Zuständige Stellen für die Ausbildung

Die zuständigen Stellen überwachen und fördern die berufliche Ausbildung im Auftrag des Staates. Für jeden Ausbildungsberuf gibt es eine bestimmte zuständige Stelle. Geregelt wird das in § 71 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG):
  • Für nicht handwerkliche Gewerbeberufe sind die Industrie- und Handelskammern (IHKn) zuständig. Z.B. die Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar
  • Für handwerkliche Berufe (Berufe nach der Handwerksordnung) sind die Handwerkskammern (HWKn) zuständig. Z.B. die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
  • Für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft, einschließlich der ländlichen Hauswirtschaft, ist nach § 71 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 8 in Baden-Württemberg zu Angelegenheiten im Sinne der §§ 9, 39 Abs. 1 Satz 2, § 40 Abs. 4, § 47 Abs. 1, §§ 77 und 79 BBiG sowie mit Ausnahme für die Errichtung von Prüfungsausschüssen auch im Sinne der §§ 54 und 59 BBiG das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die zuständige Stelle. In allen anderen Angelegenheiten ist zuständige Stelle für die Berufsbildung in den Berufen der Landwirtschaft das Regierungspräsidium. Die Aufteilung ist wie folgt:
    Regierungspräsdium
    (RP)
    Berufe
    RP Stuttgart
    Tierwirt und Revierjägerin, Winzer in den Regierungsbezirken Stuttgart, Karlsruhe und Tübingen, Fachkraft für Agrarservice
    RP Karlsruhe
    Pferdewirte
    RP Tübingen
    Molkereifachmann, Milchwirtschaftlicher Laborant, Hauswirtschafter in Betrieben der Landwirtschaft, Meister in der Hauswirtschaft
    RP Freiburg
    Winzer im Regierungsbezirk Freiburg, Fischwirt, Landwirtschaftlicher Brenner

  • Für die Berufsbildung der Forstwirtschaft ist das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zuständig.
  • Für Berufe in der Rechtspflege sind die Rechtsanwalts-, Patentanwalt- und Notarkammern bzw. Notarkassen zuständig.
  • Für Fachangestellte in der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung sind die Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterkammern zuständig.
  • Für Berufe im Gesundheitsdienst sind die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammern zuständig.
Je nachdem, welcher Kammer der Ausbildungsbetrieb angehört, laufen manche Berufsausbildungen über andere Stellen: Für Kaufleute für Büromanagement kann beispielsweise auch die HWK zuständig sein und für Kfz-Mechatroniker die IHK.

Für Ausbildungsberufe im öffentlichen Dienst werden die zuständigen Stellen vom Bund oder von den Ländern bestimmt. Meist handelt es sich um die ausbildenden Direktionen, Ministerien, Ämter oder Bezirksregierungen.