Anlagenmechaniker/-in: Abschlussprüfung Teil 2, Informationen zum Arbeitsauftrag
Hier finden Sie Informationen zur Umsetzung und Durchführung der Abschlussprüfung Teil 2.
Zwei Varianten: Betrieblicher Auftrag bzw. Praktische Arbeitsaufgabe
Nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Anlagenmechaniker / zur Anlagenmechanikerin soll der Prüfling mittels Arbeitsauftrag zeigen, dass er
- Art und Umfang von Aufträgen klären, spezifische Leistungen feststellen, Besonderheiten und Termine mit Kunden absprechen, Informationen für die Auftragsabwicklung beschaffen,
- Informationen für die Auftragsabwicklung auswerten und nutzen, technische Entwicklungen berücksichtigen, sicherheitsrelevante Vorgaben beachten, Auftragsabwicklungen unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher und ökologischer Gesichtspunkte planen sowie mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen,
- Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Terminvorgaben durchführen, betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden, Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren, Teilaufträge veranlassen,
- Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen, Prüfpläne und betriebliche Prüfvorschriften anwenden, Ergebnisse prüfen und dokumentieren, Auftragsabläufe, Leistungen und Verbrauch dokumentieren, technische Systeme oder Produkte an Kunden übergeben und erläutern, Abnahmeprotokolle erstellen,
- im Einsatzgebiet Schweißtechnik drei schweißtechnische Prüfstücke in zwei Handschweißverfahren nach den allgemein anerkannten Regeln der Schweißtechnik mit zwei verschiedenen Werkstoffgruppen ausführen oder in den übrigen Einsatzgebieten Fügetechniken anwenden
kann.
Zum Nachweis kommen insbesondere Herstellen, Ändern oder Instandhalten von Anlagen oder Anlagenteilen in Betracht. Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Schweißtechnik nach Satz 1 Nummer 5 wird vermutet, wenn die technischen Regeln des Deutschen Instituts für Normung e. V. eingehalten worden sind.
Für diesen Prüfungsbereich hat der Betrieb die Option, entweder einen betrieblichen Auftrag oder eine Praktische Arbeitsaufgabe zu wählen. Es handelt sich hierbei um zwei gleichwertige Prüfungsverfahren.
Ca. 6 Monate vor der Abschlussprüfung Teil 2 wird die Variante durch die IHK bei den Ausbildungsbetrieben abgefragt.
Mit der Angabe der Prüfungsvariante legen Sie verbindlich fest, nach welcher Variante der Prüfling geprüft werden soll. Anhand dieser Angaben werden die Prüfungsaufgaben bestellt und die Prüfung organisiert. Eine Änderung ist dann nur in begründeten Einzelfällen und nur nach Absprache mit der IHK möglich.
Mit der Angabe der Prüfungsvariante legen Sie verbindlich fest, nach welcher Variante der Prüfling geprüft werden soll. Anhand dieser Angaben werden die Prüfungsaufgaben bestellt und die Prüfung organisiert. Eine Änderung ist dann nur in begründeten Einzelfällen und nur nach Absprache mit der IHK möglich.
Für beide Varianten sind Zeitpläne und Fristen einzuhalten.
Ablauf | Betrieblicher Auftrag | Praktische Arbeitsaufgabe |
---|---|---|
Antrag auf Genehmigung | bis 16. März des Jahres (Sommerprüfung) bis 25. September des Jahres (Winterprüfung) |
entfällt |
Aufgabe herunterladen | entfällt | ab ca. Anfang April (Der Termin der PAL wird rechtzeitig mitgeteilt) |
Einreichung der Dokumentation | bis 10. Juni des Jahres (Sommerprüfung) bis 15. Dezember des Jahres (Winterprüfung) |
entfällt |
Fachgespräch | im Juni oder Juli eines Jahres (Sommerprüfung) im Januar oder Februar des Folgejahres (Winterprüfung) Sie erhalten rechtzeitig die Prüfungstermine. |
entfällt |
Durchführung der Praktischen Arbeitsaufgabe und begleitendes Fachgespräch | entfällt | im Juni oder Juli eines Jahres (Sommerprüfung) im Januar oder Februar des Folgejahres (Winterprüfung) Sie erhalten rechtzeitig die Prüfungstermine. |
Praktische Arbeitsaufgabe
Der Prüfling soll in 14 Stunden eine praktische Arbeitsaufgabe vorbereiten, durchführen, nachbereiten und mit aufgabenspezifischen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein begleitendes Fachgespräch von höchstens 20 Minuten führen.
Die Durchführung der Arbeitsaufgabe beträgt dabei sechs Stunden. Durch Beobachtungen der Durchführung, die aufgabenspezifischen Unterlagen und das Fachgespräch sollen die prozessrelevanten Qualifikationen im Bezug zur Durchführung der Arbeitsaufgabe bewertet werden.
Die Praktische Aufgabe wird von der PAL (Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle) gestellt.
Betrieblicher Auftrag
Der zeitliche Rahmen zur Bearbeitung des betrieblichen Auftrags beträgt 18 Stunden. In dieser Zeit ist der betriebliche Auftrag durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren.
Über den betrieblichen Auftrag ist ein Fachgespräch von höchstens 30 Minuten zu führen. Das Fachgespräch wird auf der Grundlage der praxisbezogenen Unterlagen des bearbeiteten betrieblichen Auftrags geführt. Unter Berücksichtigung der praxisbezogenen Unterlagen sollen durch das Fachgespräch die prozessrelevanten Qualifikationen im Bezug zur Auftragsdurchführung bewertet werden. Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des betrieblichen Auftrages die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen
Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags
Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des betrieblichen Auftrags die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraumes zur Genehmigung vorzulegen.
- Die Bezeichnung des betrieblichen Auftrags muss abhängig vom betrieblichen Auftrag und dem Unternehmen gewählt werden.
- Die Beschreibung des betrieblichen Auftrags soll durch die wesentlichen Inhalte näher erläutert werden. Dabei sind der Ausgangszustand, das Ziel und die Rahmenbedingungen zu beschreiben. Neben der Beschreibung des betrieblichen Auftrags ist auch der geplante Bearbeitungszeitraum anzugeben.
- Weitere Informationen zum Inhalt des betrieblichen Auftrags finden Sie im nächsten Absatz “Inhalt und Dokumentation” bzw. oben im Abschnitt “Zwei Varianten”.
Wichtig:
- Der Antrag muss über die Anwendung “Digitale Projektanträge” im Azubi-Infocenter an die IHK Rhein-Neckar übermittelt werden.
- Wird ein Antrag für den betrieblichen Auftrag abgelehnt, erhält der Antragsteller per E-Mail eine schriftliche Begründung, mit der gleichzeitigen Aufforderung, einen neuen/überarbeiteten Antrag bis zu einem von der IHK festgesetzten Termin einzureichen.
- Werden Auflagen, die der Prüfungsausschuss zum genehmigten Antrag gemacht hat, beim betrieblichen Auftrag nicht erfüllt, führt dies bei der Bewertung generell zu Punktabzug.
- Zu spät eingereichte Unterlagen können zum Nichtbestehen der Prüfung führen.
Mit der Durchführung des betrieblichen Auftrags darf erst begonnen werden, wenn der Antrag genehmigt bzw. mit Auflagen genehmigt wurde.
Der Antrag muss bis 16. März des Jahres für die Sommerprüfung bzw. 25. September des Jahres für die Winterprüfung übermittelt werden. Nach Ablauf der Abgabefrist ist eine Übermittlung des Antrags in der Online-Anwendung nicht mehr möglich.
Der Antrag muss bis 16. März des Jahres für die Sommerprüfung bzw. 25. September des Jahres für die Winterprüfung übermittelt werden. Nach Ablauf der Abgabefrist ist eine Übermittlung des Antrags in der Online-Anwendung nicht mehr möglich.
Inhalt und Dokumentation des Betrieblichen Auftrags
Für die Durchführung des betrieblichen Auftrags gelten die in der Ausbildungsordnung enthaltenen Anforderungen (siehe auch Abschnitt oben “Zwei Varianten”).
Es müssen
- die Auftragsbeschreibung (das Auftragsziel und die jeweiligen technischen und organisatorischen Umfeldbedingungen) sowie
- mindestens vier unterschiedliche Auftragsphasen
als Bestandteil des Auftrags aufgeführt werden.
Aussagekräftige Bezeichnungen der Auftragsphasen müssen abhängig vom betrieblichen Auftrag und Unternehmen gewählt werden. Die betrieblichen Auftragsphasen sollen durch die wesentlichen Arbeitsschritte näher erläutert, und mit einer groben Zeitplanung versehen werden. Pro Phase (z. B. Information) soll während der Durchführung des betrieblichen Auftrages mindestens eine praxisbezogene Unterlage anfallen (z. B. Materialliste, Prüfprotokoll).
Die Tabelle nennt Phasen und Kriterien für die Erarbeitung und Genehmigung eines betrieblichen Auftrages:
Phase/Kriterien | Empfohlene Gewichtung |
---|---|
1. Information
|
10–20 % |
2. Auftragsplanung
|
20–30 % |
3. Auftragsdurchführung
|
20–40 % |
4. Auftragskontrolle
|
20–40 % |
Formaler Aufbau der Auftragsbeschreibung und der praxisbezogenen Unterlagen
- Deckblatt
Vollständiger Name, Geburtsdatum, Wohnort und Prüflingsnummer des Prüflings
Name des Ausbildungsbetriebes,
Ausbildungsberuf
Name und Telefonnummer des Projektbetreuers/der Projektbetreuerin
Bezeichnung des Auftrages - Inhaltsverzeichnis, Gliederung
- Aufbau und Inhalt des betrieblichen Auftrags
- Literaturhinweise, Quellenverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis
Weitere Hinweise:
- Die praxisbezogenen Unterlagen des betrieblichen Auftrages dürfen 15 – max. 20 Seiten nicht überschreiten.
- Die Anlagen bestehen aus den praxisbezogenen Unterlagen, deren Umfang auf das Notwendigste zu beschränken ist und in einem angemessenen Verhältnis zur Dokumentation steht, da die inhaltliche Bewertung der Dokumentation im Vordergrund steht.
- Die Dokumentation muss über die Anwendung “Digitale Projektanträge” im Azubi-Infocenter an die IHK Rhein-Neckar übermittelt werden: als eine PDF-Datei.
- Werden Auflagen, die der Prüfungsausschuss zum genehmigten Antrag gemacht hat, beim betrieblichen Auftrag nicht erfüllt, führt dies bei der Bewertung generell zu Punktabzug.
- Zu spät eingereichte Unterlagen können zum Nichtbestehen von der Prüfung führen
Die Dokumentation muss bis 10. Juni des Jahres für die Sommerprüfung bzw. 15. Dezember des Jahres für die Winterprüfung übermittelt werden. Nach Ablauf der Abgabefrist ist eine Übermittlung des Antrags in der Online-Anwendung nicht mehr möglich.