Geprüfte Industriefachwirte

Alle relevanten Hinweise zur angestrebten Fortbildungsprüfung und deren Zulassungsvoraussetzungen finden Sie hier.

Zielgruppe

Dieser Lehrgang richtet sich an Mitarbeiter, die nach einer abgeschlossenen kaufmännischen Berufsausbildung erste Berufspraxis im Industriebereich gesammelt haben und verantwortungsvolle Aufgaben in kaufmännischen Abteilungen übernehmen wollen.

Ziel der Prüfung

Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum “Geprüften Industriefachwirt” und zur “Geprüften Industriefachwirtin”, um in Industrieunternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und damit die Befähigung:
  • den Wertschöpfungsprozess und die damit verbundenen Aufgabenstellungen und Probleme zu erkennen, zu analysieren und einer zielorientierten Lösung zuzuführen
  • Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich und selbstständig unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte sowie unter Anwendung eines adäquaten Methodeneinsatzes zu bewerten, zu planen und durchzuführen
  • sich auf verändernde Methoden und Systeme in den Wertschöpfungs- und Geschäftsprozessen flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitzugestalten
  • anhand einer zielorientierten Führung, Kooperation und Kommunikation Geschäftsprozesse und Projekte nach innen und außen zu gestalten, zu moderieren und zu kontrollieren

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Teilprüfung “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” wird zugelassen, wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist.
Zur Teilprüfung “Handlungsspezifische Qualifikationen” wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
  • die abgelegte Teilprüfung “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen”, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  • mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes (1) Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz (1) Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen
Die Berufspraxis nach Absatz 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben nach § 1 Absatz 2 haben.

Zulassungsantrag zur Prüfung

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Gliederung und Durchführung der Prüfung

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

  • Volks- und Betriebswirtschaft
  • Rechnungswesen
  • Recht und Steuern
  • Unternehmensführung

Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Situationsaufgabe 1
  • Situationsaufgabe 2

Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein situationsbezogenes Fachgespräch.

Anmeldung

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Anmeldeschluss

Frühjahrsprüfung: 15. Dezember des Vorjahres
Herbstprüfung: 15. Juli des Prüfungsjahres