Maschinen- und Anlagenführer/-in: Abschlussprüfung, Informationen zur Praktischen Aufgabe
Hier finden Sie Informationen zur Umsetzung und Durchführung der Praktischen Aufgabe im Rahmen Abschlussprüfung.
Die Praktische Aufgabe
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in höchstens sieben Stunden bis zu zwei praktische Aufgaben durchführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
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Einrichten, Inbetriebnehmen und Bedienen einer Maschine oder Anlage
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Umrüsten, Inbetriebnehmen und Bedienen einer Maschine oder Anlage
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Durchführen einer vorbeugenden Instandsetzung einschließlich der Inbetriebnahme.
Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe planen, Werkzeuge, Betriebs- und Hilfsstoffe festlegen, Messungen durchführen, technische Unterlagen nutzen, Prozesse steuern, Qualitätsprüfungen, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz durchführen kann. Bei der Aufgabenstellung ist der Ausbildungsschwerpunkt nach § 4 Abs. 1 zu berücksichtigen.
Weitere Details finden Sie im Abschnitt unten.
Der Antrag für die Praktische Aufgabe
Der Antrag für die praktische Aufgabe ist bei der IHK einzureichen:
- bis zum 31. März (Sommerprüfung)
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bis 30. September (Winterprüfung)
Weitere Details
Gewichtung der Praktischen Aufgaben
| Praktische Abschlussprüfung (insgesamt max. 7 Stunden) | Gewichtung |
|---|---|
| Bearbeitung einer praktischen Aufgabe | 1 x 100% |
| Bearbeitung zweier praktischer Aufgaben | nach Aufwand |
Planungs- und Durchführungsphase
| Praktische Aufgabe | Planungsphase, Richtzeit | Durchführungsphase mit integrierter Qualitätsprüfung, Richtzeit |
|---|---|---|
| Einrichten, Inbetriebnehmen und Bedienen einer Maschine oder Anlage |
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| Umrüsten, Inbetriebnehmen und Bedienen einer Maschine oder Anlage | ||
| Durchführen einer vorbeugenden Instandsetzung einschließlich der Inbetriebnahme |
