Geprüfte Berufsspezialisten für IT-Beratung
Alle relevanten Hinweise zur angestrebten Fortbildungsprüfung und deren Zulassungsvoraussetzungen finden Sie hier.
Bitte beachten
Die neuen Verordnungen der IT-Fortbildungsabschlüsse sind zum 1. November 2024 in Kraft getreten. Eine Erstprüfung des nachfolgenden Abschlusses wird bei der IHK Rhein-Neckar ab Herbst 2026 stattfinden.
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte, die im Bereich IT-Beratung bereits über Berufserfahrungen verfügen und ihre Karriere in diesem Themenfeld weiterentwickeln wollen.
Ziel der Prüfung
Im Rahmen der Prüfung weisen Sie nach, dass Sie in der Lage sind, eigenständig und verantwortlich Auftraggebende bei der Entwicklung von individuellen Kundenlösungen zu beraten, deren Umsetzung zu begleiten, kaufmännische und technische Anforderungen aufeinander abzustimmen, aktiv die Geschäftsbeziehungen zu Kunden zu pflegen und den laufenden Betrieb zu begleiten sowie dabei die Dimensionen des nachhaltigen Wirtschaftens und auch deren ethische Aspekte zu berücksichtigen.
Im Einzelnen umfasst dies insbesondere folgende Tätigkeiten:
- Durchführen und Auswerten von Markt- und Machbarkeitsanalysen,
- Gewinnen und Beraten von Kunden auf der Basis von Marktanalysen,
- Analysieren von Geschäftsprozessen, Formulieren von Anforderungen an IT-Infrastrukturen sowie Entwickeln und Dokumentieren von Leistungsbeschreibungen aus den formulierten Anforderungen,
- Unterstützen des Anforderungsmanagements, Entwickeln von Angeboten und Abschließen von Verträgen,
- Initiieren von Kundenprojekten und Begleiten des Projektverlaufs,
- Beraten und Unterstützen von Kunden im laufenden Betrieb sowie Sicherstellen der Erbringung vereinbarter Leistungen,
- Erstellen und Umsetzen von Schulungskonzepten,
- Gestalten von Kunden- und Lieferantenbeziehungen im Rahmen des Stakeholdermanagements sowie Sicherstellen langfristiger Kundenbeziehungen und
- Unterstützen der Projektleitung bei der Vorbereitung, der Planung, der Durchführung und dem Abschluss von Projekten.
Zulassungsvoraussetzungen
- (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53b des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
- eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie,
- eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
- den Erwerb von mindestens 60 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
- (2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 2 bis 4 muss wesentliche inhaltliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 3 genannten Tätigkeiten aufweisen. Die Dauer und der Inhalt der Berufspraxis sind in geeigneter Weise nachzuweisen.
- (3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, eine berufliche Handlungsfähigkeit erworben zu haben, die mit den Zulassungsvoraussetzungen nach Absatz 1 vergleichbar ist.
Zulassungsantrag zur Prüfung
Sie möchten einen Zulassungsantrag zur Prüfung stellen? Dann sind Sie hier richtig. Falls Sie noch keine Zugangsdaten haben, müssen Sie sich zuerst registrieren. Nach der Registrierung können Sie einen Zulassungsantrag stellen.
Gliederung und Durchführung der Prüfung
Die Prüfung umfasst folgende Qualifikationsschwerpunkte:
- Kundenmanagement gestalten, Kunden gewinnen, beraten und betreuen
- Stakeholdermanagement durchführen
- Angebots- und Vertragsmanagement durchführen
- Im laufenden Betrieb beraten und unterstützen
- Organisatorische und rechtliche Vorgaben
- Projektunterstützung und -koordination
Schriftliche Prüfung
Es sind 2 schriftliche Situationsaufgaben mit je 90 bis 120 Minuten Bearbeitungsdauer abzulegen.
Mündliche Prüfung
- In der mündlichen Prüfung weisen Sie nach, dass sie in der Lage sind, Datenanalysen betriebs- und produktionswirtschaftlicher Geschäftsprozesse vorzubereiten, zu planen, durchzuführen, die aus der Datenanalyse gewonnenen Ergebnisse zu bewerten und Empfehlungen zur Prozessoptimierung abzuleiten.
- Sie wählen selbständig ein Thema für die Präsentation und reichen eine Beschreibung des Themas spätestens bis zum Termin der schriftlichen Prüfung zur Genehmigung ein. Das Thema ist so zu gestalten, dass alle Qualifikationsschwerpunkte des Prüfungsbereichs berücksichtigt werden. Der Prüfungsausschuss führt mit Ihnen ein Gespräch zur Genehmigung des Themas. Im Anschluss haben Sie innerhalb von 30 aufeinanderfolgenden Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Genehmigung des Themas, eine Präsentation zu erstellen und die Präsentationsunterlagen einzureichen.
Anmeldung
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Anmeldeschluss
Frühjahrsprüfung: 1. Februar des Prüfungsjahres
Herbstprüfung: 1. August des Prüfungsjahres
Herbstprüfung: 1. August des Prüfungsjahres
Links & Downloads
- IHK-Online-Portal für Prüfungsteilnehmer (Nr. 5925798)
- FAQ Anmeldung/Zulassung zur Prüfung (Nr. 5925870)
- Verordnung über die Prüfung "Geprüfte Berufsspezialisten für IT-Beratung" (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/itbfprv/BJNR1280D0024.html)
- Gebühren und Entgelte (Nr. 3161430)