Mechatroniker/-in: Abschlussprüfung Teil 2, Informationen zum Arbeitsauftrag
Hier finden Sie Informationen zur Umsetzung und Durchführung der Abschlussprüfung Teil 2.
Zwei Varianten: Betrieblicher Auftrag bzw. Praktische Arbeitsaufgabe
Nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechatroniker bzw. zur Mechatronikerin soll der Prüfling mittels Arbeitsauftrag zeigen, dass er in der Lage ist
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Arbeitsaufträge zu analysieren, Informationen aus Unterlagen zu beschaffen, technische und organisatorische Schnittstellen zu klären, Lösungsvarianten unter technischen, betriebswirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten zu bewerten und auszuwählen,
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Auftragsabläufe zu planen und abzustimmen, Teilaufgaben festzulegen, Planungsunterlagen zu erstellen, Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten am Einsatzort zu berücksichtigen,
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Aufträge durchzuführen, Funktion und Sicherheit zu prüfen und zu dokumentieren, Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Systeme zu beachten sowie Ursachen von Fehlern und Mängeln systematisch zu suchen,
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Systeme freizugeben und zu übergeben, Fachauskünfte, auch unter Verwendung englischer Fachausdrücke, zu erteilen, Abnahmeprotokolle anzufertigen, Arbeitsergebnisse und Leistungen zu dokumentieren und zu bewerten, Leistungen abzurechnen, Systemdaten und -unterlagen zu dokumentieren.
Dem Prüfungsbereich sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen: Montage oder Instandhaltung mit jeweils anschließender Inbetriebnahme eines mechatronischen Systems.
Für diesen Prüfungsbereich hat der Betrieb die Option, entweder einen Betrieblichen Auftrag oder eine Praktische Arbeitsaufgabe zu wählen. Es handelt sich hierbei um zwei gleichwertige Prüfungsverfahren.
Ca. sechs Monate vor der Abschlussprüfung Teil 2 wird die Variante durch die IHK bei den Ausbildungsbetrieben abgefragt.
Mit der Angabe der Prüfungsvariante legen Sie verbindlich fest, nach welcher Variante der Prüfling geprüft werden soll. Anhand dieser Angaben werden die Prüfungsaufgaben bestellt und die Prüfung organisiert. Eine Änderung ist dann nur in begründeten Einzelfällen und nur nach Absprache mit der IHK möglich.
Mit der Angabe der Prüfungsvariante legen Sie verbindlich fest, nach welcher Variante der Prüfling geprüft werden soll. Anhand dieser Angaben werden die Prüfungsaufgaben bestellt und die Prüfung organisiert. Eine Änderung ist dann nur in begründeten Einzelfällen und nur nach Absprache mit der IHK möglich.
Für beide Varianten sind Zeitpläne und Fristen einzuhalten.
Ablauf | Betrieblicher Auftrag | Praktische Arbeitsaufgabe |
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Antrag auf Genehmigung | bis 10. März des Jahres (Sommerprüfung) bis 25. September des Jahres (Winterprüfung) |
entfällt |
Aufgabe herunterladen | entfällt | ab ca. Anfang April (Der Termin der PAL wird rechtzeitig mitgeteilt) |
Einreichung der Dokumentation | bis 10. Juni des Jahres (Sommerprüfung) bis 15. Dezember des Jahres (Winterprüfung) |
entfällt |
Fachgespräch | im Juni oder Juli eines Jahres (Sommerprüfung) im Januar oder Februar des Folgejahres (Winterprüfung) Sie erhalten rechtzeitig die Prüfungstermine. |
entfällt |
Durchführung der Praktischen Arbeitsaufgabe und begleitendes Fachgespräch | entfällt | im Juni oder Juli eines Jahres (Sommerprüfung) im Januar oder Februar des Folgejahres (Winterprüfung) Sie erhalten rechtzeitig die Prüfungstermine. |
Praktische Arbeitsaufgabe
Der Prüfling soll in 14 Stunden eine praktische Arbeitsaufgabe vorbereiten, durchführen, nachbereiten und mit aufgabenspezifischen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein begleitendes Fachgespräch von höchstens 20 Minuten führen.
Die Durchführung der Arbeitsaufgabe beträgt dabei sechs Stunden. Durch Beobachtungen der Durchführung, die aufgabenspezifischen Unterlagen und das Fachgespräch sollen die prozessrelevanten Qualifikationen im Bezug zur Durchführung der Arbeitsaufgabe bewertet werden.
Die Praktische Aufgabe wird von der PAL (Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle) gestellt.
Betrieblicher Auftrag
Der zeitliche Rahmen zur Bearbeitung des Betrieblichen Auftrags beträgt 20 Stunden. In dieser Zeit ist der Betriebliche Auftrag durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren.
Über den Betrieblichen Auftrag ist ein Fachgespräch von höchstens 30 Minuten zu führen. Das Fachgespräch wird auf der Grundlage der praxisbezogenen Unterlagen des bearbeiteten betrieblichen Auftrags geführt. Unter Berücksichtigung der praxisbezogenen Unterlagen sollen durch das Fachgespräch die prozessrelevanten Qualifikationen im Bezug zur Auftragsdurchführung bewertet werden. Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des betrieblichen Auftrages die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen
Antrag auf Genehmigung des Betrieblichen Auftrags
Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des Betrieblichen Auftrags die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraumes zur Genehmigung vorzulegen.
- Die Bezeichnung des Betrieblichen Auftrags muss abhängig vom Betrieblichen Auftrag und dem Unternehmen gewählt werden.
- Die Beschreibung des betrieblichen Auftrags soll durch die wesentlichen Inhalte näher erläutert werden. Dabei sind der Ausgangszustand, das Ziel und die Rahmenbedingungen zu beschreiben. Neben der Beschreibung des Betrieblichen Auftrags ist auch der geplante Bearbeitungszeitraum anzugeben.
- Weitere Informationen zum Inhalt des Betrieblichen Auftrags finden Sie im nächsten Absatz “Inhalt und Dokumentation” bzw. oben im Abschnitt “Zwei Varianten”.
Wichtig:
- Der Antrag muss über die Anwendung “Digitale Projektanträge” im Azubi-Infocenter an die IHK Rhein-Neckar übermittelt werden.
- Wird ein Antrag für den Betrieblichen Auftrag abgelehnt, erhält der Antragsteller per E-Mail eine schriftliche Begründung, mit der gleichzeitigen Aufforderung, einen neuen/überarbeiteten Antrag bis zu einem von der IHK festgesetzten Termin einzureichen.
- Werden Auflagen, die der Prüfungsausschuss zum genehmigten Antrag gemacht hat, beim Betrieblichen Auftrag nicht erfüllt, führt dies bei der Bewertung generell zu Punktabzug.
- Zu spät eingereichte Unterlagen können zum Nichtbestehen der Prüfung führen.
Mit der Durchführung des Betrieblichen Auftrags darf erst begonnen werden, wenn der Antrag genehmigt bzw. mit Auflagen genehmigt wurde.
Der Antrag muss bis 10. März des Jahres für die Sommerprüfung bzw. 25. September des Jahres für die Winterprüfung übermittelt werden. Nach Ablauf der Abgabefrist ist eine Übermittlung des Antrags in der Online-Anwendung nicht mehr möglich.
Inhalt und Dokumentation des Betrieblichen Auftrags
Für die Durchführung des Betrieblichen Auftrags gelten die in der Ausbildungsordnung enthaltenen Anforderungen (siehe auch Abschnitt oben “Zwei Varianten”).
- Fachliche Beschreibung des Auftrags:
In dieser Auftragsbeschreibung sollen der Ausgangszustand und der angestrebte Zielzustand enthalten sein. - Funktionsbeschreibung:
Hier soll die Funktionsweise des Produktes des Betrieblichen Auftrags ersichtlich sein. - Technische Unterlagen
- Arbeitsbericht, Verlaufsprotokoll oder Tätigkeitsangabe mit Zeitraster, Planungsunterlage u.ä., sowie zum Beispiel Abnahmeprotokoll, Inbetriebnahmeprotokoll, Prüfprotokoll, Messprotokoll, Fehlerprotokoll, Übergabeprotokoll, Funktionsbeschreibungen, Stückliste, Schaltplan, Klemmenplan usw.
- Literaturhinweise, Quellenverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis usw.
Die Tabelle nennt Phasen und Teilaufgaben für die Erarbeitung und Genehmigung eines Betrieblichen Auftrages:
Phase/Teilaufgaben | Empfohlene Gewichtung |
---|---|
Information und Planung
|
ca. 10 %
ca. 20 %
|
Durchführung/Störungsbeseitigung/Kontrolle
|
ca. 40 %
ca. 30 %
|
Formaler Aufbau der Auftragsbeschreibung und der praxisbezogenen Unterlagen
- Deckblatt
Vollständiger Name, Wohnort des Prüflings
Name des Ausbildungsbetriebes
Ausbildungsberuf
Name und Telefonnummer des Projektbetreuers/der Projektbetreuerin
Bezeichnung des Auftrages - Inhaltsverzeichnis, Gliederung
- Aufbau und Inhalt des Betrieblichen Auftrags
- Literaturhinweise, Quellenverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis
Weitere Hinweise:
- Die praxisbezogenen Unterlagen des Betrieblichen Auftrages dürfen 10 – max. 15 Seiten nicht überschreiten.
- Die Anlagen bestehen aus den praxisbezogenen Unterlagen, deren Umfang auf das Notwendigste zu beschränken ist und in einem angemessenen Verhältnis zur Dokumentation steht, da die inhaltliche Bewertung der Dokumentation im Vordergrund steht.
- Die Dokumentation muss über die Anwendung “Digitale Projektanträge” im Azubi-Infocenter an die IHK Rhein-Neckar übermittelt werden: als eine PDF-Datei.
- Werden Auflagen, die der Prüfungsausschuss zum genehmigten Antrag gemacht hat, beim betrieblichen Auftrag nicht erfüllt, führt dies bei der Bewertung generell zu Punktabzug.
- Zu spät eingereichte Unterlagen können zum Nichtbestehen von der Prüfung führen
Die Dokumentation muss bis 10. Juni des Jahres für die Sommerprüfung bzw. 15. Dezember des Jahres für die Winterprüfung übermittelt werden. Nach Ablauf der Abgabefrist ist eine Übermittlung des Antrags in der Online-Anwendung nicht mehr möglich.