Gründung von Pflegeeinrichtungen

Bei der Gründung einer Pflegeeinrichtung müssen Sie Bestimmungen und Zulassungsvoraussetzungen beachten. Hier finden Sie Links zu hilfreichen Informationen!

Hinweis

In der Regel ist für die Gründung eines Pflegebetriebs keine Gewerbeanmeldung erforderlich, es sei denn, der Betrieb muss zum Beispiel aufgrund seiner Rechtsform (GmbH) ins Handelsregister eingetragen werden. Pflegebetriebe fallen in der Regel nicht unter die IHK-Mitgliedschaft.

Ansprechpartner und Links

Die hier gelisteten Links sind keine Empfehlungen der IHK und bieten keinen allumfassenden Überblick, sondern dienen lediglich einer ersten Information. Weitere Links von Organisationen können uns eingereicht werden.