Pflichten während der Ausbildung

Hier erfahren Sie mehr zu den Pflichten eines Ausbildenden sowie Auszubildenden. 

Pflichten des Ausbildenden

Der Ausbildende ist verpflichtet, dem/der Auszubildenden alle Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungszieles notwendig sind. Alle zur betrieblichen Ausbildung erforderlichen Ausbildungsmittel müssen dem/der Auszubildenden kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Ferner muss der Ausbildende den Auszubildenden zur Teilnahme am Berufsschulunterricht anhalten und die Auszubildenden für die Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen freistellen.
Der Ausbildende ist verpflichtet, die Ausbildungsnachweise/das Berichtsheft regelmäßig und zeitnah zu kontrollieren und abzuzeichnen. Schließlich ist dem/der Auszubildenden am Ende der Ausbildungszeit ein Zeugnis auszustellen.

Pflichten des Auszubildenden

Der/die Auszubildende ist verpflichtet, die Fertigkeiten und Kenntnisse seines/ihres Berufes zu erwerben.
Im eigenen Interesse liegt
  • Sorgfältiges Arbeiten
  • Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen und am Berufsschulunterricht
  • Führen von Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweisheften (Berichtsheften)
  • Befolgen von Weisungen
  • Beachten der für das Unternehmen geltenden Ordnung
  • Sorgfältiges Umgehen mit Maschinen und Einrichtungen
Selbstverständlich dürfen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht weitergegeben werden.