Winterprüfung 2023
Informieren Sie sich hier über die Prüfungszeiträume für die schriftlichen und praktischen Abschlussprüfungen im Winter 2023/2024.
Prüfungstermine Winter 2023/2024 kaufmännische Berufe
Anmeldeschluss: spätestens 31. Juli 2023
Termine der schriftlichen Prüfung
Berufe
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Termine
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Alle kaufmännischen Ausbildungsberufe
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7. bis 10. November 2023
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Zusätzlich | |
Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistung
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28. November 2023
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Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen
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28. November 2023
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Ausnahmen | |
Hotel- und Gaststättenberufe
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13. und 14. November 2023
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Hinweis für Industriekaufmann/-kauffrau
Die Anträge für die Fachaufgabe im Einsatzgebiet sind bei uns bis zum 25. September 2023 über das Online-Portal einzureichen.
Die Anträge für die Fachaufgabe im Einsatzgebiet sind bei uns bis zum 25. September 2023 über das Online-Portal einzureichen.
Termine der praktischen Prüfung
Die praktischen Prüfungen finden von Januar bis März 2024 statt.
Die genauen Prüfungstermine werden ca. vier bis sechs Wochen vorher schriftlich dem Ausbildungsbetrieb mitgeteilt.
Prüfungstermine Winter 2023/2024 gewerblich-technische Berufe
Anmeldeschluss: spätestens 31. Juli 2023
Termine der schriftlichen Prüfung
Beruf | Termine |
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Alle drei- und 3,5-jährigen Berufe
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14. bis 16. November 2023
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Ausnahmen: | |
Bauberufe (zweijährige Berufe)
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5. Dezember 2023
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Eisenbahner im Betriebsdienst
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5. Dezember 2023
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Elektroberufe (zweijährige Berufe)
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5. Dezember 2023
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Metallberufe (zweijährige Berufe)
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5. Dezember 2023
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Produktionsfachkraft Chemie
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5. Dezember 2023
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Graphische Berufe
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6. Dezember 2023
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Service- und Fachkraft für Schutz und Sicherheit |
Teil 1: 28. November 2023
Teil 2: 29. November 2023
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Florist/in und Tierpfleger/-in
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16. und 17. Januar 2024
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Termine der praktischen Prüfung
Die praktischen Prüfungen finden von Januar bis März 2024 statt.
Die genauen Prüfungstermine werden ca. vier bis sechs Wochen vorher schriftlich dem Ausbildungsbetrieb mitgeteilt.
Prüfungstermine Winter 2023/2024 für IT-Berufe
Anmeldeschluss: spätestens 31. Juli 2023
Termine der schriftlichen Prüfung (alte Verordnung)
Berufe
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Termine
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kaufmännische IT-Berufe
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14. und 16. November 2023
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gewerbliche IT-Berufe
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14. und 16. November 2023
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Termine der schriftlichen Prüfung (neue Verordnung) Teil1
Berufe
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Termin
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alle IT-Berufe
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15. November 2023
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Termine der schriftlichen Prüfung (neue Verordnung) Teil2
Berufe
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Termin
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Kaufmännische IT-Berufe
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14. und 16. November 2023
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Gewerbliche IT-Berufe
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14. und 16. November 2023
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Termine der praktischen Prüfungen finden von Januar bis März 2024 statt.
Die genauen Prüfungstermine werden ca. vier bis sechs Wochen vorher schriftlich dem Ausbildungsbetrieb mitgeteilt.
Bitte beachten Sie:
- Abgabe des Antrages für die betriebliche Projektarbeit bei der IHK Rhein-Neckar bis spätestens 25. September 2023 über das Online-Portal.
- Entscheidung durch den Prüfungsausschuss von Ende September bis Ende Oktober 2022; danach Bekanntgabe der Entscheidungen durch die IHK Rhein-Neckar an die jeweiligen Ausbildungsbetriebe.
- Abgabe bzw. Upload der Dokumentation der Betrieblichen Projektarbeit als PDF-Datei (max. 8 MB) bei der IHK Rhein-Neckar bis spätestens 14. Dezember 2023.
- Präsentation und Fachgespräch von Mitte Januar bis Ende März 2023.
Besondere Hinweise
Anmeldevordruck
Die EDV-ausgedruckten Anmeldungen bitte auf ihre Richtigkeit überprüfen. Änderungen bitte auf den Anmeldevordruck vornehmen.
Ausbildungsberuf mit Fachrichtung
Bitte kontrollieren Sie den Beruf und die Fachrichtung. Falls Änderungen erforderlich sind, streichen Sie und ergänzen Sie die richtige Bezeichnung.
Wiederholer
Diese Teilnehmer sind erneut anzumelden.
Vorzeitige Zulassungen
Auszubildende, die vorzeitig die Prüfung ablegen möchten, müssen rechtzeitig die entsprechenden Antragsformulare anfordern, ausfüllen und genehmigen lassen. Der Anmeldeschluss ist einzuhalten.
Beendigung der Ausbildungszeit
Auf Empfehlung des Berufsbildungsausschusses unserer IHK bitten wie die Betriebe und Auszubildenden, rechtzeitig abzuklären, ob beabsichtigt ist, nach Beendigung der Ausbildungszeit ein Beschäftigungsverhältnis einzugehen. Vereinbarungen über ein Arbeitsverhältnis können gemäß § 12.1 Berufsbildungsgesetz nur innerhalb der letzten sechs Monate vor Beendigung der Ausbildungszeit getroffen werden. (Tarifliche Regelungen sind zu beachten).
Unvollständig ausgefüllte oder zu spät eingereichte Unterlagen können sich für den Auszubildenden nachteilig auswirken.
Ansprechpartner/-innen
Bei Fragen können Sie sich auch gerne persönlich an uns wenden. Die Prüfungssachbearbeiter helfen Ihnen gerne weiter.