Kunststoff- und Kautschuktechnologen/-technologin

Neu ist die Berufsbezeichnung des Kunststoff- und Kautschuktechnologen und der Kunststoff- und Kautschuktechnologin. Der neue Beruf ersetzt ab dem 1. August 2023 den bisherigen Beruf des/der Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik.

Kernpunkte der Neuordnung

  • Wer nach der neuen Ausbildungsverordnung ausgebildet wird, kann auch die Zusatzqualifikationen „Additive Fertigung“ und „Prozessintegration“ erwerben. Die Zusatzqualifikationen stehen auch Auszubildenden offen, die sich zum 1. August 2023 bereits in einem bestehendes Ausbildungsverhältnis befinden.
  • Unverändert bleibt die Ausbildungsdauer von drei Jahren, sowie die sieben Fachrichtungen und die Prüfungsform der gestreckten Abschlussprüfung.
  • Mit der Neuordnung werden die neuen Standardberufsbildpositionen eingeführt, u. a. zu Digitalisierung und Nachhaltigkeit, ebenso berufsspezifische Ergänzungen im Bereich der Kreislaufwirtschaft und des Recyclings.
  • Die Ausbildungsordnung bleibt in den übrigen Teil inhaltlich weitestgehend unverändert.
    Teil 1 der Abschlussprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden. Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der im Berufsschulunterricht zu vermittelnde Lehrstoff der Monate 1 bis 18 müssen bis zum Zeitpunkt von Teil 1 der Abschlussprüfung vermittelt worden sein.

Fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

  • Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von polymeren Werkstoffen sowie von Zuschlag- und Hilfsstoffen
  • Herstellen von Bauteilen und Baugruppen
  • Messen, Steuern, Regeln
  • Sicherstellen der Betriebsfähigkeit von technischen Systemen zur Be- und Verarbeitung von polymeren Werkstoffen
  • Warten und Instandhalten von Betriebsmitteln
  • Fertigungsplanung und -steuerung

Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

  • Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • digitalisierte Arbeitswelt
  • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
  • betriebliche und technische Kommunikation
  • Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse

Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten für die einzelnen Fachrichtungen

Fachrichtung Formteile: Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

  • Anwenden von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Formteilen
  • Anwenden verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik
  • Aufbereiten polymerer Werkstoffe zur Herstellung von Formteilen
  • Handhaben von Betriebsmitteln zur Herstellung von Formteilen
  • Be- und Nachbearbeiten von Formteilen

Fachrichtung Halbzeuge: Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

  • Anwenden von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Halbzeugen
  • Anwenden verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik
  • Aufbereiten polymerer Werkstoffe zur Herstellung von Halbzeugen
  • Handhaben von Betriebsmitteln zur Herstellung von Halbzeugen
  • Be- und Nachbearbeiten von Halbzeugen.

Fachrichtung Mehrschichtkautschukteile: Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

  • Anwenden von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Mehrschichtkautschukteile
  • Anwenden verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik
  • Aufbereiten von polymeren Werkstoffen und Festigkeitsträgern zur Herstellung von Mehrschichtkautschukteilen
  • Handhaben von Betriebsmitteln zur Herstellung von Mehrschichtkautschukteilen
  • Be- und Nachbearbeiten von Mehrschichtkautschukteilen

Fachrichtung Compound- und Masterbatchherstellung: Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

  • Anwenden von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Compounds und Masterbatches
  • Aufbereiten polymerer Werkstoffe
  • Anwenden von Prüfverfahren
  • Durchführen von Maßnahmen zum werkstofflichen Recycling

Fachrichtung Bauteile: Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

  • Fügen, Montieren und Demontieren von Rohrleitungssystemen, Bauteilen und Baugruppen
  • Be- und Nachbearbeiten von Rohrleitungssystemen, Bauteilen und Baugruppen
  • Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen

Fachrichtung Faserverbundtechnologie: Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

  • Anwenden von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Faserverbundbauteilen
  • Anwenden verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik
  • Handhaben von polymeren Werkstoffen sowie von Fasermaterialien, Stütz- und Hilfsstoffen
  • Fügen, Montieren und Demontieren von Bauteilen und Baugruppen aus Faserverbundwerkstoffen
  • Be- und Nachbearbeiten von Bauteilen und Baugruppen aus Faserverbundwerkstoffen
  • Handhaben von Werkzeugen und Vorrichtungen
  • Anwenden von Prüfverfahren

Fachrichtung Kunststofffenster: Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

  • Fügen, Montieren und Demontieren von Fenster-, Tür- und Fassadenelementen
  • Anwenden verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik
  • Be- und Nachbearbeiten von Fenster-, Tür- und Fassadenelementen
  • Anwenden von Prüfverfahren

Prüfungsform der gestreckten Abschlussprüfung

Abschlussprüfung Teil 1 mit 25 Prozent Gewichtung

  • Prüfungsbereich Herstellen einer mechanischen Baugruppe (25 Prozent Gewichtung):
    • Der Prüfling hat ein Prüfungsprodukt herzustellen (6,5 Stunden) und Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
    • Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. 
    • Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten    

Abschlussprüfung Teil 2 mit 75 Prozent Gewichtung

Prüfungsbereiche des Teiles 2 in der Fachrichtung Formteile, Halbzeuge, Mehrschichtkautschukteile und Faserverbundtechnologie:
  1. Herstellen von Formteilen oder Halbzeugen oder Mehrschichtkautschukteilen oder Faserverbundbauteilen (35 Prozent Gewichtung): Eine Arbeitsaufgabe (7 Stunden) inkl. situatives Fachgespräch (max. 20 Minuten)
  2. Verfahrenstechnische Systeme (20 Prozent Gewichtung): Der Prüfling hat praxisbezogene Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 150 Minuten.
  3. Produktionsplanung und -analyse (10 Prozent Gewichtung): Der Prüfling hat praxisbezogene Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
  4. Wirtschafts- und Sozialkunde (10 Prozent Gewichtung): Der Prüfling hat praxisbezogene Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
Prüfungsbereiche des Teiles 2 in der Fachrichtung Compound- und Masterbatchherstellung:
  1. Herstellen von Compounds und Masterbatches (30 Prozent Gewichtung): Eine Arbeitsaufgabe (7 Stunden) inkl. situatives Fachgespräch (max. 20 Minuten)
  2. Verfahrenstechnische Systeme (20 Prozent Gewichtung): Der Prüfling hat praxisbezogene Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 150 Minuten.
  3. Kunststoffprüfung und Qualitätsmanagement (15 Prozent Gewichtung): Der Prüfling hat praxisbezogene Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
  4. Wirtschafts- und Sozialkunde (10 Prozent Gewichtung). Der Prüfling hat praxisbezogene Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
Prüfungsbereiche des Teiles 2 in der Fachrichtung Bauteile:
  1. Fertigungsauftrag (30 Prozent Gewichtung): Eine Arbeitsaufgabe (7 Stunden) und Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen 
  2. Reparieren und Instandsetzen (15 Prozent Gewichtung): Eine Arbeitsaufgabe (4 Stunden) inkl. situatives Fachgespräch (max. 20 Minuten)
  3. Fertigungstechnik und technische Kommunikation (20 Prozent Gewichtung): Der Prüfling hat praxisbezogene Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 180 Minuten.
  4. Wirtschafts- und Sozialkunde (10 Prozent Gewichtung): Der Prüfling hat praxisbezogene Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
Prüfungsbereiche des Teiles 2 in der Fachrichtung Kunststofffenster:
  1. Herstellen von Fenster-, Tür- oder Fassadenelementen (35 Prozent Gewichtung): Eine Arbeitsaufgabe (7 Stunden) inkl. situatives Fachgespräch (max. 20 Minuten)
  2. Fertigungstechnik (20 Prozent Gewichtung): Der Prüfling hat praxisbezogene Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 150 min.
  3. Produktionsplanung und -analyse (10 Prozent Gewichtung): Der Prüfling hat praxisbezogene Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
  4. Wirtschafts- und Sozialkunde (10 Prozent Gewichtung): Der Prüfling hat praxisbezogene Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.