Qualifikationschancen-Gesetz: Geförderte betriebliche Qualifizierungsmaßnahme

Mittlerweile sprechen wir in der Region nicht mehr von einem Fachkräfte-, sondern von einem Arbeitskräftemangel. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, deren Standort außerhalb der Metropolen liegt, haben zunehmend Probleme, ihren Personalbedarf zu decken. Gewinnen Sie mit dem Qualifikationschancen-Gesetz (QCG) Fachkräfte aus den eigenen Reihen.

Die wichtigsten Fakten

  1. Das Qualifikationschancen-Gesetz (QCG) eröffnet Unternehmen die Möglichkeit, bereits im Unternehmen beschäftigte ungelernte Kräfte oder Seiteneinsteiger zu Fachkräften zu entwickeln.
  2. Mit der Konzeption und Durchführung eines maßgeschneiderten Qualifizierungsprogramms können sie motivierte Mitarbeiter berufsbegleitend auf die IHK-Abschlussprüfung vorbereiten.
  3. Unternehmen und Arbeitgeber können dabei von den Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des QCG profitieren. Das Unternehmen erhält einen finanziellen Ausgleich für den Arbeitsausfall während der Qualifizierung, die Teilnehmer erhalten im Fall der erfolgreichen Prüfungsteilnahme eine ordentliche Prämie.
  4. Wir beraten Unternehmen bei der Konzeption und Umsetzung der Maßnahme nach den Vorgaben des jeweiligen Ausbildungsrahmenplans für den angestrebten Beruf.
  5. Außerdem prüfen wir, ob bei allen Teilnehmer die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung vorliegen. Voraussetzung für die Zulassung ist der Nachweis des Erwerbs der beruflichen Handlungsfähigkeit i.S.v. § 45 (2) Satz 3 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Hierbei wird neben der Teilnahme an der Maßnahme die in der individuellen Berufsbiografie jedes Teilnehmers nachgewiesene, einschlägige Berufserfahrung bewertet.
  6. Alle zugelassenen Teilnehmer legen die gleiche Abschlussprüfung ab wie die regulären Auszubildenden in dem Beruf. Unsere IHK führt die schriftlichen und praktischen Prüfungen durch und erteilt bei erfolgreichem Abschluss der Prüfung das Zeugnis über den anerkannten Berufsabschluss (“Gesellenbrief”).
  7. Mit bestandener Abschlussprüfung eröffnen sich den Teilnehmern vielseitige Chancen. Neben der Übernahme höherwertiger Aufgaben im Betrieb und einer besseren Bezahlung haben sie bei entsprechender Motivation, Lern- und Leistungsbereitschaft die Möglichkeit, durch berufsbegleitende Weiterbildungslehrgänge beispielweise eine Fachwirt- oder Meisterqualifikation bis hin zum Betriebswirt oder technischen Betriebswirt zu absolvieren.
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