Geprüfte Pharmareferenten

Wir informieren Sie hier zu den Zulassungsvoraussetzungen und zur Prüfung.

Zielgruppe

Personen aus medizinischen, naturwissenschaftlichen oder einschlägigen kaufmännischen Bereichen, die eine Anstellung als Pharmaberater/-in in Pharmaunternehmen anstreben.
Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Teilnehmer die notwendigen Qualifikationen besitzen, um die Aufgaben eines/einer Geprüften Pharmareferenten/Geprüften Pharmareferentin wahrzunehmen.
Geprüfter Pharmareferent/Geprüfte Pharmareferentin ist eine bundesweit einheitlich geregelte berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Ziel der Prüfung

Durch die Prüfung wird festgestellt, ob die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen vorhanden sind, um die folgenden Aufgaben eines Pharmaberaters im Sinne des Arzneimittelgesetzes wahrzunehmen:
  1. Angehörige von Heilberufen fachlich, kritisch und vollständig über Arzneimittel unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften zu informieren und
  2. Mitteilungen von Angehörigen der Heilberufe über unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Gegenanzeigen oder sonstige Risiken bei Arzneimitteln oder Einnahmeproblemen der Therapeutika zu dokumentieren, schriftlich aufzuzeichnen und dem Auftraggeber zu übermitteln.
Dazu gehört die Befähigung,
  1. biologische, biochemische und molekularbiologische Zusammenhänge sowie die klinischen Grundlagen von Krankheitsbildern zu beschreiben,
  2. Krankheitsverläufe mit Pharmakotherapien zu verknüpfen,
  3. Wirkungen von Arzneimittel und Anwendungsempfehlungen zu erläutern,
  4. Beratungsgespräche zu führen und Marketinginstrumente einzusetzen.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten medizinischen, naturwissenschaftlichen, heilberuflichen oder kaufmännischen Ausbildungsberuf, der wesentliche Bezüge zu den Qualifikationsinhalten hat, und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  2. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis sowie
  3. die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme oder wer glaubhaft macht, entsprechende Kenntnisse über "Naturwissenschaftliche und medizinische Grundlagen", über "Pharmakologie, die Pharmakotherapie und Krankheitsbilder", über "Arzneimittelrecht, das Gesundheitsmanagement und -ökonomie" sowie über "Kommunikation, Pharmamarkt, Pharmamarketing" auf andere Weise erworben zu haben.
(2) Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Qualifikationsinhalten haben und kann auch im Handel oder Vertrieb erworben worden sein.
(3) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Zulassungsantrag zur Prüfung

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Gliederung und Durchführung der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in die Qualifikationsbereiche:
  • Naturwissenschaftliche und medizinische Grundlagen,
  • Pharmakologie, Pharmakotherapie und Krankheitsbilder,
  • Arzneimittelrecht, Gesundheitsmanagement und -ökonomie,
  • Kommunikation, Pharmamarkt, Pharmamarketing.

Anmeldung

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Frühjahrsprüfung: 15. Dezember des Vorjahres
Herbstprüfung: 1. Juli des Prüfungsjahres