Sommerprüfung 2025

Hier finden Sie die Prüfungszeiträume für die schriftlichen und praktischen Abschlussprüfungen im Sommer 2025. Die nachstehenden Termine sind vorbehaltlich. Die genauen Termine werden ca. vier bis sechs Wochen vor dem Prüfungstermin an den Ausbildungsbetrieb postalisch zugesandt.

Prüfungstermine Sommer 2025 kaufmännische Berufe

Anmeldeschluss

Spätestens 31. Januar 2025
Bitte beachten Sie, dass die Prüfungsanmeldung für eine reguläre und fristgerechte Organisation der IHK-Prüfungen termingerecht erfolgen muss. Bei verspäteter Anmeldung erheben wir für zusätzlichen Sach- und Personalaufwand eine Gebühr (Gebührentarif der IHK Rhein-Neckar (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 223 KB)) in Höhe von 50,00 Euro pro Prüfungsteilnehmer.

Termine der schriftlichen Prüfung

Berufe Termine
Alle kaufmännischen Ausbildungsberufe 6. bis 8. Mai 2025
Ausnahmen Termine
Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistung 6. bis 8. Mai 2025
Kaufleute für Versicherung und Finanzen 6. bis 8. Mai 2025

Hinweis für Industriekaufmann/-kauffrau

Die Anträge für die Fachaufgabe sind über das Online-Portal ein zureichen. Der Termin für die Abgabe Ihres Antrages, sowie die dafür notwendigen Zugangsdaten werden Ihnen postalisch zugesendet.

Termine der praktischen Prüfung

Berufe Termine
Kaufmännische Berufe Juni bis Ende Juli (ggf. bis August)
(Lagerberufe können auch bis September geprüft werden)
Hotel- und Gaststättenberufe Juni bis Ende Juli (ggf. bis August)
Die genauen Prüfungstermine werden ca. vier bis sechs Wochen vorher schriftlich dem Ausbildungsbetrieb mitgeteilt.

Prüfungstermine Sommer 2025 gewerblich-technische Berufe

Anmeldeschluss

Spätestens 31. Januar 2025

Termine der schriftlichen Prüfung

Beruf Termine
Alle drei- und 3,5-jährigen Berufe 6. bis 8. Mai 2025
Ausnahmen Termine
Bauberufe (zweijährige Berufe) 13. Mai 2025
Eisenbahner im Betriebsdienst
Elektroberufe (zweijährige Berufe)
Metallberufe (zweijährige Berufe)
Produktionsfachkraft Chemie
Naturwissenschaftliche Berufe Teil 1
Graphische Berufe 14. Mai 2025
Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Teil 1: 6. Mai 2025
Teil 2: 7. Mai 2025
Florist/in und Tierpfleger/-in 27. und 28. Mai 2025

Termine der praktischen Prüfung

Die praktischen Prüfungen finden zwischen den Monaten Mai und August statt.
Die genauen Prüfungstermine werden ca. vier bis sechs Wochen vorher schriftlich an den Ausbildungsbetrieb mitgeteilt.

Prüfungstermine Sommer 2025 IT-Berufe

Anmeldeschluss

Spätestens 31. Januar 2025

Termine der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 1

Berufe Termine
Alle IT-Berufe 8. April 2025

Termine der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 2

Berufe Termine
Kaufmännische IT-Berufe 6. und 7. Mai 2025
Gewerbliche IT-Berufe 6. und 8. Mai 2025

Termine der praktischen Prüfung

Die praktischen Prüfungen finden von Juni bis Ende Juli statt.
Die genauen Prüfungstermine werden ca. vier bis sechs Wochen vorher schriftlich an den Ausbildungsbetrieb mitgeteilt.

Bitte beachten Sie

  • Abgabe des Antrages zur Betrieblichen Projektarbeit bei der IHK Rhein-Neckar bis spätestens 10. März 2025 über das Online-Portal.
  • Entscheidung durch den Prüfungsausschuss bis Anfang April 2025.
  • Danach Bekanntgabe der Entscheidungen durch die IHK Rhein-Neckar an die jeweiligen Ausbildungsbetriebe.
  • Abgabe der Dokumentation der Betrieblichen Projektarbeit bei der IHK Rhein-Neckar bis spätestens 26. Mai 2025.
  • Präsentation und Fachgespräch Juni bis Ende Juli.

Besondere Hinweise

Anmeldevordruck

Die EDV-ausgedruckten Anmeldungen bitte auf ihre Richtigkeit überprüfen. Änderungen bitte auf den Anmeldevordruck vornehmen.

Ausbildungsberuf mit Fachrichtung

Bitte kontrollieren Sie den Beruf und die Fachrichtung. Falls Änderungen erforderlich sind, streichen Sie und ergänzen Sie die richtige Bezeichnung.

Wiederholer

Diese Teilnehmer sind erneut anzumelden.

Vorzeitige Zulassungen

Auszubildende, die vorzeitig die Prüfung ablegen möchten, müssen rechtzeitig die entsprechenden Antragsformulare anfordern, ausfüllen und genehmigen lassen. Der Anmeldeschluss ist einzuhalten.

Beendigung der Ausbildungszeit

Auf Empfehlung des Berufsbildungsausschusses unserer IHK bitten wir die Betriebe und Auszubildenden, rechtzeitig abzuklären, ob beabsichtigt ist, nach Beendigung der Ausbildungszeit ein Beschäftigungsverhältnis einzugehen. Vereinbarungen über ein Arbeitsverhältnis können gemäß § 12.1 Berufsbildungsgesetz nur innerhalb der letzten sechs Monate vor Beendigung der Ausbildungszeit getroffen werden. (Tarifliche Regelungen sind zu beachten).
Unvollständig ausgefüllte oder zu spät eingereichte Unterlagen können sich für den Auszubildenden nachteilig auswirken.

Ansprechpartner/-innen

Bei Fragen können Sie sich auch gerne persönlich an uns wenden. Die Prüfungssachbearbeiter helfen Ihnen gerne weiter.