Geprüfte Industriemeister Printmedien

Wir haben die Informationen zur Prüfungsanforderung und Zulassungsvoraussetzung für Sie zusammengefasst.

Ziel der Prüfung

Der Bewerber soll in der Prüfung nachweisen, dass er die notwendige Befähigung besitzt, in Unternehmen unterschiedlicher Größe sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Unternehmens Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen, sich auf verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation sowie auf neue Methoden der Organisationsentwicklung und des Personalmanagements flexibel einzustellen und entsprechend den Kundenanforderungen sachgerechte und wirtschaftliche Lösungen anzubieten sowie den technischen-organisatorischen Wandel in Unternehmen mit zu gestalten. Des weiteren soll die Qualifikation für folgende Aufgaben nachgewiesen werden: Planen, Steuern, Durchführen und Kontrollieren der Printmedienproduktion auf Basis technischer, betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge sowie Organisieren und Weiterentwickeln technischer und betriebswirtschaftlicher Abläufe einschließlich des Qualitätsmanagements; Durchführung von Kundenberatungen, Erstellen von Kalkulationen, Konzipieren von Projekten sowie Erstellen von Produktplanungen und Marketingkonzepten; Systematisches und zielorientiertes Anwenden von Kommunikationsgrundlagen und Führungsgrundsätzen sowie Wahrnehmung von Führungs- und Qualifizierungsaufgaben.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Druck- und Medienwirtschaft zugeordnet werden kann, oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis, oder
  • eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer
  • den Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" vor längstens fünf Jahren abgelegt hat und
  • in den oben genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens noch ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.
Der Nachweis über den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse Ausbilder-Eignungsprüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Die Berufspraxis muss in Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum Geprüften Industriemeister/zur Geprüften Industriemeisterin Fachrichtung Printmedien dienlich sind. Die Voraussetzungen der Zulassung müssen vor dem betreffenden Prüfungsteil erfüllt sein, spätestens zu dem Zeitpunkt, in dem über den Antrag auf Zulassung zum Prüfungsteil entschieden wird.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Anträge sind bei den IHK-Ansprechpartnern erhältlich.

Zulassungsantrag zur Prüfung

Sie möchten einen Zulassungsantrag zur Prüfung stellen? Dann sind Sie hier richtig. Falls Sie noch keine Zugangsdaten haben, müssen Sie sich zuerst registrieren. Nach der Registrierung können Sie einen Zulassungsantrag stellen.

Gliederung und Durchführung der Prüfung

I. Grundlegende Qualifikationen
1. Rechtsbewusstes Handeln
2. Betriebswirtschaftliches Handeln
3. Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
4. Zusammenarbeit im Betrieb
II. Handlungsspezifische Qualifikationen
1. Handlungsbereich Medienproduktion
  • Produkte und Prozesse der Print- und Digitalmedienproduktion
  • Printmedienproduktion
  • Druck- und Druckweiterverarbeitungsprozesse
  • Printmedienkalkulation und Produktionsplanungssysteme
2. Handlungsbereich Führung und Organisation
  • Personalmanagement
  • Marketing
  • Kosten- und Leistungsmanagement
  • Medienrechtliche Vorschriften
Im Handlungsbereich Medienproduktion wird schriftlich in Form von anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen geprüft. Im Handlungsbereich Führung und Organisation wird schriftlich in Form von Situationsaufgaben sowie einer praxisorientierten Gesamtplanung (Projektarbeit), einer mündlichen Präsentation der Gesamtplanung einschließlich eines Fachgesprächs geprüft.

Anmeldung

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Frühjahrsprüfung: 15. Dezember des Vorjahres
Herbstprüfung: 15. Juli des Prüfungsjahres