Produktionstechnologe/-in: Abschlussprüfung Teil 1
Hier finden Sie Informationen zur Umsetzung und Durchführung der Abschlussprüfung Teil 1 im Prüfungsbereich Produktionsauftrag.
Betrieblicher Auftrag: Allgemeines
Es findet eine gestreckte Abschlussprüfung statt (Teil 1 und Teil 2 der Prüfung). Nach der aktuellen Verordnung ist für die Abschlussprüfung Teil 1 die Durchführung eines betrieblichen Auftrags und dessen Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen sowie das Führen eines auftragsbezogenen Fachgesprächs erforderlich. Der betriebliche Auftrag muss vorab beantragt und durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden.
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- produktionstechnische Aufträge analysieren, technische Lösungsvarianten erarbeiten und abstimmen, Arbeitsabläufe planen und abstimmen,
- Betriebsmittel und Werkzeuge disponieren, Produktionsanlagen insbesondere Fertigungs-, Montage- oder Handlungseinheiten, umrüsten und ihre Sicherheit beurteilen,
- Prozessparameter ermitteln, technische Abläufe strukturieren, die Produktionsanlage testen sowie
- mit der Produktionsanlage produzieren, die Qualität der Produkte beurteilen und die Auftragsdurchführung dokumentieren
kann.
Der zeitliche Rahmen zur Bearbeitung des Betrieblichen Auftrags beträgt 9 Stunden. In dieser Zeit ist der Betriebliche Auftrag durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren.
Über den Betrieblichen Auftrag ist ein Fachgespräch von höchstens 30 Minuten zu führen. Das Fachgespräch wird auf der Grundlage der praxisbezogenen Unterlagen des bearbeiteten betrieblichen Auftrags geführt. Unter Berücksichtigung der praxisbezogenen Unterlagen sollen durch das Fachgespräch die prozessrelevanten Qualifikationen im Bezug zur Auftragsdurchführung bewertet werden. Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des betrieblichen Auftrages die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen.
Prüfungsteil | Zeit |
---|---|
Betrieblicher Auftrag | 9 Stunden |
Fachgespräch | 30 Minuten |
Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags
Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des Betrieblichen Auftrags die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraumes zur Genehmigung vorzulegen.
- Die Bezeichnung des Betrieblichen Auftrags muss abhängig vom Betrieblichen Auftrag und dem Unternehmen gewählt werden.
- Die Beschreibung des betrieblichen Auftrags soll durch die wesentlichen Inhalte näher erläutert werden. Dabei sind der Ausgangszustand, das Ziel und die Rahmenbedingungen zu beschreiben.
- Neben der Beschreibung des Betrieblichen Auftrags ist auch der geplante Bearbeitungszeitraum anzugeben.
- Weitere Informationen zum Inhalt des Betrieblichen Auftrags finden Sie im nächsten Absatz “Inhalt und Dokumentation” bzw. oben im Abschnitt “Zwei Varianten”.
Wichtig:
- Der Antrag muss über die Anwendung “Digitale Projektanträge” im Azubi-Infocenter an die IHK Rhein-Neckar übermittelt werden.
- Wird ein Antrag für den Betrieblichen Auftrag abgelehnt, erhält der Antragsteller per E-Mail eine schriftliche Begründung, mit der gleichzeitigen Aufforderung, einen neuen/überarbeiteten Antrag bis zu einem von der IHK festgesetzten Termin einzureichen.
- Werden Auflagen, die der Prüfungsausschuss zum genehmigten Antrag gemacht hat, beim Betrieblichen Auftrag nicht erfüllt, führt dies bei der Bewertung generell zu Punktabzug.
- Abkürzungen müssen erklärt/erläutert werden. Betriebsspezifische Abkürzungen oder Kürzel sind zu vermeiden.
- Zu spät eingereichte Unterlagen können zum Nichtbestehen der Prüfung führen.
Mit der Durchführung des Betrieblichen Auftrags darf erst begonnen werden, wenn der Antrag genehmigt bzw. mit Auflagen genehmigt wurde.
Der Antrag muss bis 15. März des Jahres für die Sommerprüfung bzw. 25. September des Jahres für die Winterprüfung übermittelt werden. Nach Ablauf der Abgabefrist ist eine Übermittlung des Antrags in der Online-Anwendung nicht mehr möglich.
Inhalt und Dokumentation des betrieblichen Auftrags
Für die Durchführung des Betrieblichen Auftrags gelten die in der Ausbildungsordnung enthaltenen Anforderungen.
- Auftragsbeschreibung: Ausgangssituation (Erläuterung des Ist-Zustandes und des Auftragsumfelds)
- Informationen: Eckpunkte des betrieblichen Auftrags
- Auftragsplanung
- Auftragsdurchführung (stichpunktartige Beschreibung der Durchführung des Auftrags)
- Auftragskontrolle (z. B. Übergabeprotokolle, Ergebnisse dokumentieren)
Diese Checkliste nennt Kriterien für die Erarbeitung und Genehmigung eines betrieblichen Auftrages:
Phasen/Kriterien* | Empfohlene Gewichtung |
---|---|
1. Information
|
10–20 % |
2. Auftragsplanung
|
20–30 % |
3. Auftragsdurchführung
|
20–40 % |
4. Auftragskontrolle
|
10–20 % |
Formaler Aufbau der Auftragsbeschreibung und der praxisbezogenen Unterlagen
- Deckblatt
Vollständiger Name, Wohnort des Prüflings
Name des Ausbildungsbetriebes
Ausbildungsberuf
Name und Telefonnummer des Projektbetreuers/der Projektbetreuerin
Bezeichnung des Auftrages - Inhaltsverzeichnis, Gliederung
- Aufbau und Inhalt des Betrieblichen Auftrags
- Bearbeitungszeitraum (gesamter Bearbeitungszeitraum; bspw. 11. April bis 20. Mai)
- Auftragsbeschreibung: Ausgangssituation (Erläuterung des Ist-Zustandes und des Auftragsumfelds)
- Informationen: Eckpunkte des betrieblichen Auftrags
- Auftragsplanung
- Auftragsdurchführung (stichpunktartige Beschreibung der Durchführung des Auftrags)
- Auftragskontrolle (z. B. Übergabeprotokolle, Ergebnisse dokumentieren)
- Literaturhinweise, Quellenverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis
Weitere Hinweise:
- Die Auftragsbeschreibung sollte höchstens 3 DIN-A4 Seiten in üblicher Schriftgröße Arial 10–12 beinhalten. Die praxisbezogenen Unterlagen sollen pro Auftragsphase mindestens eine Seite betragen und insgesamt nicht 15 Seiten überschreiten.
- Inhaltsverzeichnis, Abbildungsverzeichnis, Glossar, Quellenverzeichnis zählen nicht zu der Auftragsbeschreibung und den praxisbezogenen Unterlagen.
- Fremde Quellen einschließlich Recherchen aus dem Internet sind deutlich zu kennzeichnen.
- Alle relevanten Inhalte des betrieblichen Auftrags müssen als Inhalt der Dokumentation vorhanden sein.
- Vertrauliche oder datenschutzrelevante Daten sind als solche zu kennzeichnen. Sofern es aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderlich ist, können Teile der Informationen durch Schwärzen etc. unkenntlich gemacht werden.
- Die Dokumentation muss über die Anwendung “Digitale Projektanträge” im Azubi-Infocenter an die IHK Rhein-Neckar übermittelt werden: als eine PDF-Datei.
- Werden Auflagen, die der Prüfungsausschuss zum genehmigten Antrag gemacht hat, beim betrieblichen Auftrag nicht erfüllt, führt dies bei der Bewertung generell zu Punktabzug.
- Zu spät eingereichte Unterlagen können zum Nichtbestehen von der Prüfung führen
Die Dokumentation muss bis 10. Juni des Jahres für die Sommerprüfung bzw. 15. Dezember des Jahres für die Winterprüfung übermittelt werden. Nach Ablauf der Abgabefrist ist eine Übermittlung des Antrags in der Online-Anwendung nicht mehr möglich.