Abschlussprüfung, Informationen zu den Prüfungsbereichen Arbeitsauftrag (Praktische Arbeitsaufgabe) und Elektrische Sicherheit (Betrieblicher Auftrag)
Hier finden Sie Informationen zur Umsetzung und Durchführung der Abschlussprüfung im Berufsbild Industrielektriker / Industrielektrikerin
Aufbau der Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung zum Industrieelektriker / zur Industrieelektrikerin besteht aus den Prüfungsbereichen
- Arbeitsauftrag
- Elektrische Sicherheit
- Schaltungs- und Funktionsanalyse sowie
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
Für die Bereiche Arbeitsauftrag (1) und Elektrische Sicherheit (2) finden Sie hier weiterführende Informationen.
Der Prüfling hat
- eine zentral erstellte Praktische Arbeitsaufgabe (1. Arbeitsauftrag)
und - einen Betrieblichen Auftrag (2. Elektrische Sicherheit)
durchzuführen.
Für beide Bereiche sind Zeitpläne und Fristen einzuhalten.
| Ablauf | Betrieblicher Auftrag (Elektrische Sicherheit) | Praktische Arbeitsaufgabe (Arbeitsauftrag) |
|---|---|---|
| Antrag auf Genehmigung | bis 30. März des Jahres (Sommerprüfung) bis 30. September des Jahres (Winterprüfung) |
entfällt |
| Aufgabe herunterladen | entfällt | ab ca. Anfang April (Der Termin der PAL wird rechtzeitig mitgeteilt) |
| Einreichung der Dokumentation | bis 15. Mai des Jahres (Sommerprüfung) bis 15. Dezember des Jahres (Winterprüfung) |
entfällt |
| Präsentation/Fachgespräch | Juni oder Juli eines Jahres (Sommerprüfung) Januar oder Februar des Folgejahres (Winterprüfung) Sie erhalten rechtzeitig die Prüfungstermine. |
entfällt |
Prüfbereich Arbeitsauftrag (Praktische Arbeitsaufgabe)
Der Prüfling soll eine komplexe Arbeitsaufgabe, die situative Gesprächsphasen und schriftliche Aufgabenstellungen beinhaltet, ausführen. Die Prüfungszeit beträgt höchstens 8 Stunden, wobei die situativen Gesprächsphasen insgesamt höchstens 10 Minuten umfassen sollen. Die Aufgabenstellungen sollen einen zeitlichen Umfang von höchstens 90 Minuten haben.
Die Praktische Aufgabe wird von der PAL (Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle) gestellt.
In der Fachrichtung Betriebstechnik soll der Prüfling zeigen, dass er
- technische Unterlagen auswerten, technische Parameter bestimmen, Arbeitsabläufe planen und abstimmen, Material und Werkzeug disponieren,
- Anlagenteile montieren, demontieren, verdrahten, verbinden und konfigurieren, Sicherheitsregeln, Unfallverhütungsvorschriften und Umweltschutzbestimmungen einhalten,
- die Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln beurteilen, elektrische Schutzmaßnahmen prüfen,
- elektrische Systeme analysieren und Funktionen prüfen, Fehler suchen und beseitigen, Betriebswerte einstellen und messen,
- Produkte in Betrieb nehmen, übergeben und erläutern, Auftragsdurchführung dokumentieren, technische Unterlagen, einschließlich Prüfprotokolle, erstellen
kann. Diese Anforderungen sollen an einem funktionsfähigen Anlagenteil der elektrischen Betriebstechnik nachgewiesen werden.
in der Fachrichtung Geräte und Systeme soll der Prüfling zeigen, dass er
- technische Unterlagen auswerten, technische Parameter bestimmen, Arbeitsabläufe planen und abstimmen, Material und Werkzeug disponieren,
- Komponenten montieren, demontieren, verdrahten, verbinden und konfigurieren, Sicherheitsregeln, Unfallverhütungsvorschriften und Umweltschutzbestimmungen einhalten,
- die Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln beurteilen, elektrische Schutzmaßnahmen prüfen,
- elektrische Systeme analysieren und Funktionen prüfen, Fehler suchen und beseitigen,
- Produkte in Betrieb nehmen, übergeben und erläutern, Auftragsdurchführung dokumentieren, technische Unterlagen, einschließlich Prüfprotokolle, erstellen
kann. Diese Anforderungen sollen an einer funktionsfähigen Komponente oder einem Gerät nachgewiesen werden.
Prüfbereich Elektrische Sicherheit (Betrieblicher Auftrag)
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- Auftragsabläufe planen und abstimmen, Schaltpläne nutzen, Teilaufgaben festlegen, Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten am Einsatzort berücksichtigen,
- eine Erst- oder Wiederholungsprüfung an einem elektrischen Gerät durchführen und
- eine Erst- oder Wiederholungsprüfung an einer elektrischen Anlage durchführen,
- Fehler und Mängel systematisch suchen und feststellen,
- Mess- und Prüfprotokolle anfertigen und die Sicherheit elektrischer Anlagen und Geräte bewerten kann
Der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie auf der Grundlage der praxisbezogenen Unterlagen darüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen.
Die Prüfungszeit für die Durchführung des betrieblichen Auftrags einschließlich Dokumentation beträgt fünf Stunden
Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des Betrieblichen Auftrages die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraumes zur Genehmigung vorzulegen.
Nach Abschluss des betrieblichen Auftrags werden die praxisbezogenen Unterlagen dem Prüfungsausschuss zur Vorbereitung des auftragsbezogenen Fachgesprächs zugestellt. Die Prüfungszeit für das auftragsbezogene Fachgespräch beträgt höchstens 20 Minuten.
Antrag auf Genehmigung des Betrieblichen Auftrags
Mit der Durchführung des Betrieblichen Auftrages darf erst begonnen werden, wenn der Antrag genehmigt bzw. mit Auflagen genehmigt wurde.
- Die Bezeichnung des Betrieblichen Auftrages muss abhängig vom Betrieblichen Auftrag und dem Unternehmen gewählt werden.
- Die Beschreibung des betrieblichen Auftrages soll durch die wesentlichen Inhalte näher erläutert werden. Dabei sind der Ausgangszustand, das Ziel und die Rahmenbedingungen zu beschreiben. Neben der Beschreibung des Betrieblichen Auftrages ist auch der geplante Bearbeitungszeitraum anzugeben.
- Als Anlage zum Antrag muss die "Entscheidungshilfe (DOC-Datei · 147 KB)" in PDF-Format mit eingereicht werden.
- Weitere Informationen zum Inhalt des Betrieblichen Auftrags finden Sie im Absatz “Inhalt und Dokumentation”
- Der Betriebliche Auftrag darf je Prüfungstermin nur ein Mal vergeben werden, damit sichergestellt ist, dass die eigenständige Prüfungsleistung des Prüflings erkennbar ist. Bei mehreren Prüfungsteilnehmern aus einem Unternehmen sind die Betrieblichen Aufträge thematisch so von einander abzugrenzen, dass das Erfordernis der Eigenständigkeit erfüllt ist.
Wichtig:
- Der Antrag muss über die Anwendung “Digitale Projektanträge” im Azubi-Infocenter an die IHK Rhein-Neckar übermittelt werden. Die Zugangsdaten werden dem Prüfling von der IHK schriftlich per Post mitgeteilt.
- Wird ein Antrag für den Betrieblichen Auftrag abgelehnt, erhält der Antragsteller per E-Mail eine schriftliche Begründung, mit der gleichzeitigen Aufforderung, einen neuen/überarbeiteten Antrag bis zu einem von der IHK festgesetzten Termin einzureichen.
- Werden Auflagen, die der Prüfungsausschuss zum genehmigten Antrag gemacht hat, beim Betrieblichen Auftrag nicht erfüllt, führt dies bei der Bewertung generell zu Punktabzug.
- Zu spät eingereichte Unterlagen können zum Nichtbestehen der Prüfung führen.
Der Antrag muss bis 30. März des Jahres für die Sommerprüfung bzw. 25. September des Jahres für die Winterprüfung übermittelt werden. Nach Ablauf der Abgabefrist ist eine Übermittlung des Antrags in der Online-Anwendung nicht mehr möglich.
Inhalt und Dokumentation
Der Arbeitsauftrag muss vom Prüfling eigenständig durchgeführt werden. Dieser ist mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren.
Die Dokumentation muss bis 15. Mai des Jahres für die Sommerprüfung bzw. 15. Dezember des Jahres für die Winterprüfung übermittelt werden. Nach Ablauf der Abgabefrist ist eine Übermittlung des Antrags in der Online-Anwendung nicht mehr möglich.
- Der Umfang der Dokumentation soll max. 20 Seiten DIN A 4 in üblicher Schriftgröße (z. B. Arial 10 -12) betragen.
- Die Anlagen bestehen aus den praxisbezogenen Unterlagen, deren Umfang auf das Notwendigste zu beschränken ist und in einem angemessenen Verhältnis zur Dokumentation steht, da die inhaltliche Bewertung der Dokumentation im Vordergrund steht.
- Die Dokumentation muss über die Anwendung “Digitale Projektanträge” im Azubi-Infocenter an die IHK Rhein-Neckar übermittelt werden: als eine PDF-Datei.
- Werden Auflagen, die der Prüfungsausschuss zum genehmigten Antrag gemacht hat, beim betrieblichen Auftrag nicht erfüllt, führt dies bei der Bewertung generell zu Punktabzug.
- Zu spät eingereichte Unterlagen können zum Nichtbestehen von der Prüfung führen
Formaler und inhaltlicher Aufbau
- Deckblatt (Name und Vorname des Prüflings, Name des Ausbildungsbetriebes, Ausbildungsberuf, Bezeichnung des Betrieblichen Auftrags)
- Inhaltsverzeichnis
- Kopie des genehmigten Antrags
- Inhalte des Betrieblichen Auftrags
Für die Durchführung des Betrieblichen Auftrags gelten die in der Ausbildungsordnung enthaltenen Anforderungen.
Folgende Kriterien sind zu beachten:- Vorbereitung:
Arbeitsabläufe planen und abstimmen, Schaltpläne nutzen, Teilaufgaben festlegen, Arbeitsabläufe und Zuständigkeit am Einsatzort berücksichtigen. - Durchführung:
Eine Erst- oder Wiederholungsprüfung an einem elektrischen Gerät und eine Erst- oder Wiederholungsprüfung an einer elektrischen Anlage durchführen.
Fehler und Mängel systematisch suchen und feststellen.
Mess- und Prüfungsprotokolle anfertigen und die Sicherheit elektrischer Anlagen und Geräte bewerten.
- Vorbereitung:
- Persönliche Erklärung
- Literaturhinweise, Quellenverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis
Hinweise zur Fachgespräch
Das Fachgespräch wird in Bezug auf die praxisbezogenen Unterlagen des bearbeiteten betrieblichen Auftrages geführt. Die Durchführung des Auftrags wird hinterfragt, so dass dem Prüfling Raum gegeben wird für die vertiefende Betrachtung der Thematik und um ggf. Missverständnisse zu klären. Das Fachgespräch ist als ein Gespräch unter Fachleuten zu verstehen und nicht als reine Wissensabfrage.
