Geprüfte Bankfachwirte

Alle relevanten Hinweise zur angestrebten Fortbildungsprüfung und deren Zulassungsvoraussetzungen finden Sie hier.

Zielgruppe

Sachbearbeiter/-innen aus der Kreditwirtschaft: Banken, Sparkassen, etc.

Ziel der Prüfung

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer die notwendigen Qualifikationen besitzt, die ihn befähigen, in der Kreditwirtschaft qualifizierte Fachaufgaben eigenverantwortlich zu übernehmen. Dabei soll er kreditwirtschaftliche Sachverhalte auf der Basis betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge bewerten und die Erkenntnisse in praktisches Handeln im Kreditinstitut umsetzen. Im Zusammenhang mit vertieftem Fachwissen soll er organisatorisch-methodische und dispositive Kenntnisse als Grundlage für die Übernahme von Organisations- und Führungsaufgaben nachweisen.

Zulassungsvoraussetzungen

  • eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung als Bankkaufmann/-frau und danach mindestens zwei Jahren Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Beruf und eine weitere Berufspraxis von mindestens drei Jahren oder
  • eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis
Die Berufspraxis muss inhaltlich im wesentlichen Bezug zur Fortbildung stehen.

Zulassungsantrag zur Prüfung

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Gliederung und Durchführung der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:

Grundlegende Qualifikationen

  • Allgemeine Bankbetriebswirtschaft
  • Betriebswirtschaft
  • Volkswirtschaft
  • Recht

Spezielle Qualifikationen (Wahlbereich)

  • Privatkundengeschäft oder
  • Immobiliengeschäft oder
  • Firmenkundengeschäft

Anmeldung

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Anmeldeschluss

Frühjahrsprüfung: 15. Dezember des Vorjahres
Herbstprüfung: 15. Juli des Prüfungsjahres