Technische/-r Produktdesigner/-in: Abschlussprüfung Teil 2, Informationen zum Arbeitsauftrag
Hier finden Sie Informationen zur Umsetzung und Durchführung der Abschlussprüfung Teil 2.
2 Varianten: Betrieblicher Auftrag bzw. Prüfungsprodukt
Nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner / zur Technischen Produktdesignerin soll der Prüfling als Arbeitsauftrag in höchstens 70 Stunden einen Konstruktionsauftrag durchführen und dazu einen 3D-Datensatz anfertigen. Die durchgeführte Aufgabe präsentiert der Prüfungsteilnehmer dem Prüfungsausschuss (10min) und führt anschließend mit diesem ein 20-minütiges Fachgespräch darüber.
Für diesen Prüfungsbereich haben Betriebe und Auszubildende die Option, entweder einen Betrieblichen Auftrag oder ein zentral erstelltes Prüfungsprodukt der PAL (Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle) zu wählen. Es handelt sich hierbei um zwei gleichwertige Prüfungsverfahren.
In der Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik kommt generell ein bundeseinheitliches Prüfungsprodukt der PAL zur Anwendung.
In der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion kommt generell ein Betrieblicher Auftrag zur Anwendung. Hier stellt die PAL kein Prüfungsprodukt zur Verfügung.
Ca. 6 Monate vor der Abschlussprüfung Teil 2 wird die Variante durch die IHK bei den Ausbildungsbetrieben abgefragt.
Mit der Angabe der Prüfungsvariante legen Sie verbindlich fest, nach welcher Variante der Prüfling geprüft werden soll. Anhand dieser Angaben werden die Prüfungsaufgaben bestellt und die Prüfung organisiert. Eine Änderung ist dann nur in begründeten Einzelfällen
und nur nach Absprache mit der IHK möglich.
Mit der Angabe der Prüfungsvariante legen Sie verbindlich fest, nach welcher Variante der Prüfling geprüft werden soll. Anhand dieser Angaben werden die Prüfungsaufgaben bestellt und die Prüfung organisiert. Eine Änderung ist dann nur in begründeten Einzelfällen
und nur nach Absprache mit der IHK möglich.
Für beide Varianten sind Zeitpläne und Fristen einzuhalten.
Ablauf | Betrieblicher Auftrag | Prüfungsprodukt (PAL) |
---|---|---|
Antrag auf Genehmigung | bis 17. März des Jahres (Sommerprüfung) bis 25. September des Jahres (Winterprüfung) |
entfällt |
Aufgabe herunterladen | entfällt | ab ca. Anfang April (Der Termin der PAL wird rechtzeitig mitgeteilt) |
Einreichung der Dokumentation | bis 26. Mai des Jahres (Sommerprüfung) bis 15. Dezember des Jahres (Winterprüfung) |
|
Zeichnungen aus der Dokumentation abgeben | spätestens 3 Arbeitstage nach Einreichung der Dokumentation - auf gesondertem Speichermedien - nicht im PDF-Format |
|
Fachgespräch / Präsentation | im Juni oder Juli eines Jahres (Sommerprüfung) im Januar oder Februar des Folgejahres (Winterprüfung) Sie erhalten rechtzeitig die Prüfungstermine. |
Wichtig:
- Der Antrag auf Genehmigung bzw. das Einreichen der Dokumentation müssen über die Anwendung “Digitale Projektanträge” im Azubi-Infocenter an die IHK Rhein-Neckar übermittelt werden.
Antrag auf Genehmigung (nur für Betrieblichen Auftrag)
Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des Betrieblichen Auftrages die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraumes zur Genehmigung vorzulegen.
Antrag für den betrieblichen Auftrag
- Der zeitliche Rahmen zur Bearbeitung des betrieblichen Auftrages beträgt insgesamt 70 Stunden.
- Die Bezeichnung des Betrieblichen Auftrages muss abhängig vom Betrieblichen Auftrag und dem Unternehmen gewählt werden.
- Die Beschreibung des betrieblichen Auftrages soll durch die wesentlichen Inhalte näher erläutert werden. Dabei sind der Ausgangszustand, das Ziel und die Rahmenbedingungen zu beschreiben. Neben der Beschreibung des Betrieblichen Auftrages ist auch der geplante Bearbeitungszeitraum anzugeben.
- Weitere Informationen zum Inhalt des Betrieblichen Auftrags finden Sie im Absatz “Inhalt und Dokumentation des Betrieblichen Auftrags”
Wichtig:
- Der Antrag muss über die Anwendung “Digitale Projektanträge” im Azubi-Infocenter an die IHK Rhein-Neckar übermittelt werden.
- Wird ein Antrag für den Betrieblichen Auftrag abgelehnt, erhält der Antragsteller per E-Mail eine schriftliche Begründung, mit der gleichzeitigen Aufforderung, einen neuen/überarbeiteten Antrag bis zu einem von der IHK festgesetzten Termin einzureichen.
- Werden Auflagen, die der Prüfungsausschuss zum genehmigten Antrag gemacht hat, beim Betrieblichen Auftrag nicht erfüllt, führt dies bei der Bewertung generell zu Punktabzug.
- Zu spät eingereichte Unterlagen können zum Nichtbestehen der Prüfung führen.
Mit der Durchführung des Betrieblichen Auftrages darf erst begonnen werden, wenn der Antrag genehmigt bzw. mit Auflagen genehmigt wurde.
Der Antrag muss bis 17. März des Jahres für die Sommerprüfung bzw. 25. September des Jahres für die Winterprüfung übermittelt werden. Nach Ablauf der Abgabefrist ist eine Übermittlung des Antrags in der Online-Anwendung nicht mehr möglich.
Inhalt und Dokumentation (Betrieblicher Auftrag und Prüfungsprodukt)
Die Prüfungszeit für die Durchführung des Arbeitsauftrag beträgt insgesamt 70 Stunden. Der Arbeitsauftrag muss vom Prüfling eigenständig durchgeführt werden. Dieser ist mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren.
Die Dokumentation und die Präsentation werden mit jeweils 20 Prozent und das Fachgespräch mit 60 Prozent gewichtet.
Dabei wird nicht das Ergebnis, z. B eine funktionierende Einrichtung, sondern eine handlungsorientierte Darstellung des Aufgabenablaufes zur Bewertung herangezogen.
Dabei wird nicht das Ergebnis, z. B eine funktionierende Einrichtung, sondern eine handlungsorientierte Darstellung des Aufgabenablaufes zur Bewertung herangezogen.
Die Dokumentation muss bis 26. Mai des Jahres für die Sommerprüfung bzw. 15. Dezember des Jahres für die Winterprüfung übermittelt werden. Nach Ablauf der Abgabefrist ist eine Übermittlung des Antrags in der Online-Anwendung nicht mehr möglich.
Hinweise zur Dokumentation
- Der Umfang der Dokumentation soll max. 10 – 15 Seiten DIN A 4 in üblicher Schriftgröße (z. B. Arial 10 -12) betragen.
- Die Anlagen bestehen aus den praxisbezogenen Unterlagen, deren Umfang auf das Notwendigste zu beschränken ist und in einem angemessenen Verhältnis zur Dokumentation steht, da die inhaltliche Bewertung der Dokumentation im Vordergrund steht.
- Die Dokumentation muss über die Anwendung “Digitale Projektanträge” im Azubi-Infocenter an die IHK Rhein-Neckar übermittelt werden: als eine PDF-Datei.
- Werden Auflagen, die der Prüfungsausschuss zum genehmigten Antrag gemacht hat, beim betrieblichen Auftrag nicht erfüllt, führt dies bei der Bewertung generell zu Punktabzug.
- Zu spät eingereichte Unterlagen können zum Nichtbestehen von der Prüfung führen
Formaler Aufbau der Auftragsbeschreibung und der praxisbezogenen Unterlagen
- Deckblatt
Vollständiger Name, Geburtsdatum, Wohnort und Prüflingsnummer des Prüflings
Name des Ausbildungsbetriebes,
Ausbildungsberuf
Name und Telefonnummer des Projektbetreuers/der Projektbetreuerin
Bezeichnung des Auftrages - Inhaltsverzeichnis, Gliederung
- Aufbau und Inhalt des Betrieblichen Auftrags
- Literaturhinweise, Quellenverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis
Erläuterungen zum Aufbau und Inhalt des Arbeitsauftrags
Für die Durchführung des Arbeitsauftrags gelten die in der Ausbildungsordnung enthaltenen Anforderungen. Zum Nachweis kommt insbesondere die Erstellung oder Änderung eines 3D-Datensatzes in Betracht.
Folgende Phasen/Kriterien sind für die Erarbeitung der Dokumentation zu beachten:
Phase/Kriterien | Empfohlene Gewichtung |
---|---|
Planung Arbeitsaufträge analysieren, Informationen beschaffen, technische und organisatorische Schnittstellen klären. |
10 - 20% |
Konzeption/Entwurf Lösungsvarianten unter technischen, betriebswirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten bewerten und auswählen |
10 - 30% |
Ausarbeitung
|
40 - 60% |
Dokumentation Dokumentation erstellen. |
10 - 20% |
In der Dokumentation über die Auftragsdurchführung sollen keine allgemeinen Verfahrens- und Prozessbeschreibungen verwendet, sondern die eigenen Auftragsschritte des Prüfungsteilnehmers in ihrer zeitlichen Abfolge (Phasen) und die erzielten Ergebnissen dargestellt werden.
In den Anlagen müssen die praxisbezogenen Unterlagen, wie z. B.
- Technische Zeichnungen
- Mess- und Prüfprotokolle
- Abnahmeprotokolle
- Stücklisten oder Programmlistings
enthalten sein, die vom Prüfling im Prüfungszeitraum selbst bearbeitet wurden. In der Dokumentation muss ein Querverweis auf diese Anlagen erfolgen. Diese müssen deshalb eindeutig gekennzeichnet werden; nur dann können diese Anlagen bewertet werden.
Geringfügige Abweichungen (z. B. Kundenanforderungen) gegenüber dem vom Prüfungsausschuss genehmigten Auftrag müssen in der Dokumentation begründet und gekennzeichnet werden.
Präsentation und Fachgespräch (Betrieblicher Auftrag und Prüfungsprodukt)
Das Fachgespräch wird unter Anwendung des 3D-Datensatzes und der praxisbezogenen Unterlagen des bearbeiteten betrieblichen Auftrages geführt. Unter Berücksichtigung der Ausführung und Anwendung des 3D-Datensatzes und der praxisbezogenen Unterlagen sollen durch das Fachgespräch und die Präsentation prozessrelevante Qualifikationen in Bezug zur Auftragsdurchführung bewertet werden.
Als zeitlicher Rahmen sind für die Präsentation 10 Minuten und für das Fachgespräch 20 Minuten, also insgesamt höchstens 30 Minuten vorgesehen.
Hinweise zur Präsentation
Durch die Präsentation soll der Prüfungsteilnehmer zeigen, dass er
- fachbezogene Probleme und Lösungskonzepte zielgruppengerecht darstellen
- den für die Projetarbeit relevanten fachlichen Hintergrund aufzeigen sowie
- die Vorgehensweise im Projekt begründen
kann.
Wichtig:
- Die Präsentation muss sich auf die Projektarbeit beziehen, soll sich aber als eigenständige Prüfungsleistung erkennbar von der Dokumentation der Projektarbeit abgrenzen.
- Der Prüfungsteilnehmer hat ein Laptop mit allen Dateien mitzubringen, zusammen mit den entsprechenden Kabeln und Anschlüssen.
- Prüfungsteilnehmer, denen das gewählte Präsentationsmittel am Prüfungstag nicht zur Verfügung steht, müssen ein angemessenes und sachgerechtes alternatives Präsentationsmittel mitbringen und verwenden. Ohne dieses kann die Prüfung (Präsentation/Fachgespräch) nicht abgelegt werden.