Validierungsverfahren von beruflichen Kompetenzen

Viele Menschen arbeiten seit Jahren in einem Beruf, ohne einen entsprechenden Berufsabschluss oder einen sonstigen Nachweis über ihr fachliches Können zu besitzen. Auf dem Arbeitsmarkt werden sie dadurch häufig übersehen. Auch im eigenen Unternehmen sind ihre Qualifikationen oft nicht bekannt. Mit dem Projekt ValiKom Transfer gibt es nun die Möglichkeit, für das vorhandene Know-how ein Zertifikat zu bekommen.

ValiKom Erklärvideo

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Berufliches Können sichtbar machen

Das Validierungsverfahren, das im Rahmen des Projektes ValiKom Transfer durchgeführt wird, soll helfen berufliches Know-how sichtbar zu machen. Das vom Bundesbildungsministerium geförderte Projekt wird von der IHK Rhein-Neckar im Verbund mit anderen Kammern erprobt. Ziel ist die Bewertung und Zertifizierung der beruflichen Kompetenzen von Menschen mit einschlägiger Berufserfahrung, aber ohne entsprechenden Berufsabschluss.

Im Zentrum vom Validierungsverfahren steht eine praxisorientierte Kompetenzfeststellung; Maßstab für die Bewertung des beruflichen Know-hows sind die anerkannten Berufsabschlüsse. Nachgewiesene Kompetenzen werden von der IHK Rhein-Neckar in einem Validierungszertifikat bescheinigt, das die volle oder teilweise Gleichwertigkeit mit einem Berufsabschluss ausweist. Personen mit teilweiser Gleichwertigkeit können sich im Anschluss über Möglichkeiten beraten lassen, eine volle Gleichwertigkeit zu erhalten.

Die IHK Rhein-Neckar führt Validierungsverfahren in ausgewählten Ausbildungsberufen aus dem kaufmännischen, gastronomischen und industriell-technischen Bereich durch. Teilnehmen können Personen, die älter als 25 Jahre alt sind, über ausreichende Deutschkenntnisse sowie eine mehrjährige Berufspraxis verfügen. Validiert werden können auch Beschäftigte eines Unternehmens. Die Teilnahme ist kostenfrei. Das Projekt ist zur Zeit befristet bis 31. Oktober 2024.

Projektförderung



Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.


Wer kann an einem Validierungsverfahren teilnehmen?‎

Das Validierungsverfahren richtet sich an Personen,
  • unabhängig von ihrem derzeitigen Beschäftigungsstatus
  • im In- und/oder Ausland
  • die beruflich relevante Kompetenzen erworben haben, diese aber nicht durch einen Berufsabschluss nachweisen können.
ValiKom kann damit sowohl von Personen ohne Berufsabschluss als auch von Personen mit Berufsabschluss, die aber in einem anderen Beruf tätig sind, genutzt werden. Um am Verfahren teilnehmen zu können, müssen die Personen mindestens 25 Jahre alt sein und einschlägige Berufserfahrung vorweisen.

Wie läuft das Verfahren ab?‎

  1. Erste Informationen über den Ablauf
    Die Beratung kann vor Ort, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Die interessierte Person erhält erste Informationen zum Verfahren, zu den Dokumenten, die für das Verfahren benötigt werden sowie Unterstützung bei der Auswahl des passenden Referenzberufs.
  2. Beratungen/ Workshops
    Die Antragsunterlagen, die den Bilanzierungsbogen, den Selbsteinschätzungsbogen sowie weitere relevante Dokumente enthalten, werden mit Unterstützung des zuständigen Beraters ausgefüllt und bearbeitet.
  3. Antragstellung
    Der Antragstellende reicht die Antragsunterlagen bei der zuständigen Kammer ein.
  4. Auswertung der Antragsmappe durch die zuständige Kammer
    Ziel der Auswertung ist die Feststellung, in welchen Tätigkeitsbereichen des Referenzberufs eine Fremdbewertung durchgeführt werden soll.
  5. Beratung zur Fremdbewertung
    Der Antragstellende, der Berater sowie ein Berufsexperte besprechen die Organisation und den Ablauf der Fremdbewertung.
  6. Fremdbewertung
    Die Fremdbewertung wird durch Berufsexperten (z.B. Meister, Techniker, Ingenieur, Ausbilder) durchgeführt. Bei der Fremdbewertung können verschiedene praxisorientierte Instrumente zum Einsatz kommen. Dazu gehören die Arbeitsprobe, das Fachgespräch oder auch die Probearbeit im Betrieb, um die vorhandenen Kompetenzen festzustellen.
  7. Zertifizierung
    Abhängig vom Ergebnis des Verfahrens stellt die Kammer ein Validierungszertifikat aus, das die volle bzw. teilweise Gleichwertigkeit mit dem Referenzberuf bescheinigt.
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Welche Berufe können bei der IHK Rhein-Neckar validiert werden?

  • Fachinformatiker/-in Systemintegration
  • Fachlagerist/-in
  • Fachkraft für Metalltechnik
  • Fachkraft für Lagerlogistik
  • Fachkraft für Veranstaltungstechnik
  • Fachkraft im Gastgewerbe
  • Fachmann/-frau für Systemgastronomie
  • Hotelfachmann/-frau
  • IT-Systemelektroniker/-in
  • Kaufmann/-frau im Einzelhandel
  • Kaufmann/-frau für Büromanagement
  • Koch/Köchin
  • Maschinen- und Anlagenführer/-in
  • Mediengestalter/-in
  • Restaurantfachmann/-frau
  • Verkäufer/-in

Chancen des Validierungsverfahrens – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Mit dem Validierungsverfahren erhalten berufserfahrene Personen, die keinen formalen Nachweis (z. B. ein Prüfungszeugnis) über ihr Können besitzen (beispielsweise Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger sowie Menschen ohne Berufsabschluss) die Möglichkeit, ihre berufsrelevanten Kompetenzen validieren zu lassen. Es wird bewertet, ob diese Kompetenzen vollständig oder teilweise gleichwertig mit einem formalen Berufsabschluss sind. Auf Basis der Bewertung wird ein Validierungszertifikat von der zuständigen Stelle (z. B. der Industrie- und Handelskammer) ausgestellt.
Das Validierungszertifikat der Kammer kann bspw. Arbeitssuchende im ‎Bewerbungsprozess unterstützen und die ‎Chancen auf eine neue Beschäftigung erhöhen. Es kann ‎aber auch für Selbstständige hilfreich sein, die ‎wieder in ein Angestelltenverhältnis wechseln möchten oder ‎einen objektiven Nachweis über ihr Können benötigen‎. Beschäftigte erhalten durch das Zertifikat eine Bescheinigung ihres Könnens, welche über bloße Arbeitszeugnisse hinausreicht.
Nicht selten motiviert das Validierungsverfahren Teilnehmende dazu, sich über das Verfahren hinaus weiterzubilden. Manche stellen sich danach den Herausforderungen einer Externen-/Weiterbildungsprüfung (Aufstiegsweiterbildung) oder entscheiden sich für eine Weiterbildung im Rahmen von Zertifikatslehrgängen (Anpassungsweiterbildung).
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Arbeitgeber erhalten durch die Validierung der Fähigkeiten ihrer Mitarbeitenden ohne passenden Berufsabschluss einen objektiven Überblick und konkrete Aussagen über deren Berufskompetenzen und deren Passfähigkeit zu gesuchten Profilen. Zusätzlich können auf Basis des ‎Validierungszertifikats Entwicklungspotentiale identifiziert und gezielte Weiterqualifizierungen durchgeführt werden.
Nicht zuletzt bedeutet das Zertifikat eine besondere Wertschätzung des beruflichen Könnens der Mitarbeitenden und stärkt damit die Mitarbeiterbindung. Außerdem können Arbeitgeber dadurch signalisieren, dass sie an einer langfristigen Zusammenarbeit und der persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung der Mitarbeitenden interessiert sind. ValiKom Transfer ist damit ein Instrument zur Personalentwicklung und leistet darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung.
Bisher haben Arbeitgeber:
  • Mitarbeitende auf das Validierungsverfahren aufmerksam gemacht,
  • Mitarbeitende für die Teilnahme an der Fremdbewertung freigestellt,
  • Mitarbeitende im Validierungsverfahren unterstützt und
  • die eigenen Räumlichkeiten für die Fremdbewertung ihrer Mitarbeitenden zu Verfügung gestellt.
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Presseartikel: Was ist ValiKom?

Die duale Aus- und Weiterbildung ist in Deutschland sehr gut organisiert. Für Unternehmen bietet das durchaus viele Vorteile: Bewirbt sich eine Fachkraft, können sie anhand der Aus- und Weiterbildungszeugnisse präzise einschätzen, über welche Qualifikationen und Fertigkeiten die Person verfügt.
Die “Zertifikatskultur“ hat jedoch auch ihre Kehrseiten. Wer seine Qualifikationen nicht schriftlich nachweisen kann, hat es auf dem Arbeitsmarkt oft schwer. Das betrifft häufig Migrantinnen und Migranten, die ihre berufliche Qualifikation in einem Land erworben haben, in dem die Berufsbildung weniger strukturiert ist als in Deutschland – und das sind nicht wenige.
In vielen Ländern findet die Ausbildung beispielsweise im Familienbetrieb statt – auf informellem Weg oder in privaten Bildungseinrichtungen, die staatlich nicht anerkannt sind (non-formaler Weg). Ein 37-jähriger Syrer zum Beispiel hat sich im elterlichen Betrieb durch “Learning by Doing” zum Lagerist qualifiziert und war anschließend zehn Jahre in diesem Beruf tätig. Vor zwei Jahren kam er nach Deutschland. Und da er seine im Beruf erlernten Fähigkeiten nicht mit Dokumenten belegen konnte, hatte er anfangs große Schwierigkeiten, eine Stelle als Fachkraft für Lagerlogistik zu bekommen.
Wie können Personen ohne formalen Berufsabschluss ihre beruflichen Kompetenzen zukünftig anerkennen lassen?
Das wird durch das Projekt ValiKom möglich gemacht. Im Rahmen dieses Projekts wurde in den letzten drei Jahren ein Verfahren entwickelt und erprobt, mit dem z. B. die Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern sogenannte non-formal und informell erworbene Kompetenzen zertifizieren können.
Mithilfe handlungsorientierter Aufgaben aus dem Berufsalltag können die Fachleute in den Kammern feststellen, inwieweit eine Person über die nötigen beruflichen Kompetenzen verfügt. Berufsexpertinnen und -experten beobachten und bewerten z. B. im Rahmen einer Arbeitsprobe, wie die Person eine Aufgabe ausführt. Alternativ können sie auch ein Fachgespräch führen oder eine Probearbeit in einem Betrieb durchführen lassen. Auch Rollenspiele und Gesprächssimulationen oder Fallstudien können – je nach Beruf und Tätigkeitsbereich – eingesetzt werden.
Am Ende des Verfahrens wird den Teilnehmenden abhängig vom Ergebnis eine volle bzw. teilweise Gleichwertigkeit mit einem Berufsabschluss bescheinigt. Hierfür stellt die Kammer ein entsprechendes Validierungszertifikat aus.
Mit dem Nachfolgeprojekt ValiKom Transfer, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wird, ermöglicht nun die IHK Rhein-Neckar zusammen mit insgesamt 30 Kammern aus Industrie und Handel, dem Handwerk und der Landwirtschaft die Teilnahme an diesem Verfahren.
Am Verfahren können Personen teilnehmen, die mindestens 25 Jahre alt sind und über Berufserfahrung verfügen, hierfür aber keinen Berufsabschluss vorweisen können. Die Berufserfahrung kann sowohl im In- als auch im Ausland erworben worden sein. Die Anmeldung zu einem Beratungsgespräch für ein Validierungsverfahren erfolgt über die IHK Rhein-Neckar.