Anwendung von Tarifverträgen

Die Ausbildenden zahlen den Auszubildenden eine angemessene Vergütung.
Für die Frage, wann eine Ausbildungsvergütung angemessen ist, ist entscheidend, ob ein einschlägiger Tarifvertrag existiert und ob dieser auf das Ausbildungsverhältnis anzuwenden ist.
Informationen hierzu finden Sie in dem Artikel Ausbildungsvergütung im Abschnitt Anwendung von Tarifverträge und ihre Auswirkungen auf die Mindestausbildungsvergütung.