Geprüfte Technische Fachwirte

Alle relevanten Hinweise zur angestrebten Fortbildungsprüfung und deren Zulassungsvoraussetzungen finden Sie hier.

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen aus dem kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich. Der Geprüfte Technische Fachwirt verfügt über eine mehrjährige Berufserfahrung mit praxisnahem Fachwissen sowohl im kaufmännischen als auch im technischen Bereich. Er ist in der Lage, betriebswirtschaftliche und kaufmännische Aspekte seines Betriebes in Zusammenhang mit dem produzierenden Bereich zu sehen, Betriebsabläufe komplex zu erkennen und in der Praxis zu koordinieren. Zielgruppe für diese Fortbildungsprüfung sind in gleicher Weise Bewerber aus kaufmännischen wie gewerblich-technischen Berufen mit entsprechender einschlägiger Berufspraxis.

Ziel der Prüfung

Der Prüfungsteilnehmer soll in der Prüfung nachweisen, dass er über berufliche Handlungsfähigkeit in den betrieblichen Funktionsfeldern Materialwirtschaft, Absatzwirtschaft, Logistik, Einkauf, Arbeitsvorbereitung, Kostenrechnung, Entwicklung, Konstruktion, Betriebserhaltung und Produktion verfügt und insbesondere die im Zusammenhang stehenden Aufgaben unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten eigenständig und verantwortlich als Führungskraft wahrnehmen kann.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung in den Prüfungsteilen “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” oder “Technische Qualifikationen” ist zuzulassen, wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • das Ablegen der Prüfungsteile “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” und “Technische Qualifikationen” innerhalb der letzten fünf Jahre, und
  • in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Technischen Fachwirtes/einer Geprüften Technischen Fachwirtin gemäß § 1 Abs. 3 haben.
(4) Abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Zulassungsantrag zur Prüfung

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Gliederung und Durchführung der Prüfung

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
  1. Volks- und Betriebswirtschaft
  2. Rechnungswesen
  3. Recht und Steuern
  4. Unternehmensführung
Technische Qualifikationen
  1. Naturwissenschaftliche und Technische Grundlagen
  2. Technische Kommunikation, Werkstofftechnologie
  3. Fertigungs- und Betriebstechnik
 Handlungsspezifische Qualifikationen
  1. Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik
  2. Produktionsplanung, -steuerung und -kontrolle
  3. Qualitäts- und Umweltmanagement, Arbeitsschutz
  4. Führung und Zusammenarbeit
Die Prüfungsteile I., II. und III. werden schriftlich in Form anwendungsbezogener Aufgabenstellungen geprüft. Im Prüfungsteil III. wird zusätzlich ein situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation durchgeführt. Für die Prüfung in diesem Teil müssen die Prüfungsteile I. und II. erfolgreich abgelegt sein.
Prüfungsteilnehmer, die in den schriftlichen Prüfungen der Prüfungsteile I. und II. in maximal einem Qualifikationsbereich je Prüfungsteil eine mangelhafte Leistung erzielt haben, können darin eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.

Vorbereitung auf die Prüfung

Anmeldung

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Frühjahrsprüfung: 15. Dezember des Vorjahres
Herbstprüfung: 15. Juli des Prüfungsjahres