Dein Ausbildungsvertrag

Du hast deinen Ausbildungsplatz bekommen. Nun kann dein Ausbildungsvertrag geschlossen werden. Was in deinem Vertrag drin steht und worauf du achten solltest, erfährst du hier.
Die Inhalte des Ausbildungsvertrags werden vom Betrieb schnellstmöglich, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung schriftlich festgelegt. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Das Dokument geht dir mit der Bitte um Unterschrift zu. Bitte prüfe den Vertrag, bevor du ihn unterschreibst!
Hier stürmt viel auf dich ein:
  • Vertragliche Punkte
  • Rechte und Pflichten des Auszubildenden
  • Rechte und Pflichten des Betriebs
  • Ausbildungsdauer
  • Berufsschule
  • Unterrichtszeiten
  • Vergütung
  • Prüfung etc.
Informationen rund um das Thema Ausbildung und Vertrag findest du in unserer Übersicht Ausbildung von A bis Z.
Häufig hast du auch eine Frage, die ganz gezielt deine Situation behandelt. In diesem Fall helfen dir die Ausbildungsberater der IHK weiter. Nimm Kontakt zu uns auf, wir sind für dich da!
Der Vertrag wird von beiden Seiten, Auszubildender und Betrieb, unterschrieben (bei minderjährigen Auszubildenden auch von den gesetzlichen Vertretern). Nach der Vertragsunterschrift aller Parteien ist das Ausbildungsverhältnis rechtskräftig geschlossen.
Du erhältst vom Betrieb eine Vertragsausfertigung. Die andere Vertragsausfertigung reicht der Betrieb bei uns, der IHK, ein. Wir prüfen den Vertrag und tragen ihn in unser Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ein. Nach der Eintragung erhältst du eine Eintragungsbestätigung. Diese wird dir und deinem Ausbildungsbetrieb postalisch zugesandt.