Neuordnung des Ausbildungsberufes Binnenschifffahrtskapitän/-in

Kernpunkte

Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen (Gestreckte Abschlussprüfung).
Mit der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung zum/zur Binnenschifffahrtskapitän/-in wird die Voraussetzung zum Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses zum Schiffsführer und zur Schiffsführerin gemäß Richtlinie (EU) 2017/2397 erworben. Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der im Berufsschulunterricht zu vermittelnde Lehrstoff der ersten 24 Monate laut Ausbildungsrahmenplan müssen bis zum Zeitpunkt von Teil 1 der Abschlussprüfung vermittelt worden sein.

Berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Die berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Binnenschifffahrtskapitän/in sind:
  • Navigieren von Fahrzeugen und Planen von Reisen
  • Anwenden, Kontrollieren und Dokumentieren der Fahrzeugausrüstung
  • Planen und Überwachen des Be- und Entladens von Fahrzeugen
  • Instandhalten von Schiffskörpern und deren Anlagen
  • Instandhalten von mechanischen und technischen Anlagen sowie von Schiffsmotoren
  • Organisieren und Überwachen der Schiffsbetriebstechnik
  • Organisieren und Überwachen von Betriebsabläufen
  • Befördern von Personen
  • Transportieren von Gütern
  • Fördern der Sozialgemeinschaft an Bord
  • Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen
  • Vorbereiten auf Notfallsituationen sowie Handeln und Führen in Notfallsituationen.

Abschlussprüfung Teil 1 mit 40 Prozent Gewichtung

  • Prüfungsbereich: Betrieb von Binnenschiffen und Sicherheit auf Binnenschiffen
    Gesamtdauer der Prüfung 210 min
    Durchführung von drei Arbeitsaufgaben (90 min) zzgl. je ein auftragsbezogenes Fachgespräch (max. je 10 min)
    Bearbeitung praxisbezogener schriftlicher Aufgaben (90 min) 

Abschlussprüfung Teil 2 mit 60 Prozent Gewichtung

  • Prüfungsbereich: Planen von Reisen (25 Prozent Gewichtung)
    Die Prüfungszeit für die schriftliche Bearbeitung der praxisbezogenen Aufgaben beträgt 180 min.
    Den Prüfungsanforderungen sind jeweils zehn Prüfungselemente der Kategorien I und II nach Anlage 2 der Ausbildungsordnung zugrunde zu legen.
  • Prüfungsbereich: Durchführen von Reisen (25 Prozent Gewichtung)
    Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe mit einer Prüfungsdauer von 90 min durchzuführen.
    Nach der Durchführung wird mit ihm ein auftragsbezogenes Fachgespräch (15 min) geführt.
    Die Prüfung kann an einem Simulator oder an Bord eines Fahrzeugs durchgeführt werden. Bei Einsatz eines Simulators ist dem Prüfling vor Beginn der Prüfung Gelegenheit zu geben, sich in den Simulator einzuarbeiten.
    Den Prüfungsanforderungen sind sämtliche Prüfungselemente nach Anlage 3 der Ausbildungsordnung zugrunde zu legen.
  • Prüfungsbereich: Wirtschafts- und Sozialkunde (10 Prozent Gewichtung)
    Die Prüfungszeit für die schriftliche Bearbeitung der praxisbezogenen Aufgaben beträgt 60 min.