Ausbildende/-r

Als Ausbildende werden die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber bezeichnet, die für ihren Ausbildungsbetrieb Auszubildende zum Zwecke der Berufsausbildung einstellen. In dieser Eigenschaft haben sie die Funktion, Vertragspartner der Auszubildenden zu sein und übernehmen die Verantwortung für die ordnungsgemäße Erfüllung des Berufsbildungsvertrages. Mit der Durchführung des Berufsausbildungsverhältnisses können sie Ausbilder/-innen beauftragen.