Technische/-r Systemplaner/-in: Abschlussprüfung Teil 2, Informationen zum Arbeitsauftrag

Hier finden Sie Informationen zur Umsetzung und Durchführung der Abschlussprüfung Teil 2.

Zwei Varianten: Betrieblicher Auftrag bzw. Prüfungsprodukt

Nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Systemplaner bzw. zur Technischen Systemplanerin soll der Prüfling einen Arbeitsauftrag in insgesamt 40 Stunden erstellen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren. Die durchgeführte Aufgabe präsentiert der Prüfungsteilnehmer dem Prüfungsausschuss (10 Minuten) und führt anschließend mit diesem ein 20-minütiges Fachgespräch darüber.
Für diesen Prüfungsbereich haben Betriebe und Auszubildende die Option, entweder einen betrieblichen Auftrag oder ein zentral erstelltes Prüfungsprodukt der PAL (Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle) zu wählen. Es handelt sich hierbei um zwei gleichwertige Prüfungsverfahren.
Circa sechs Monate vor der Abschlussprüfung Teil 2 wird die Variante durch die IHK bei den Ausbildungsbetrieben abgefragt.
Mit der Angabe der Prüfungsvariante legen Sie verbindlich fest, nach welcher Variante der Prüfling geprüft werden soll. Anhand dieser Angaben werden die Prüfungsaufgaben bestellt und die Prüfung organisiert. Eine Änderung ist dann nur in begründeten Einzelfällen und nur nach Absprache mit der IHK möglich.
Für beide Varianten sind Zeitpläne und Fristen einzuhalten.
Ablauf Betrieblicher Auftrag Prüfungsprodukt (PAL)
Antrag auf Genehmigung bis 17. März des Jahres (Sommerprüfung)
bis 25. September des Jahres (Winterprüfung)
entfällt
Aufgabe herunterladen entfällt ab ca. Anfang April
(Der Termin der PAL wird rechtzeitig mitgeteilt)
Einreichung der Dokumentation bis 26. Mai des Jahres (Sommerprüfung)
bis 15. Dezember des Jahres (Winterprüfung)
Präsentation/Fachgespräch Juni oder Juli eines Jahres (Sommerprüfung)
Januar oder Februar des Folgejahres (Winterprüfung)
Sie erhalten rechtzeitig die Prüfungstermine.
Wichtig:
  • Der Antrag auf Genehmigung bzw. das Einreichen der Dokumentation müssen über die Anwendung “Digitale Projektanträge” im Azubi-Infocenter an die IHK Rhein-Neckar übermittelt werden.

Antrag auf Genehmigung (nur für Betrieblichen Auftrag)

Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des Betrieblichen Auftrages die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraumes zur Genehmigung vorzulegen.
Antrag für den betrieblichen Auftrag
  • Der zeitliche Rahmen zur Bearbeitung des betrieblichen Auftrages beträgt insgesamt 40 Stunden.
  • Die Bezeichnung des Betrieblichen Auftrages muss abhängig vom Betrieblichen Auftrag und dem Unternehmen gewählt werden.
  • Die Beschreibung des betrieblichen Auftrages soll durch die wesentlichen Inhalte näher erläutert werden. Dabei sind der Ausgangszustand, das Ziel und die Rahmenbedingungen zu beschreiben. Neben der Beschreibung des Betrieblichen Auftrages ist auch der geplante Bearbeitungszeitraum anzugeben.
  • Weitere Informationen zum Inhalt des Betrieblichen Auftrags finden Sie im Absatz “Inhalt und Dokumentation des Betrieblichen Auftrags”
Wichtig:
  • Der Antrag muss über die Anwendung “Digitale Projektanträge” im Azubi-Infocenter übermittelt werden. Die Zugangsdaten werden dem Prüfling von der IHK schriftlich per Post mitgeteilt.
  • Wird ein Antrag für den betrieblichen Auftrag abgelehnt, erhält der Antragsteller per E-Mail eine schriftliche Begründung, mit der gleichzeitigen Aufforderung, einen neuen/überarbeiteten Antrag bis zu einem von der IHK festgesetzten Termin einzureichen.
  • Werden Auflagen, die der Prüfungsausschuss zum genehmigten Antrag gemacht hat, beim betrieblichen Auftrag nicht erfüllt, führt dies bei der Bewertung generell zu Punktabzug.
  • Zu spät eingereichte Unterlagen können zum Nichtbestehen der Prüfung führen.
Mit der Durchführung des betrieblichen Auftrages darf erst begonnen werden, wenn der Antrag genehmigt bzw. mit Auflagen genehmigt wurde.
Der Antrag muss bis 17. März des Jahres für die Sommerprüfung bzw. 25. September des Jahres für die Winterprüfung übermittelt werden. Nach Ablauf der Abgabefrist ist eine Übermittlung des Antrags in der Online-Anwendung nicht mehr möglich.

Inhalt und Dokumentation (Betrieblicher Auftrag und Prüfungsprodukt)

Die Prüfungszeit für die Durchführung des Arbeitsauftrag beträgt insgesamt 40 Stunden. Der Arbeitsauftrag muss vom Prüfling eigenständig durchgeführt werden. Dieser ist mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren.
Die Dokumentation wird mit 30 Prozent, die Präsentation mit 20 Prozent und das Fachgespräch mit 50 Prozent gewichtet.
Die Dokumentation muss bis 26. Mai des Jahres für die Sommerprüfung bzw. 15. Dezember des Jahres für die Winterprüfung übermittelt werden. Nach Ablauf der Abgabefrist ist eine Übermittlung des Antrags in der Online-Anwendung nicht mehr möglich.

Hinweise zur Dokumentation

  1. Der Umfang der Dokumentation soll maximal 20 Seiten DIN A 4 in üblicher Schriftgröße (z. B. Arial 10 bis 12) betragen.
  2. Die Anlagen bestehen aus den praxisbezogenen Unterlagen, deren Umfang auf das Notwendigste zu beschränken ist und in einem angemessenen Verhältnis zur Dokumentation steht, da die inhaltliche Bewertung der Dokumentation im Vordergrund steht.
  3. Die Dokumentation muss über die Anwendung “Digitale Projektanträge” im Azubi-Infocenter an die IHK Rhein-Neckar übermittelt werden: als PDF-Datei.
  4. Werden Auflagen, die der Prüfungsausschuss zum genehmigten Antrag gemacht hat, beim betrieblichen Auftrag nicht erfüllt, führt dies bei der Bewertung generell zu Punktabzug.
  5. Zu spät eingereichte Unterlagen können zum Nichtbestehen von der Prüfung führen

Formaler und inhaltlicher Aufbau der Auftragsbeschreibung und der praxisbezogenen Unterlagen

  1. Deckblatt
    Vollständiger Name, Geburtsdatum, Wohnort und Prüflingsnummer des Prüflings
    Name des Ausbildungsbetriebes,
    Ausbildungsberuf
    Name und Telefonnummer des Projektbetreuers/der Projektbetreuerin
    Bezeichnung des Auftrages
  2. Inhaltsverzeichnis, Gliederung
  3. Aufbau und Inhalte
    • Für die Durchführung gelten die in der Ausbildungsordnung enthaltenen Anforderungen. Zum Nachweis kommt insbesondere die Erstellung oder Änderung eines Datensatzes in Betracht. In der Auftragsbeschreibung sollen der Ausgangszustand und der angestrebte Zielzustand enthalten sein sowie die Beschreibung der technischen, organisatorischen und zeitlichen Vorgaben, die sich in einem Projektplan widerspiegeln. Die Ausführung dokumentiert der Prüfling in einem Arbeitsbericht über die Durchführung des Arbeitsauftrags gegebenenfalls mit Anlagen. Die Ergebnisbeschreibung (Zusammenfassung und Resümee) und eine eigene Bewertung runden die Dokumentation ab.
    • In der Dokumentation müssen alle Arbeitsschritte nachvollziehbar beschrieben sein. Es muss der gesamte Arbeitsablauf dokumentiert werden. In der Dokumentation über die Auftragsdurchführung sollen keine allgemeinen Verfahrens- und
      Prozessbeschreibungen verwendet, sondern die eigenen Auftragsschritte des Prüflings in ihrer zeitlichen Abfolge (Phasen) und den erzielten Ergebnissen dargestellt werden.
  4. Der Dokumentation sind praxisbezogene Unterlagen beizufügen, wie z. B.
    • Bemessungen
    • Berechnungen
    • Schemata
    • Grundrisse
    • Schnitte
    • Schächte
    • Koordinationsunterlagen oder Bauangaben,
    die vom Prüfling im Prüfungszeitraum selbst bearbeitet wurden. In der Dokumentation muss ein Querverweis auf die Unterlagen erfolgen. Diese müssen eindeutig gekennzeichnet werden; nur dann können sie berücksichtigt werden.
  5. In der Anlage müssen u. a. sonstige zur Verdeutlichung des Arbeitsauftrags nötige Zeichnungen und technische Unterlagen (z. B. Herstellerunterlagen) beigefügt werden. Diese Unterlagen werden nicht bewertet.
  6. Geringfügige Abweichungen (z. B. Kundenanforderungen) gegenüber dem vom Prüfungsausschuss genehmigten Auftrag müssen in der Dokumentation begründet und gekennzeichnet werden.
  7. Literaturhinweise, Quellenverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis
Folgende Phasen/Kriterien sind für die Erarbeitung der Dokumentation zu beachten:
Phase/Kriterien Empfohlene Gewichtung
Planung
Arbeitsaufträge analysieren, Informationen beschaffen, technische und organisatorische Schnittstellen klären.
10–20 %
Konzeption/Entwurf
Lösungsvarianten unter technischen, betriebswirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten bewerten und auswählen
10–30 %
Ausarbeitung
  • Methoden des betrieblichen Projektmanagements anwenden.
  • Funktions-, fertigungs-, beanspruchungs- und prüfgerecht konstruieren.
  • Methodisch konstruieren, Berechnungen durchführen sowie notwendige technische Dokumente ableiten.
40–60 %

Dokumentation
Dokumentation erstellen.
10–20 %

Präsentation und Fachgespräch (Betrieblicher Auftrag und Prüfungsprodukt)

Unter Berücksichtigung der Ausführung der praxisbezogenen Unterlagen sollen durch die Präsentation und das Fachgespräch die prozessrelevanten Qualifikationen in Bezug zur Auftragsdurchführung bewertet werden.

Hinweise zur Präsentation

Als zeitlicher Rahmen sind für die Präsentation höchstens 10 Minuten und für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 20 Minuten vorgesehen.
Durch die Präsentation soll der Prüfungsteilnehmer zeigen, dass er
  • fachbezogene Probleme und Lösungskonzepte zielgruppengerecht darstellen
  • den für die Projetarbeit relevanten fachlichen Hintergrund aufzeigen sowie
  • die Vorgehensweise im Projekt begründen
kann.
Die Präsentation ist keine Wiederholung der Dokumentation. Dabei können auch Modell oder Anschauungsmaterialien vorgelegt werden. Präsentationsunterlagen gehören nicht zur Dokumentation.
Wichtig, bitte beachten:
  1. Die Präsentation muss sich auf die Projektarbeit beziehen, soll sich aber als eigenständige Prüfungsleistung erkennbar von der Dokumentation der Projektarbeit abgrenzen.
  2. Der Prüfungsteilnehmer hat ein Laptop mit allen Dateien mitzubringen, zusammen mit den entsprechenden Kabeln und Anschlüssen.
  3. Prüfungsteilnehmer, denen das gewählte Präsentationsmittel am Prüfungstag nicht zur Verfügung steht, müssen ein angemessenes und sachgerechtes alternatives Präsentationsmittel mitbringen und verwenden. Ohne dieses kann die Prüfung (Präsentation/Fachgespräch) nicht abgelegt werden. Die Auswahl der eingesetzten Medien hat keinen Einfluss auf die Bewertung der Präsentation.

Hinweise zur Fachgespräch

Das Fachgespräch wird in Bezug auf die praxisbezogenen Unterlagen des bearbeiteten betrieblichen Auftrages geführt. Die Durchführung des Auftrags wird hinterfragt, so dass dem Prüfling Raum gegeben wird für die vertiefende Betrachtung der Thematik und um ggf. Missverständnisse zu klären. Das Fachgespräch ist als ein Gespräch unter Fachleuten zu verstehen und nicht als reine Wissensabfrage.