Kaufleute im E-Commerce: Informationen zur Abschlussprüfung Teil 2
Hier finden Sie Informationen zur Umsetzung und Durchführung der Abschlussprüfung Teil 2 für den Prüfungsbereich Fachgespräch zu einem Projektbezogenen Prozess im E-Commerce".
Allgemeines
Im Prüfungsbereich Fachgespräch zu einem projektbezogenen Prozess im E-Commerce soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- berufstypische Aufgabenstellungen zu erfassen,
- Probleme und Vorgehensweisen zu erörtern,
- Lösungswege zu entwickeln,
- kunden- und serviceorientiert zu handeln,
- praxisbezogene Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökologischer und rechtlicher Zusammenhänge zu planen, durchzuführen und auszuwerten,
- projektorientierte Arbeitsweisen im E-Commerce anzuwenden und
- Kommunikations- und Kooperationsbedingungen zu berücksichtigen.
Mit dem Prüfling wird ein fallbezogenes Fachgespräch geführt. Nur das Fachgespräch wird bewertet!
Zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch hat der Prüfling eigenständig im Ausbildungsbetrieb eine praxisbezogene Aufgabe durchzuführen. Zu der praxisbezogenen Aufgabe hat der Prüfling einen Report zu erstellen, der Gesprächsgrundlage im Fachgespräch ist.
Die eigenständige Durchführung ist von dem oder der Ausbildenden zu bestätigen.
Die praxisbezogene Aufgabe und der Report müssen sich auf das Gebiet beziehen, welches vom Ausbildenden mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 gewählt wird.
Folgenden Gebiete kommen in Frage:
- Auswählen und Einsetzen eines Online-Vertriebskanals
- Optimieren von Nutzungsprozessen im E-Commerce
- Entwickeln und Umsetzen von Online-Marketing
- Nutzen der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle
Es wird empfohlen, dass Prüfungsteilnehmer und Ausbildender sich rechtzeitig (spätestens zu Beginn des dritten Ausbildungsjahres) darüber verständigen, welches der vier möglichen Gebiete für die Aufgabe gewählt wird und wann die Durchführung der praxisbezogenen Aufgabe im Betrieb erfolgen soll.
Der Report sollte zeitnah zur Durchführung der Aufgabe verfasst werden. Kurz vor dem Abgabetermin ist es sinnvoll, den Report noch einmal Korrektur zu lesen.
Die praxisbezogene Aufgabe
Die praxisbezogene Aufgabe hat ein Minimum an Komplexität aufzuweisen. Daher ist eine betriebliche Aufgaben mit einem linearen Ablauf (nach einem vollständig vorgegebenen Standard bzw. eine Routine) generell NICHT geeignet. Die praxisbezogene Aufgabe sollte stets Analyse- und Entscheidung beinhalten. In diesem Zusammenhang kann es ausreichen, wenn Lösungsalternativen für den betrieblichen Entscheider (z. B. Abteilungsleiter, Geschäftsführung) vorbereitet werden.
Checkliste zur Prüfung der Komplexität der praxisbezogenen Aufgabe
Diese Checkliste soll dem Auszubildenden und seinem Ausbilder als Hilfsmittel zur Findung einer komplexen Aufgabe dienen. Sind folgende Voraussetzungen erfüllt, so kann von einer "komplexen" Aufgabe als Grundlage für das Fallbezogene Fachgespräch ausgegangen werden:
- Die Fragen A.2, B.1 und C.1 wurden mit "Ja" beantwortet.
- In jedem der fünf genannten Bereiche (A – E) ist mindestens ein "Ja" angekreuzt.
- In Summe wurden mindestens 13 Fragen mit "Ja" angekreuzt
A. Berufs- und Betriebsbezug
- Hat die Aufgabe Bezug zu den Ausbildungsinhalten des Berufsbildes Kaufmann/-frau im E-Commerce
- Entspricht die Aufgabe in mindestens einem Lernziel dem gewählten Gebiet (gemäß Ausbildungsrahmenplan)?
- Erfordert die Bearbeitung der Aufgabe einen Lösungsprozess?
- Bildet die Aufgabe mindestens einen Teilprozess eines Geschäftsprozesses ab? (Die Darstellung eines kompletten Geschäftsprozesses ist nicht zwingend notwendig, es soll sich allerdings um einen realen Geschäftsprozess handeln.)
B. Abbildung einer vollständigen beruflichen Handlung
- Umfasst die Aufgabe eine Planungs-, Vorbereitungs-, Durchführungs- sowie Auswertungsphase?
- Kann der Auszubildende durch die Bearbeitung der Aufgabe seine berufliche Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen
C. Aufgabenstellung
- Stellt die Aufgabe aus Sicht des Auszubildenden (nicht zwingend aus Sicht der Ausbildenden) eine Herausforderung dar (keine Routineaufgabe eines Auszubildenden)?
- Können bei der Bearbeitung der Aufgabe Probleme und Konflikte bzw. veränderte Bedingungen auftreten, die eine flexible Reaktion des Auszubildenden erforderlich machen?
- Ist zur Bearbeitung der Aufgabe eine Recherche von Informationen (z. B. über interne/externe Informationsquellen, Programme, …) und ggf. eine Vertiefung fachlicher Kenntnisse durch den Auszubildenden erforderlich?
- Erfordert die Umsetzung des Lösungsprozesses die Berücksichtigung verschiedener Schnittstellen und ggf. Abstimmung mit diesen (z. B. vor- und nachgelagerte betriebliche Abläufe/Bereiche, Vertriebspartner, Kollegen, Vorgesetzte, Experten, …)?
D. Gestaltungsspielraum
- Bietet die Aufgabe in Abstimmung mit Verantwortungsträgern oder Prozessverantwortlichen organisatorische Freiheitsgrade bzw. Verantwortungs- und Entscheidungsspielräume für den Auszubildenden (z.B. hinsichtlich Vorgehen, Einbindung von Vertriebspartnern, Terminen, Budget, …)?
- Gibt es alternative Lösungswege und Vorgehensweisen, die der Auszubildende zur Bearbeitung der Aufgabe wählen bzw. selbstständig (in Absprache mit dem Ausbilder) entwickeln kann?
E. Auswertbarkeit
- Ermöglichen die Ergebnisse der Aufgabe eine Bewertung, z. B. hinsichtlich Wirtschaftlichkeit oder Kundennutzen, die der Auszubildende selbstständig vornehmen kann?
- Kann der Auszubildende reflektieren, in wie weit die Ziele der Aufgabe erreicht wurden und ggf. Verbesserungsvorschläge ableiten?
- Ermöglicht die Aufgabe eine Reflexion der während der Aufgabenbearbeitung erzielten Lernerfolge durch den Auszubildenden
Der Report
Der Report dient als Grundlage für das fallbezogene Fachgespräch. Nur das Fachgespräch wird bewertet!
Gliederung des Reports
Im Report sollen Sie das Umfeld der praxisbezogenen Aufgabe skizzieren, die Aufgabe beschreiben, den Prozess der Planung und Durchführung darstellen und das Ergebnis bewerten.
Neben der Beschreibung der Aufgabenstellung soll der Report die Phasen Planung, Durchführung, Berücksichtigung der Rahmenbedingungen und Kontrolle/Bewertung des Gesamtzusammenhangs darstellen:
- Beschreibung der Aufgabenstellung/der Ausgangssituation
Was muss der Prüfer unbedingt wissen, um die Aufgabe zu verstehen? Was ist das Ziel der Aufgabenbearbeitung? Welches Ergebnis soll erreicht werden? Soll der Prüfer einen Überblick über die relevanten betrieblichen Rahmenbedingungen erhalten? - Phasen:
- Planung
Welche wesentlichen Prozessschritte sind zu berücksichtigen? Welche Lösungsvarianten kommen in Betracht und wie sind sie zu bewerten? Was sind die eigenständigen Leistungen des Prüflings? … - Durchführung/Begründung der Vorgehensweise
Für welche der gefundenen Lösungsvarianten haben Sie sich entschieden? Wie begründen Sie Ihre Entscheidung? Wie haben Sie die einzelnen Prozessschritte umgesetzt? … - Berücksichtigung der Rahmenbedingungen/des Gesamtzusammenhangs
Welche rechtlichen und wirtschaftlichen Vorgaben und Kriterien waren zu berücksichtigen? Mit welchen Personen - Auftraggeber, externe Partner, Kunden oder andere Mitarbeiter - war eine Abstimmung erforderlich? Welche vor- und nachgelagerten Prozesse sind zu berücksichtigen? ... - Kontrolle und Bewertung der Ergebnisse
Welches Ergebnis wurde erzielt? Sind unvorhergesehen Schwierigkeiten aufgetreten? Wie hat das Zusammenwirken mit verschiedenen Schnittstellen geklappt? Was könnte zukünftig verbessert werden?
- Planung
- Visualisierende Anlage
z. B. erleichtern Grafiken, Screenshots, Flussdiagramme, Statistiken oder Tabellen das Verstehen der durchgeführten Aufgabe? Ist nur das Ergebnis als Visualisierung hilfreich oder können Visualisierung - Abkürzungen und Fachbegriffe
Berufstypische Fachbegriffe können und sollen im Report angemessen verwendet werden.
Vorsicht: Fachbegriffe und Abkürzungen, die Sie in Ihrem betrieblichen Umfeld verwenden, können oftmals sehr firmenspezifisch sein. Wenn der Prüfungsausschuss die Begrifflichkeiten nicht kennt, kann er gegebenenfalls den Sachverhalt schwer nachvollziehen. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie Abkürzungen und spezifische Fachbegriffe im Report erklären oder ganz darauf verzichten.
Formale Vorgaben für den Report
Zur Durchführung der Prüfung sind auch formale Rahmenbedingungen vorgegeben:
- höchstens 3 Seiten Umfang (DIN A 4, Deckblatt nicht mitgezählt)
- Schriftgröße 11, Schriftart Arial
- 1,5-zeilig verfasst
- linker und rechter Rand 2,5 cm
- fortlaufende Seitennummerierung
- Name auf jeder Seite
- Verwendung der Ich-Form
- Verwendung der deutschen Sprache
- Gliederung des Reportes gemäß den Vorgaben
- visualisierende Anlage beifügen, höchstens 5 Seiten Umfang (DIN A 4, kein Formular vorgegeben), Name auf jeder Seite erforderlich.
Die Dokumentation muss über die Anwendung "Digitale Projektanträge” im Azubi-Infocenter an die IHK Rhein-Neckar übermittelt werden: als eine PDF-Datei.
Der Report und die Anlage müssen spätestens bis zum ersten Tag der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 2 über die Anwendung "Digitale Projektanträge” im Azubi-Infocenter eingereicht werden.
Wer seinen Report und seine Anlage nicht fristgerecht abgibt, kann nicht an der mündlichen Prüfung teilnehmen. Die Prüfungsleistung wird dann mit null Punkten bewertet.
Das Fachgespräch
Der Report dient als Grundlage für das fallbezogene Fachgespräch. Nur das Fachgespräch wird bewertet!
Der Prüfungsausschuss vertieft das Thema der Aufgabe im Rahmen des gewählten Gebietes. Es können auch Inhalte geprüft werden, die in einem direkten Zusammenhang mit dem Kernthema des gewählten Gebietes zu sehen sind (z. B. Schnittstellen oder vor- und nachgelagerte Prozesse).
Ablauf des Fachgesprächs am Tag der mündlichen Prüfung
- Der Prüfungsausschuss bereitet sich mit dem Report und der visualisierenden Anlage auf das Gespräch vor.
- Das Fallbezogene Fachgespräch wird mit einer mündlichen Darstellung von Aufgabe und Lösungsweg durch den Prüfungsteilnehmer eingeleitet. Es sind keine Präsentationsmedien zugelassen. Je ein Exemplar des Reports und der Anlage dürfen Sie zum Fachgespräch mitbringen.
- Der Prüfungsausschuss wird spätestens nach ca. 5 Minuten in ein Fachgespräch überleiten.
Darin werden die Punkte erörtert, nach denen der Report gegliedert ist:- Planung/Entwicklung der Lösungswege
- Durchführung/Begründung der Vorgehensweise
- Berücksichtigen der Rahmenbedingungen/des Gesamtzusammenhanges
- Kontrolle/Bewertung der Ergebnisse
Das Fachgespräch dauert höchstens 20 Minuten.