Neuordnung des Ausbildungsberufes Binnenschiffer/-in

Zum 1. August 2022 tritt die neue Ausbildungsverordnung im Beruf Binnenschiffer/-in in Kraft. 

Kernpunkte

Unverändert bleibt die Ausbildungsdauer von drei Jahren und die Berufsbezeichnung Binnenschiffer/Binnenschifferin. Mit der Neuordnung ändert sich die Prüfungsform. Für neu abgeschlossene Verträge mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022 wird eine gestreckte Abschlussprüfung eingeführt. 
Neu sind auch die beiden Schwerpunkte:
  • Frachtschifffahrt
  • Personenschifffahrt.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der im Berufsschulunterricht zu vermittelnde Lehrstoff der Monate 1 bis 24 laut  Ausbildungsrahmenplan müssen bis zum Zeitpunkt von Teil 1 der Abschlussprüfung vermittelt worden sein.
Mit der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung wird die Voraussetzung zum Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Steuerleute sowie im Schwerpunkt Personenschifffahrt die Voraussetzung zum Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt gemäß Richtlinie (EU) 2017/2397 erworben.

Schwerpunktübergreifende, berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Die schwerpunktübergreifenden, berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
  • Steuern von Fahrzeugen zur Unterstützung der Schiffsführung
  • Anwenden der Fahrzeugausrüstung
  • Be- und Entladen von Fahrzeugen
  • Instandhalten von Schiffskörpern und deren Anlagen
  • Instandhalten von mechanischen und technischen Anlagen sowie von Schiffsmotoren
  • Feststellen von Störungen an Hydrauliksystemen und Ergreifen von Maßnahmen zu deren Behebung
  • Prüfen und Instandsetzen von mechanischen und technischen Anlagen sowie von Schiffsmotoren
  • Befördern von Personen
  • Mitwirken in der Sozialgemeinschaft an Bord
  • Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen
  • Handeln in Notfallsituationen

Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Schwerpunkten

In den Schwerpunkten werden weitere Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt:
  • im Schwerpunkt Frachtschifffahrt in der Berufsbildposition Be- und Entladen von Fahrzeugen
  • im Schwerpunkt Personenschifffahrt in der Berufsbildposition Befördern von Personen.

Prüfungsform gestreckte Abschlussprüfung

Hinweis:
Teil 1 soll am Ende des vierten Ausbildungshalbjahres stattfinden. Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt. Wird die Ausbildungsdauer verkürzt, so soll Teil 1 der Abschlussprüfung spätestens drei Monate vor dem Zeitpunkt von Teil 2 der Abschlussprüfung stattfinden.

Abschlussprüfung Teil 1 mit 40 Prozent Gewichtung

  • Prüfungsbereich: Betrieb von Binnenschiffen und Sicherheit auf Binnenschiffen
    Durchführung von drei Arbeitsaufgaben (90 min) zzgl. auftragsbezogenes Fachgespräch (max. je 10 min) sowie Bearbeitung schriftlicher Aufgabenstellungen (90 min) 

Abschlussprüfung Teil 2 mit 60 Prozent Gewichtung

  • Prüfungsbereich: Störungsanalyse und Instandsetzung (30 Prozent Gewichtung)
    Zwei Arbeitsaufgaben: zum einen auf dem Gebiet Schiffsmotoren sowie zusätzlich eine Arbeitsaufgabe nach Wahl des Prüfungsausschusses, der das Gebiet Hydrauliksysteme oder das Gebiet mechanische und technische Anlagen zugrunde liegt. Die Prüfungszeit für die Durchführung der Arbeitsaufgaben beträgt insgesamt 120 min zzgl. der auftragsbezogenen Fachgespräche mit max. 30 min. 
    Außerdem hat der Prüfling praxisbezogene Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit für die schriftliche Bearbeitung der Aufgaben beträgt 90 min.
  • Prüfungsbereich: Schwerpunkt Frachtschifffahrt (20 Prozent Gewichtung)
    Eine Arbeitsaufgabe mit 45 min Prüfungszeit und anschließendem auftragsbezogenem Fachgespräch von max. 10 min. 
    Außerdem hat der Prüfling praxisbezogene Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit für die schriftliche Bearbeitung der Aufgaben beträgt 60 min
            oder
  • Prüfungsbereich: Schwerpunkt Personenschifffahrt (20 Prozent Gewichtung)
    Eine Arbeitsaufgabe mit 45 min Prüfungszeit und anschließendem auftragsbezogenem Fachgespräch von max. 10 min. 
    Außerdem hat der Prüfling praxisbezogene Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit für die schriftliche Bearbeitung der Aufgaben beträgt 60 min
  • Prüfungsbereich: Wirtschaft und Soziales (10 Prozent)
    Schriftlich zu bearbeitende, praxisbezogene Aufgaben. Die Prüfungszeit beträgt 60 min.