Neuordnung zum Floristen/zur Floristin zum 1. August 2025
Die Regelung der dualen Erstausbildung zum/zur Florist/in aus dem Jahr 1997 wurde an aktuelle Bedarfe und Standards angepasst. Die modernisierte Ausbildungsordnung tritt zum 1. August 2025 in Kraft.
Die Neuordnung bringt einige wichtige Änderungen mit sich, die darauf abzielen, die Ausbildung moderner und praxisorientierter zu gestalten. Der Ausbildungsberuf vermittelt im Kern weiterhin handwerkliche und künstlerisch-gestalterische Kompetenzen, legt aber auch Wert auf betriebswirtschaftlich-kaufmännische Aspekte.
Die neue Ausbildungsverordnung sieht unter anderem eine verstärkte Kunden- und Dienstleistungsorientierung vor und berücksichtigt aktuelle Themen wie Digitalisierung und Nachhaltigkeit.
Eine der bedeutendsten Neuerungen ist die Einführung der gestreckten Abschlussprüfung. Zukünftig wird es keine separate Zwischen- und Abschlussprüfung mehr geben. Stattdessen wird die Zwischenprüfung durch eine Abschlussprüfung Teil 1 ersetzt, die mit 20 Prozent in die Gesamtnote eingeht.
Weitere Informationen finden Sie unter anderem unter Florist/-in.
Sollten Sie noch Fragen haben, steht Ihnen unser Team Ausbildungsberatung gerne zur Verfügung.