Urlaub

Jeder muss einmal ausspannen, deshalb erhält der/die Auszubildende unter Fortzahlung der Vergütung jedes Jahr Erholungsurlaub.

Der Urlaub beträgt jährlich
  • mindestens 30 Werktage, wenn der/die Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
  • mindestens 27 Werktage, wenn der/die Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
  • mindestens 25 Werktage, wenn der/die Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
  • mindestens 24 Werktage für erwachsene Auszubildende.
Werktage sind alle Tage außer Sonn- und Feiertage. Auf Basis einer Fünf-Tage-Woche entsprechen daher:
  • 30 Werktage 25 Arbeitstagen
  • 27 Werktage 22 Arbeitstagen
  • 25 Werktage 21 Arbeitstagen
  • 24 Werktage 20 Arbeitstagen.
Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.
Der Urlaub soll möglichst zusammenhängend in den Berufsschulferien genommen werden.
Nutzen Sie auch den Urlaubsrechner der IHK Düsseldorf.

Resturlaubsanspruch bei Ausscheiden der Auszubildenden

Wenn Auszubildende vertragsgemäß innerhalb der ersten Jahreshälfte ausscheiden, d.h. bis zum 30. Juni einer Jahres, so haben diese grundsätzlich Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des bestehenden Ausbildungsverhältnisses.
Scheiden Auszubildende vertragsgemäß nach dem 30. Juni aus, so haben sie Anspruch auf die volle Höhe des gesetzlichen Mindesturlaubs.