Neuordnung der IT-Berufe zum 1. August 2020

Allgemeines

Die IT-Berufe sind in vier separaten Ausbildungsordnungen geregelt:
  • Fachinformatiker/-in,
    Fachrichtungen Anwendungsentwicklung, Systemintegration, Daten-und Prozessanalyse und Digitale Vernetzung
  • IT-System-Elektroniker/-in
  • Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement 
  • Kaufmann/-frau für IT-Systemmanagement
Alle Berufe haben Einsatzgebiete und berufsbildübergreifende (Kernqualifikationen) sowie berufsprofilgebende (Fachqualifikationen) Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

Ausbildungsdauer

Alle IT-Berufe haben eine Ausbildungsdauer von drei Jahren.

Prüfungsform

Für neu abgeschlossene Verträge mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2020 wird eine gestreckte Abschlussprüfung eingeführt.

Teil 1 der Prüfung mit 20 Prozent Gewichtung

  • Prüfungsbereich 1: “Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes“
Es werden nur berufsbildübergreifende Positionen geprüft. Teil 1 der Abschlussprüfung ist für alle IT-Berufe gleich. Teil 1 der Abschlussprüfung findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt.
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  • Kundenbedarfe zielgruppengerecht zu ermitteln,
  • Hard- und Software auszuwählen und ihre Beschaffung einzuleiten,
  • einen IT-Arbeitsplatz zu konfigurieren und zu testen und dabei die Bestimmungen und die betrieblichen Vorgaben zum Datenschutz, zur IT-Sicherheit und zur Qualitätssicherung einzuhalten,
  • Kunden und Kundinnen in die Nutzung des Arbeitsplatzes einzuweisen und 
  • die Leistungserbringung zu kontrollieren und zu protokollieren.

Teil 2 der Prüfung mit 80 Prozent Gewichtung

  • Prüfungsbereich 2: betriebliche Projektarbeit – vom Prüfungsausschuss zu genehmigende betriebliche Projektarbeit mit Dokumentation sowie hierüber eine Präsentation mit anschließendem Fachgespräch (50 Prozent)
  • Prüfungsbereich 3: berufsspezifische Aufgabe - schriftlich (10 Prozent)
  • Prüfungsbereich 4: berufsspezifische Aufgabe - schriftlich (10 Prozent)
  • Prüfungsbereich 5:WiSo - schriftlich (10 Prozent)
Die Bearbeitungszeiten für die betriebliche Projektarbeit sind verschieden. Beim IT-Systemelektroniker ist der Prüfungsbereich „Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung“ Sperrfach.

Bestehende Ausbildungsverhältnisse

Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten der o. g. Verordnungen bereits bestehen, können
nach den Vorschriften dieser Verordnungen unter Anrechnung der bisher absolvierten Ausbildungszeit fortgesetzt werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren und der oder die Auszubildende noch nicht die Zwischenprüfung absolviert hat.
Bereits begonnene Ausbildungsverhältnisse werden selbstverständlich auch über den 1. August 2020 gemäß der "alten" Regelungen und Berufsbezeichnungen fortgeführt. Die Neuordnungen beziehen sich ausschließlich auf Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. August 2020 beginnen.
Sollten Sie sich mit Ihrer/m Auszubildenden dazu entschließen, bei einem bereits begonnenen Ausbildungsverhältnis die Ausbildung nach neuer Verordnung fortzuführen, müssen Sie eine Änderung zum Berufsausbildungsvertrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 123 KB) an die IHK Rhein-Neckar senden.
Wichtig dabei ist, dass die/der Auszubildende noch nicht an der Zwischenprüfung teilgenommen hat.

Fachinformatiker/-in

Der Ausbildungsbetrieb legt fest, in welchem Einsatzgebiet die Vermittlung erfolgt. Der Ausbildungsbetrieb darf mit Zustimmung der zuständigen Stelle, jedoch auch ein anderes Gebiet festlegen, wenn in diesem Einsatzgebiet die gleichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden.

Fachrichtung Anwendungsentwicklung

Das Konzipieren und Realisieren kundenspezifischer Softwareanwendungen ist auch weiterhin der Schwerpunkt. Der Qualifikationskatalog wurde den aktuellen Anforderungen an das Berufsbild angepasst.
Einsatzgebiete:
  • kaufmännische Systeme
  • technische Systeme
  • Expertensysteme
  • mathematisch-wissenschaftliche Systeme
  • Multimedia-Systeme
Im Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Softwareprojekts hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  • kundenspezifische Anforderungen zu analysieren,
  • eine Projektplanung durchzuführen,
  • eine wirtschaftliche Betrachtung des Projektes vorzunehmen,
  • eine Softwareanwendung zu erstellen oder anzupassen,
  • die erstellte oder angepasste Softwareanwendung zu testen und ihre Einführung vorzubereiten und
  • die Planung und Durchführung des Projektes anforderungsgerecht zu dokumentieren

Fachrichtung Systemintegration

Die Konzeption und Realisierung von komplexen Systemen der IT-Technik und die Integration von Softwarekomponenten, das Installieren und Konfigurieren vernetzter IT-Systeme sowie die Inbetriebnahme und Wartung von IT-Systemen bleiben weiterhin Schwerpunkt. Auch hier wurde der Qualifikationskatalog den aktuellen Anforderungen an das Berufsbild angepasst.
Einsatzgebiete:
  • Rechenzentren
  • Netzwerke
  • Client-Server-Architekturen
  • Festnetze
  • Funknetze
Im Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  • auftragsbezogene Anforderungen zu analysieren,
  • Lösungsalternativen unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und qualitativer Aspekte vorzuschlagen,
  • Systemänderungen und -erweiterungen durchzuführen und zu übergeben,
  • IT-Systeme einzuführen und zu pflegen,
  • Schwachstellen von IT-Systemen zu analysieren und Schutzmaßnahmen vorzuschlagen und umzusetzen sowie
  • Projekte der Systemintegration anforderungsgerecht zu dokumentieren.

Fachrichtung Digitale Vernetzung

Fachinformatiker/-innen der Fachrichtung „Digitale Vernetzung“ arbeiten mit der Netzwerkinfrastruktur und den Schnittstellen zwischen Netzwerkkomponenten und Cyber-Physischen-Systemen. Sie vernetzen und optimieren Systeme und Anwendungen auf IT-Ebene. Sie sichern Daten gegen unerlaubte Zugriffe und vermeiden/beheben Systemausfälle.
Einsatzgebiete:
  • produktionstechnische Systeme
  • prozesstechnische Systeme
  • autonome Assistenz- und Transportsysteme
  • Logistiksysteme
Im Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der digitalen Vernetzung hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  • hardware- und softwarebasierte Schnittstellen und Komponenten in bestehende Infrastrukturen einzubinden und dabei die Anforderungen an die Informationssicherheit zu erfüllen,
  • eine vorhandene Systemarchitektur über mehrere Prozessebenen und über deren Prozessabläufe zu bewerten, zu dokumentieren und zu visualisieren,
  • Schnittstellen unterschiedlicher Prozesse und Systeme zu implementieren, zu konfigurieren und in Betrieb zu nehmen,
  • Gesamtzusammenhänge in heterogenen IT-Landschaften zu bewerten und zu beschreiben sowie
  • Übertragungssysteme anforderungsgerecht auszuwählen, zu konfigurieren und in die Gesamtinfrastruktur zu integrieren.

Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse

Fachinformatiker/-innen der Fachrichtung „Daten- und Prozessanalyse“ entwickeln, auf der Basis der Verfügbarkeit sowie Qualität und Quantität von Daten, IT-technische Lösungen für zunehmend von Daten angetriebenen digitalen Produktions- und Geschäftsprozessen.
Einsatzgebiete:
  • Prozessoptimierung
  • Prozessmodellierung
  • Qualitätssicherung
  • Medienanalyse
  • Suchdienste
Im Prüfungsbereich Planen und Durchführen eines Projektes der Datenanalyse hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  • kundenspezifische Anforderungen zu analysieren,
  • die Projektumsetzung zu planen und dabei die zugehörigen betrieblichen Prozesse zu berücksichtigen und die bestehenden Regeln einzuhalten,
  • Daten zu identifizieren, zu klassifizieren, zu modellieren, unter Nutzung mathematischer Vorhersagemodelle und statistischer Verfahren zu analysieren und die Datenqualität sicherzustellen,
  • die Analyseergebnisse aufzubereiten und Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen sowie
  • Projekte der Datenanalyse anforderungsgerecht zu dokumentieren

IT-System-Elektroniker/-in

Die Berufsbezeichnung des IT-System-Elektronikers bleibt bestehen. Der Qualifikationskatalog wurde den aktuellen Anforderungen an das Berufsbild angepasst. Die Bedeutung der elektrotechnischen Fachkompetenz wurde durch die Einführung eines Prüfungsfachs, welches mindestens mit ausreichenden Leistungen bestanden werden muss (Sperrfach), herausgestellt.
Der IT-System-Elektroniker verfügt über die nachstehenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
  • Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen
  • Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen
  • Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen
  • Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen
  • Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen
  • Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz
  • Erbringen der Leistungen und Auftragsabschluss
  • Installieren und Konfigurieren von IT-Geräten und IT-Systemen
  • Installieren von Netzwerkinfrastrukturen und Übertragungssystemen
  • Planen und Vorbereiten von Service- und Instandsetzungsmaßnahmen an IT-Geräten und IT-Systemen und an deren Infrastruktur
  • Durchführen von Service- und Instandsetzungsarbeiten an IT-Geräten und IT-Systemen und an deren Infrastruktur
  • Auftragsabschluss und Unterstützung von Nutzern und Nutzerinnen im Umgang mit IT-Geräten und IT-Systemen und mit deren Infrastruktur
  • IT-Sicherheit und Datenschutz in IT-Systemen, Netzwerkinfrastrukturen und Übertragungssystemen
  • Installieren von IT-Systemen, Geräten und Betriebsmitteln sowie deren Anbindung an die Stromversorgung
  • Prüfen der elektrischen Sicherheit von Geräten und Betriebsmitteln.
Einsatzgebiete:
  • Digitale Infrastruktur
  • Leitungsgebundene Netze
  • Funknetze
  • Virtuelle Netze
  • Computersysteme
  • Endgeräte
  • Sicherheitssysteme
Der Ausbildungsbetrieb legt fest, in welchem Einsatzgebiet die Vermittlung erfolgt. Der Ausbildungsbetrieb darf mit Zustimmung der zuständigen Stelle, jedoch auch ein anderes Gebiet festlegen, wenn in diesem Einsatzgebiet die gleichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden.
Im Prüfungsbereich Erstellen, Ändern oder Erweitern von IT-Systemen und von deren Infrastruktur hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  • kundenspezifische Anforderungen unter Beachtung fachlicher und wirtschaftlicher Hintergründe zu analysieren,
  • Projektanforderungen zu definieren und eine Projektplanung durchzuführen,
  • IT-Systeme und ihre Komponenten auszuwählen und nach den jeweils geltenden Vorschriften und Normen zu installieren und zu konfigurieren,
  • Geräte und Betriebsmittel nach den jeweils geltenden Vorschriften und Normen an eine Stromversorgung anzubinden,
  • Verbindungen und Übertragungs- sowie Leitungswege auszuwählen, herzustellen und darzustellen,
  • projektbezogene Funktionstests durchzuführen und die Ergebnisse zu dokumentieren sowie
  • Projektergebnisse kundengerecht darzustellen und einen Projektabschluss durchzuführen.

Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement

Kaufleute für Digitalisierungsmanagement sind die branchenübergreifenden Kaufleute. Sie sind Profis im Umgang mit Daten und Prozessen aus einer ökonomisch-betriebswirtschaftlichen Perspektive. 
Sie machen Informationen und Wissen verfügbar, um aus der zunehmenden Digitalisierung wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen, sie „managen“ die Digitalisierung von Geschäftsprozessen auf der operativen Ebene.
Der Kaufmann für Digitalisierungsmanagement verfügt über die nachstehenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
  1. Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen
  2. Informieren und Beratung von Kunden und Kundinnen
  3. Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen
  4. Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen
  5. Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen
  6. Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz
  7. Erbringen der Leistungen und Auftragsabschluss
  8. Analysieren von Arbeits-, Geschäfts- und Wertschöpfungsprozessen
  9. Ermitteln des Bedarfs an Informationen und Bereitstellen von Daten
  10. Digitale Weiterentwicklung von Geschäftsmodellen
  11. Anbahnen und Gestalten von Verträgen
  12. Planen und Durchführen von Beschaffungen
  13. Anwenden von Instrumenten der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle
  14. Umsetzen der Schutzziele der Datensicherheit
  15. Einhalten der Bestimmungen zum Datenschutz und zu weiteren Schutzrechten
Die Berufsbildpositionen werden in einem der folgenden Einsatzgebiete vermittelt:
  • betriebliche Steuerung und Kontrolle
  • Organisations- und Prozessentwicklung
  • Produktentwicklung und Marketing
  • IT-Systemlösungen
Der Ausbildungsbetrieb legt fest, in welchem Einsatzgebiet die Vermittlung erfolgt. Der Ausbildungsbetrieb darf mit Zustimmung der zuständigen Stelle, jedoch auch ein anderes Gebiet festlegen, wenn in diesem Einsatzgebiet die gleichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden.
Im Prüfungsbereich Digitale Entwicklung von Prozessen hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  • Arbeits-, Geschäfts- und Wertschöpfungsprozesse zu analysieren,
  • Digitalisierungsvorhaben unter wirtschaftlicher Betrachtung zu planen,
  • Daten zu erheben, zu kategorisieren und bereitzustellen,
  • Prozessdaten auszuwählen und Entscheidungsoptionen abzuleiten,
  • die Durchführung eines Kundenauftrags zu begleiten,
  • Datenschutz und -sicherheit sicherzustellen und
Projektergebnisse kundengerecht darzustellen.

Kaufmann/-frau für IT-System-Management

Kaufleute für IT-System-Management sind die klassischen Branchenkaufleute. Sie arbeiten in der IT-Branche, in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche sowie in Organisationen. Sie sind Fachkräfte für die Vermarktung und das Anbieten von IT-Dienstleistungen (Hardware/Software/Services). Darüber hinaus managen und administrieren sie IT-Systeme.
Der Kaufmann für IT-System-Management verfügt über die folgenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
  1. Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen
  2. Informieren und Beratung von Kunden und Kundinnen
  3. Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen
  4. Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen
  5. Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen
  6. Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz
  7. Erbringen der Leistungen und Auftragsabschluss
  8. Analysieren von Anforderungen an IT-Systeme
  9. Entwickeln und Umsetzen von Beratungsstrategien
  10. Entwickeln von Konzepten für IT-Lösungen und Koordinieren von deren Umsetzung
  11. Erstellen von Angeboten und Abschließen von Verträgen
  12. Anwenden von Instrumenten aus dem Absatzmarketing und aus dem Vertrieb
  13. Anwenden von Instrumenten der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle
  14. Beschaffen von Hard- und Software sowie von Dienstleistungen.
Die Berufsbildpositionen werden in einem der folgenden Einsatzgebiete vermittelt:
  • Technischer IT-Service
  • IT-System-Betreuung
  • Vertrieb im Geschäfts- und Privatkundenbereich
  • Marketing
  • Produkt- und Programmentwicklung
Der Ausbildungsbetrieb legt fest, in welchem Einsatzgebiet die Vermittlung erfolgt. Der Ausbildungsbetrieb darf mit Zustimmung der zuständigen Stelle, jedoch auch ein anderes Gebiet festlegen, wenn in diesem Einsatzgebiet die gleichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden.
Im Prüfungsbereich Abwicklung eines Kundenauftrages hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  • Kunden und Kundinnen auftragsbezogen zu beraten und zu begleiten,
  • kundenspezifische Anforderungen zu analysieren,
  • eine Projektplanung durchzuführen,
  • eine wirtschaftliche Betrachtung des Projektes vorzunehmen,
  • IT-Systemlösungen auszuwählen, einzukaufen oder anzupassen,
  • die Umsetzung der IT-Systemlösungen zu koordinieren und die Einführung zu begleiten und
  • den Projektabschluss durchzuführen.