Das neue Aufstiegs-BAföG

Hier finden Sie sämtliche Informationen über die Förderungsmöglichkeiten des Aufstiegs-BAföG.

Was ist Aufstiegs-BAföG?

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, Aufstiegs-BAföG) ist ein gesetzlich geregeltes Förderangebot für alle Menschen, die eine berufliche Fortbildung anstreben. Es setzt sich aus unterschiedlichen Förderkomponenten zusammen: Sie beinhalten unter anderem Beiträge zum Lebensunterhalt als Vollzuschuss, die anteilige Übernahme von Kosten für Lehrgänge und Kurse sowie die Vergabe von zinsgünstigen Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Was ist neu?

Seit 1. August 2020 noch bessere Förderung Ihrer Weiterbildung

Die Verbesserung des AFBG macht Aufstiegsfortbildungen zur Meisterin, zum Fachwirt oder zur Technikerin für Interessierte noch attraktiver. Insgesamt gibt es mehr als 700 förderfähige Fortbildungen in Deutschland. Ab 1. August 2020 ist eine Förderung von Aufstiegsfortbildungen über alle drei Fortbildungsstufen - Geprüfter Berufsspezialist / Geprüfte Berufsspezialistin, Bachelor Professional, Master Professional- möglich.
  • Die größte Verbesserung gibt es bei den Unterhaltskosten: Fachkräfte, die sich in Vollzeit fortbilden, erhalten bis zu 892 Euro Unterstützung zum Lebensunterhalt als Vollzuschuss.
  • Bei den Fortbildungskosten liegt der Zuschussanteil für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (inkl. Meisterstück) bei 50 Prozent. Für den verbleibenden Teil der Kosten kann ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden.
  • Bei bestandener Prüfung erfolgt ein Darlehenserlass von 50 Prozent.
  • Bei anschließender Existenzgründung wird das Darlehen vollständig erlassen.

Selbstcheck: Kann ich von Aufstiegs-BAföG profitieren?

Können auch Sie von diesem Förderprogramm profitieren? Finden Sie es mit unserem Selbstcheck heraus.

Am Rechenbeispiel erklärt

Die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG beträgt 50 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Für die restlichen Kosten kann ein zinsgünstiges Darlehen beantragt werden. Erfolgreiche Absolventen der Prüfung erhalten einen Darlehenserlass in Höhe von 50 Prozent. Die Beispielrechnung gibt Aufschluss über die Kosten.
Beispielrechnung
Lehrgangsgebühren
+ IHK Prüfungsgebühren
4.000 Euro
+ 600 Euro
= Förderungsfähige Kosten
- BAföG-Zuschuss 50 Prozent
= 4.600 Euro
- 2.300 Euro
= Ergebnis entspricht BAföG-Darlehen
- Erlass auf Darlehen
= 2.300 Euro
- 1.150 Euro
= Ihr Eigenanteil vor Steuerabzug
- Steuerabzug Werbungskosten
(angenommener Steuersatz 30 Prozent)
= 1.150 Euro
- 345 Euro
Ihr Eigenanteil = 805 Euro

Wie kann ich Aufstiegs-BAföG beantragen?

Die Antragsformulare für die Aufstiegsförderung gemäß AFBG finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de.