unternehmen gedacht.
- Comprehensive Module: Das umfassendere Modul legt zusätzlich zu den Offenlegungen des Basismoduls weitere Datenpunkte fest, die erfahrungsgemäß häufiger von Banken, Anlegern und Großkunden abgefragt werden.
Empfehlungen der EU-Kommission
Am 30. Juli 2025 hat die Europäische Kommission eine Empfehlung zur Anwendung des neuen VSME-Standards für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) veröffentlicht. Der Standard wurde von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt und richtet sich an nicht börsennotierte KMU und Kleinstunternehmen in der EU.
Die Kommission empfiehlt zudem, dass nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen, Finanzinstitute und Kreditgeber ihre Informationsanfragen an KMU möglichst auf die Inhalte des VSME-Standards beschränken. Auch die Mitgliedstaaten sollen entsprechende Maßnahmen auf nationaler Ebene fördern.
Im Rahmen der Omnibus-Vorschläge vom Februar 2025 plant die EU, berichtspflichtige Unternehmen künftig zu verpflichten, ihre Anforderungen an Unternehmen der Wertschöpfungskette mit bis zu 1.000 Beschäftigten auf den VSME-Standard zu begrenzen – es sei denn, branchenspezifische Anforderungen gehen darüber hinaus. Ein entsprechender delegierter Rechtsakt ist in Vorbereitung.
Die Kommission empfiehlt zudem, dass nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen, Finanzinstitute und Kreditgeber ihre Informationsanfragen an KMU möglichst auf die Inhalte des VSME-Standards beschränken. Auch die Mitgliedstaaten sollen entsprechende Maßnahmen auf nationaler Ebene fördern.
Im Rahmen der Omnibus-Vorschläge vom Februar 2025 plant die EU, berichtspflichtige Unternehmen künftig zu verpflichten, ihre Anforderungen an Unternehmen der Wertschöpfungskette mit bis zu 1.000 Beschäftigten auf den VSME-Standard zu begrenzen – es sei denn, branchenspezifische Anforderungen gehen darüber hinaus. Ein entsprechender delegierter Rechtsakt ist in Vorbereitung.