Geprüfte Berufsspezialisten für Informationssicherheit

Alle relevanten Hinweise zur angestrebten Fortbildungsprüfung und deren Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auf dieser Seite. Bitte beachten: Die neuen Verordnungen der IT-Fortbildungsabschlüsse sind zum 1. November 2024 in Kraft getreten. Eine Erstprüfung des nachfolgenden Abschlusses wird bei der IHK Rhein-Neckar ab Herbst 2026 stattfinden.

Vorbereitung auf die Prüfung

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte, die im Bereich IT- und Datensicherheit bzw. Cyber-Security bereits über Berufserfahrungen verfügen und ihre Karriere in diesem Themenfeld weiterentwickeln wollen. Besonders angesprochen sind Mitarbeitende in Unternehmen, Verwaltungen oder Organisationen im Umfeld der Energie- und Wasserversorgung, des Gesundheits- und Finanzsektors sowie der Telekommunikation.

Ziel der Prüfung

Im Rahmen der Prüfung weisen Sie nach, dass Sie in der Lage sind, eigenständig und verantwortlich Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit unter Einhaltung des Datenschutzes und Gewährleistung der Datensicherheit zu entwickeln, Gefährdungen zu identifizieren, Risiken zu analysieren und Maßnahmen zu deren Vermeidung zu implementieren sowie dabei die Dimensionen des nachhaltigen Wirtschaftens und auch deren ethische Aspekte zu berücksichtigen.
Im Einzelnen umfasst dies insbesondere folgende Tätigkeiten:
  1. Analysieren von Bedrohungs- und Risikoszenarien,
  2. Planen von Sicherheitsmaßnahmen,
  3. Gewährleisten des sicheren Betriebs von IT-Systemen,
  4. Dokumentieren und Evaluieren von Sicherheitsmaßnahmen sowie
  5. Unterstützen der Projektleitung bei der Vorbereitung, der Planung, der Durchführung und dem Abschluss von Projekten.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53b des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
  1. eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie,
  2. eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
  3. den Erwerb von mindestens 60 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  4. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 2 bis 4 muss wesentliche inhaltliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 3 genannten Tätigkeiten aufweisen. Die Dauer und der Inhalt der Berufspraxis sind in geeigneter Weise nachzuweisen.
(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, eine berufliche Handlungsfähigkeit erworben zu haben, die mit den Zulassungsvoraussetzungen nach Absatz 1 vergleichbar ist.

Zulassungsantrag zur Prüfung

Sie möchten einen Zulassungsantrag zur Prüfung stellen? Dann sind Sie hier richtig. Falls Sie noch keine Zugangsdaten haben, müssen Sie sich zuerst registrieren. Nach der Registrierung können Sie einen Zulassungsantrag stellen.

Gliederung und Durchführung der Prüfung

Die Prüfung umfasst folgende Qualifikationsschwerpunkte:
  1. Bedrohungs- und Risikoszenarien analysieren
  2. Sicherheitsmaßnahmen planen
  3. Sicheren Betrieb gewährleisten
  4. Sicherheitsmaßnahmen einleiten, dokumentieren und evaluieren
  5. Organisatorische und rechtliche Vorgaben
  6. Projektunterstützung und -koordination

Schriftliche Prüfung

Es sind 2 schriftliche Situationsaufgaben mit je 90 bis 120 Minuten Bearbeitungsdauer abzulegen.

Mündliche Prüfung

  • In der mündlichen Prüfung weisen Sie nach, dass sie in der Lage sind, Datenanalysen betriebs- und produktionswirtschaftlicher Geschäftsprozesse vorzubereiten, zu planen, durchzuführen, die aus der Datenanalyse gewonnenen Ergebnisse zu bewerten und Empfehlungen zur Prozessoptimierung abzuleiten.
  • Sie wählen selbständig ein Thema für die Präsentation und reichen eine Beschreibung des Themas spätestens bis zum Termin der schriftlichen Prüfung zur Genehmigung ein. Das Thema ist so zu gestalten, dass alle Qualifikationsschwerpunkte des Prüfungsbereichs berücksichtigt werden. Der Prüfungsausschuss führt mit Ihnen ein Gespräch zur Genehmigung des Themas. Im Anschluss haben Sie innerhalb von 30 aufeinanderfolgenden Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Genehmigung des Themas, eine Präsentation zu erstellen und die Präsentationsunterlagen einzureichen.

Anmeldung

Sie möchten sich zu einer Prüfung anmelden? Dann sind Sie hier richtig. Falls Sie noch keine Zugangsdaten haben, müssen Sie sich zuerst registrieren. Nach der Registrierung können Sie sich zu einer Prüfung anmelden.

Anmeldeschluss

Frühjahrsprüfung: 1. Februar des Prüfungsjahres
Herbstprüfung: 1. August des Prüfungsjahres