Die Neuordnung der Mediengestalter Bild und Ton vom 1. August 2020

Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter/zur Mediengestalterin Bild und Ton ist am 5. März 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die Verordnung trat am 1. August 2020 in Kraft.
Die Neuordnung verfolgt die Absicht, vor allem die produktionstechnischen und -organisatorischen
Veränderungen der betrieblichen Praxis in die Ausbildung aufzunehmen. Somit wird den Betrieben die
Ausbildung aufgrund höherer Flexibilität und Praxisnähe in der Verordnung erleichtert.
Mit der neuen Verordnung treten die bisherige Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter/-in Bild und Ton vom 26. Mai 2006 und die Verordnung über die Berufsausbildung zum Film- und Videoeditor/-in vom 29. Januar 1996 außer Kraft.
Es wurden folgende Neuerungen realisiert:
  • Die elektrotechnischen Inhalte wurden reduziert, die informationstechnischen Ausbildungsinhalte ausgeweitet.
  • Der engeren Zusammenarbeit der Mediengestalter/-in Bild und Ton mit den Redaktionen wurde ein größerer Stellenwert gegeben. Die Auszubildenden sollen nicht nur redaktionelle und mediale Konzepte erfassen und auswerten, sondern auch Programmmitarbeiter bzw. Kunden bei der Erstellung dieser Konzepte unterstützen.
Vor dem Hintergrund neuer Trends und Technologien wurde der Beruf in folgenden Punkten modernisiert:
  • Vernetzte und digitalisierte Produktion von Inhalten
  • Datensicherheit und -management
  • Crossmediale Vermarktung von Inhalten
  • Neue Darstellungsformen (360°-Welten, Augmented Reality, Virtual Reality)
Eine weitere besondere Neuerung ist die Einführung von zwei Wahlqualifikationen, welche in einem Zeitrahmen von 20 bzw. 12 Wochen durchgeführt werden sollen.
Die Ausbildungsdauer mit drei Jahren und die Prüfungsstruktur mit Zwischen- und Abschlussprüfung bleiben unverändert.
Abschlussprüfung
Die Prüfungskonzeption wurde überarbeitet „Erstellung eines Bild-Ton- oder eines Ton-Produktes auf Grund einer redaktionellen Vorgabe, Einbeziehen von schriftlichen Unterlagen in die Bewertung, Aufnahme eines Fachgespräches“, um eine vergleichbarere Bewertung zu erzielen.
Durch die Aufnahme eines Fachgespräches, in dem die selbstständige Erstellung des Bild-Ton-Produktes bzw. des Ton-Produktes überprüft werden kann, wird der Prüfungsaufwand reduziert.
Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter/-in Bild und Ton ist am 5. März 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Für Ausbildungsverhältnisse, welche ab dem 1. August 2020 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich. Bereits registrierte Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2020 wurden für Sie umgeschrieben.