Ausbildungsende

Wann endet ein Ausbildungsvertrag?

  • Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Auszubildende erhalten vom Prüfungsausschuss eine vorläufige Mitteilung darüber, dass sie die Prüfung bestanden haben. Den rechtsverbindlichen schriftlichen Bescheid über das Prüfungsergebnis und die in den einzelnen Prüfungsbereichen erzielten Ergebnisse versendet die IHK in der Regel ungefähr 3-6 Wochen nach der Prüfung.
  • Konnten Auszubildende nicht an der Abschlussprüfung teilnehmen, so endet das Ausbildungsverhältnis unabhängig davon durch Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit. Der Ausbildungsvertrag verlängert sich also nicht automatisch bis zum nächsten Prüfungstermin, wenn dieser außerhalb der Ausbildungszeit liegt.
  • Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf deren Antrag bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Der Antrag muss unverzüglich gestellt werden. Außerdem kann die IHK ausnahmsweise auf Antrag Verträge verlängern, wenn das Ausbildungsziel nicht erreicht wurde, beispielsweise wenn schwere Mängel in der Ausbildung erkennbar sind oder körperliche, geistige oder seelische Behinderungen vorliegen.