Gestalter/-in für visuelles Marketing: Abschlussprüfung Teil 2, Informationen zur Praktischen Aufgabe

Hier finden Sie Informationen zur Umsetzung und Durchführung der Abschlussprüfung.

Konzeption der Praktischen Aufgabe

Prüfzeit: 5,5 Stunden inkl. 30 Minuten Pause
Alle aufgezeigten Arbeitsaufgaben haben die gleiche Gewichtung.
Arbeitsaufgabe Ausführung Bewertungskriterium
Skizzen
3 Entwurfsskizzen ohne Maßstab,
Minimum A4
  • Kreativität
  • Individualität
der 3 Entwürfe
Reinzeichnung
1 Reinzeichnung,
Minimum A 3 mit Farbanlage (basierend auf einer der Entwurfsskizzen)
nach eigenem Maßstab, aber mit Angabe des gewählten Maßstabes
  • Maßstabgenauigkeit
  • Zeichentechnik
  • Farbanlage
Bereitstellungsliste
A4,
ansonsten formfrei, bezogen auf die Szene der praktischen Arbeitsaufgabe mit genauen Angaben.
Bspw.
Stoff mit Meter-Angabe, Farbe mit Liter-Angabe, Tapete mit Rollenangabe etc. Kleister, wie viele Päckchen?
Ebenso müssen Waren, Requisiten (ggf. auch technisches Equipment) und Werkzeuge aufgeführt werden. Nägel, Schrauben etc. können als Kleinmaterialien zusammengefasst werden.

Präsentation/Fachgespräch

Bewertungskriterien

  1. Systematik der Präsentation
    1. findet einen angemessenen Einstieg
    2. verschafft einen ganzheitlichen Eindruck über die Arbeitsaufgabe und zeigt die Abläuft fachlich und richtig auf
    3. hat eine klare, inhaltliche Darstellung
    4. zeigt sachgerechte Alternativen in Bezug auf die Skizzen aus Teil I der Prüfung auf
    5. spricht ein Fazit / eine Empfehlung aus
    6. bringt die Präsentation zum Abschluss
  2. Verhalten während der Präsentation
    1. stellt Kontakt zu den Teilnehmern (Prüfern) her und hält ihn
    2. drückt sich klar und verständlich aus
    3. tritt sicher und überzeugend auf
  3. Fachgespräch:
    1. Beantwortung von fachlichen Inhalten zum gewählten Thema
    2. Fragen sicher beantwortet
    3. Fachausdrücke erklärt

Umsetzung und Dokumentation

Arbeitsaufgabe Umsetzung Bewertungskriterium
Arbeitsabläufe unter Beachtung wirtschaftlicher, technologischer und organisatorischer Vorgaben selbstständig und kundenorientiert planen und durchführen.
Nach
Vorlage / Reinzeichnung
  • Gestaltungsmittel anwenden
  • Waren, Produkte,
  • Dienstleistungen präsentieren
  • Räume inszenieren
  • Typografie einsetzen
  • ggf. IT-Anwendungen nutzen
  1. Projektumsetzung
    Themenerfassung und Kundenbezug
  2. Werkstoffmitteleinsatz *
    Wahl der Werkstoffe und deren fachgerechte Be- und Verarbeitung
  3. Innovativer Gestaltungsmitteleinsatz
    Farbe, Form, Beleuchtung, Bewegung, Ton, Multimedia, IT oder ähnliches
  4. Schrift und Typografie
    Schriftwahl, Farbgestaltung, Lesbarkeit, Montage
  5. Visuelle Verkaufsförderung
    Gliederung von Schaufenstern, Ausstellungen und Verkaufsräumen unter Berücksichtigung von Grundsätzen der Warenpräsentation
  6. Gesamtwirkung/Inszenierung
    Zusammenspiel aller Gestaltungselemente
Um die handwerklichen Fähigkeiten bewerten zu können, sollen Gestaltungselemente vor Ort selbst hergestellt werden. Fertige und mitgebrachte Gestaltungselemente können hier nicht bewertet werden. Die Bodenfläche ist immer zu bespannen oder zu belegen. Keine Vorleistung.

Hinweise zur Fertigkeitsprüfung

  • Die Material-/Warenanlieferung erfolgt ausschließlich zwischen 9:00 – 13:00 Uhr.
  • Es darf nur über den kleinen Parkplatz beim Haupthaus (vorne) angeliefert werden. Eine Anlieferung über den Werkstattparkplatz (hinten) ist nicht erlaubt.
  • Am Anlieferungstag sind lediglich Vorarbeiten zum Reinigen oder Vorbereiten der Wände zulässig. Das Tapezieren oder Kaschieren der Wände muss während der Prüfung ausgeführt werden.
  • Es ist nicht zulässig Beschichtungstechniken direkt auf die Kojenwände aufzutragen.
  • Mitgebrachte Blickfänge, Podeste oder ähnliche bereits vorgefertigte Gegenstände sind auf der Bereitstellungsliste als solche zu vermerken, werden bei der Anlieferung überprüft und werden bei der Bewertung der handwerklichen Ausführung nicht berücksichtigt.
  • Während der Prüfung sind alle Verordnungen zum Arbeitsschutz, Umweltschutz sowie zur Unfallverhütung einzuhalten!
    Bspw.
    • Schutzbrille bei Sägearbeiten
    • Sicherheitsschuhe
    • elektrische Geräte sowie der Einsatz elektrischer Requisiten müssen TÜV–geprüft sein, bzw. der entsprechenden Norm und den Sicherheitsbestimmungen entsprechen
    • keinesfalls dürfen elektrische Arbeiten, ohne entsprechende Ausbildung, vorgenommen werden.
    • Sprüh – und Lackierarbeiten müssen in einem gesonderten Raum ausgeführt werden.
Für mitgebrachte Materialien, Werkzeuge und sonstige Utensilien kann von der Schule und der IHK keine Haftung übernommen werden.
  • Für die Abholung und den Abbau ist der Zeitraum von 9:00 – 13:00 Uhr einzuhalten, dabei müssen in der Prüfungskoje Tapeten, Spannstoffe etc. restlos von Wänden und Boden entfernt werden. Sämtliches Material ist zurückzunehmen; Abfälle sind von den Ausbildungsbetrieben zu entsorgen. Nicht abgeholtes Material wird von der Schule entsorgt, die dadurch entstandenen Kosten von ca. 200,- € werden den entsprechenden Betrieben in Rechnung gestellt.
  • Prüfungsrelevante Absprachen, mobile Telefone und Fotoaufnahmen sind während der Prüfung nicht gestattet.
  • Die Prüfung ist nicht öffentlich. Nach Abschluss der Bewertung dürfen die Kojen besichtigt werden.

Materialliste für die Abschlussprüfung Winter 2025/2026

Visuelle Verkaufsförderung

Zur o. g. Prüfung sind mitzubringen:
  • Bleistift Stärke 2 H, H oder HB
  • Farbstifte
  • Spitzer
  • Radiergummi
  • Rechtwinkliges, ungleichschenkliges Dreieck mit Maßeinteilung
  • Geodreieck, mindestens 30 cm
  • Lineal, mindestens 30 cm
  • Kugelschreiber
  • Fineliner 0,1
  • Fineliner 0,5
  • Schere oder Schneidemesser mit Schneideunterlage
  • Montagekleber (z.B. Fixogum)
  • Zirkel
  • Universaladapter für den Zirkel
Als Hilfsmittel sind ein nicht programmierter, netzunabhängiger Taschenrechner ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten und eine Zeichenplatte zugelassen.
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