Antrag auf Verkürzung der Ausbildung

Eine Verkürzung der Ausbildungszeit kann über zwei Wege erfolgen:
Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit:
Wenn zu erwarten ist, dass alle Ausbildungsinhalte in gekürzter Ausbildungszeit vermittelt werden können, kann eine Kürzung der Ausbildungszeit aufgrund verschiedener Anrechnungsgründe erfolgen; möglichst bei Vertragsabschluss, spätestens jedoch so, dass noch mindestens ein Jahr Ausbildungszeit verbleibt.
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Antrag auf vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung und Anmeldung zur Abschlussprüfung:
Auszubildende können vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Der Antrag auf vorzeitige Zulassung wird während der Ausbildung gestellt.
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