Gefahrgut

Gefahrgutbeauftragte

Pflicht zur Bestellung

Die "Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV)" verpflichtet Unternehmer, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn, Straßen-Kraftfahrzeugen oder Binnen- und Seeschiffen beteiligt sind, mindestens einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. Eine Beteiligung ist dann gegeben, wenn dem Unternehmer Verantwortlichkeiten nach den Gefahrgutvorschriften des jeweiligen Verkehrsträgers zugewiesen sind. Die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) hat hierfür unter anderem folgende Inhaber von Pflichten festgelegt:
  • Absender
  • Beförderer
  • Empfänger
  • Verlader
  • Verpacker
  • Befüller
  • Betreiber eines Tankcontainers, eines ortsbeweglichen Tanks oder eines MEGC
  • Auftraggeber des Absenders
  • Hersteller
  • Fahrzeugführer
  • Fahrzeughalter
Definitionen dieser Begriffe finden sich beispielsweise im Kapitel 1.2 ADR.
Die Funktion des Gefahrgutbeauftragten kann von einem Mitarbeiter wahrgenommen werden, wie auch von einer externen Person oder dem Unternehmer selbst. Die Bestellung muss schriftlich erfolgen, außer in den Fällen, in denen der Unternehmer die Funktion des Gefahrgutbeauftragten selbst ausübt.

Definition gefährlicher Güter

Gefahrgüter im Sinne dieser Verordnung sind solche, die in den einschlägigen Rechtsvorschriften für die verschiedenen Verkehrsträger festgelegt sind:
Verkehrsträger Rechtsvorschrift
Straßengüterverkehr ADR, GGVSEB
Schienengüterverkehr RID, GGVSEB
Binnenschifffahrt ADN, GGVSEB
Seeschifffahrt IMDG-Code, GGVSee
Luftfracht IATA

Befreiungen

Für folgende Fälle sind die Vorschriften der GbV über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten nicht anzuwenden:
  • Freigestellte Beförderungen gefährlicher Güter auf Straße, Schiene, Binnenwasserstraße oder See nach ADR, RID, ADN oder International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code)
  • Beförderungen, die ausschließlich unterhalb der Grenzen in Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR oder die ausschließlich nach Kapitel 3.4 und 3.5 ADR/RID/ADN/IMDG-Code durchgeführt werden
  • Wenn pro Kalenderjahr nicht mehr als 50 Tonnen (netto) gefährliche Güter für den Eigenbedarf in Erfüllung betrieblicher Aufgaben befördert werden. Bei radioaktiven Stoffen trifft dies nur auf die UN-Nummern 2908 bis 2911 zu
  • Wenn gefährliche Güter nur empfangen werden, für Hersteller und Rekonditionierer von Verpackungen oder für Prüfstellen von Großpackmitteln (IBC)
  • Für ausschließliche Auftrageber des Absenders, bei einer Beteiligung an der Beförderung von nicht mehr als 50 Tonnen netto pro Kalenderjahr. Ausgenommen bei radioaktiven Stoffen und Gütern der Beförderungskategorie 0 nach Absatz 1.1.3.6.3 ADR
  • Für ausschließliche Entlader bei der Beförderung gefährlicher Güter von nicht mehr als 50 Tonnen netto pro Kalenderjahr

Qualifikation des Gefahrgutbeauftragten

Den für seine Tätigkeit erforderlichen Schulungsnachweis erhält der Gefahrgutbeauftragte nach Teilnahme an einem Grundlehrgang und erfolgreicher schriftlicher Prüfung. Grundlehrgänge können ausschließlich von Veranstaltern durchgeführt werden, die von der IHK anerkannt sind. Dies garantiert eine bundesweit einheitliche und hohe Qualität der Ausbildung. Der Grundlehrgang für den ersten Verkehrsträger umfasst 30 Unterrichtseinheiten. Dies entspricht einem etwa dreitägigen Lehrgang. Für jeden weiteren Verkehrsträger fallen weitere 10 Unterrichtseinheiten an.
Die Gültigkeitsdauer des Schulungsnachweises beträgt fünf Jahre.

Prüfung

Die Prüfung findet direkt bei der IHK Regensburg für Oberpfalz und Kelheim statt. Liegt die Anmeldung bei der IHK Regensburg vor, erfolgt die Einladung etwa 10 Tage vor dem Prüfungstermin.

Verlängerung (Fortbildung)

Zur Verlängerung der Gültigkeit des Schulungsnachweises muss der Gefahrgutbeauftragte grundsätzlich nur erfolgreich an einem Test teilnehmen. Empfehlenswert ist aber, zur Vertiefung des Wissens und zur Vermittlung von Neuerungen eine entsprechende Schulung zu besuchen.
Der Verlängerungstest muss vor Ablauf der Gültigkeit des Schulungsnachweises erfolgen. Er kann bis zu einem Jahr vor Ablauf erfolgen, ohne dass Gültigkeitszeit verloren geht. Der Schulungsnachweis wird bei erfolgreicher Teilnahme dann wieder ab dem Ablaufdatum verlängert. Ist die Gültigkeit abgelaufen, muss erneut ein Grundlehrgang besucht und eine Grundprüfung abgelegt werden.

Prüfungsvorbereitung (Fragenfundus)

Zur besseren Prüfungsvorbereitung, hat die IHK den kompletten Fragenfundus der Prüfungsfragen für die Gefahrgutbeauftragtenprüfung veröffentlicht. Diesen können SIe hier herunterladen: Fragenfundus ADR-2025

Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten

Nach § 8 GbV hat der Gefahrgutbeauftragte die Aufgaben nach Unterabschnitt 1.8.3.3 ADR/RID/ADN wahrzunehmen. Insbesondere hat er folgende Verpflichtungen:
  • Schriftliche Aufzeichnungen über seine Überwachungstätigkeit mit fünfjähriger Aufbewahrungspflicht führen
  • Sorge dafür tragen, dass nach einem Unfall unverzüglich ein Unfallbericht erstellt wird
  • Einen Jahresbericht innerhalb eines halben Jahres nach Ablauf des Geschäftsjahres erstellen
  • Seinen Schulungsnachweis rechtzeitig verlängern

Pflichten des Unternehmers

Unternehmer haben dafür zu sorgen, dass der Gefahrgutbeauftragte
  • vor seiner Bestellung im Besitz eines gültigen Schulungsnachweises ist
  • alle für seine Tätigkeit erforderlichen sachdienlichen Informationen und Mittel erhält
  • jederzeit seine Vorschläge und Bedenken der entscheidenden Stelle im Unternehmen vortragen kann
  • zu vorgesehenen Änderungen und Abweichungen von den Gefahrgutvorschriften im Rahmen der Durchführung eines Gefahrguttransports Stellung nehmen kann
  • alle Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann
Der Unternehmer ist ferner dafür verantwortlich dass
  • der Jahresbericht fünf Jahre aufbewahrt und auf Verlangen vorgelegt wird
Die zuständige Überwachungsbehörde ist das Gewerbeaufsichtsamt.

Anerkannte Lehrgangsveranstalter

ADR-Schulungen können ausschließlich von Veranstaltern durchgeführt werden, die von der IHK anerkannt sind. Dies garantiert eine bundesweit einheitliche und hohe Qualität der Ausbildung für Gefahrgutbeauftragte. Im Zentrum des Anerkennungsverfahrens steht die Qualifikation des/der Referenten.
In Bayern findet hier immer auch ein Gutachter-Gespräch vor der IHK statt. Als Vorbereitungsmaßnahme verweisen wir auf ein entsprechendes Angebot der IHK Reutlingen
Termine für Schulungen finden Sie direkt bei den einzelnen Schulungsveranstaltern auf deren Internetseite!
TÜV Süd Akademie GmbH
Im Gewerbepark B 65, 93059 Regensburg
Telefon 0941/46406-0, Fax 0941/46406-20
Schulungsstätten in: Regensburg, Weiden
Verkehrsträger: Straße
Schiffner Consult GbR
Gefahrgutschulung und Beratung
Boschstr. 17, 94405 Landau a.d. Isar
Telefon 09951/9842-0, Fax 09951/9842-10
Schulungsstätten in: Regensburg, Neutraubling
Verkehrsträger: Straße, Eisenbahn, Seeschiff
Verkehrsausbildungszentrum i.d.Opf.
Nabburger Str. 1, 93057 Regensburg
Telefon 0941/7985-133, 0172/8289318, Fax 0941/7985-139
Schulungsstätten in: Regensburg, Amberg, Sulzbach-Rosenberg, Schwandorf, Weiden, Cham
Verkehrsträger: Straße
Heinz Dockter
Plattener Str. 25, 89331 Burgau
Telefon 08222/6429
Schulungsstätten in: Regensburg, Amberg
Verkehrsträger: Straße
Die IHK überwacht die anerkannten Schulungsveranstalter und nimmt die Prüfung der Gefahrgutbeauftragten ab.

Externe Gefahrgutbeauftragte

Folgende Dienstleister bieten laut IHK-Erhebung die Tätigkeit als externe Gefahrgutbeauftragte für Unternehmen im IHK-Bezirk Oberpfalz und Landkreis Kelheim sowie weiteren Regionen an. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die aufgeführten Anbieter.
Stand: 08.04.2026
Name
Anschrift
Telefon/Mobil
Fax
E-Mail /Internet Verkehrsträger Weitere Regionen
Schiffner Consult GbR
Boschstr. 15
94405 Landau a.d. Isar
09951-98420
09951-984210
Straße
Eisenbahn
Seeschiff
(Luftverkehr nach IATA PK 6)
Deutschland
Österreich
Stadlbauer Anita
Kirchplatz 6
94365 Parkstetten
09421-9746040
09421-97460440
Straße Bayern
Karl Bernhard
v.-Rosenbusch-Str. 11
93152 Eichhofen
09404-3597 karl.eichhofen@t-online.de Straße
sigeum
Unternehmensberatung
Kirsch Rudolf
Heidegasse 6
93186 Pettendorf
0151-62652300 sigeum@arcor.de
Straße
Eisenbahn Seeschiff
Deutschland
Dr. Miess Georg-Emerich
Widmannweg 12
93049 Regensburg
0176-64829850 Miess@t-online.de
Straße
Eisenbahn
Binnenschiff
Seeschiff
Lang Franz
Am Hacklberg 16
92660 Neustadt/WN
0160-8989008 Straße
Graßmann Monika
Landshuter Str. 6
84095 Furth
08704-927771
0178-2138834
Grassmann-nab@web.de Straße Landkreise Landshut, Freising, Erding
Weindl Klaus
Weidenstr. 6
85088 Vohburg
08457-2703 klaus.weindl@t-online.de Straße
Pfaffenhofen,
Ingolstadt
Geier Josef
Am Pfahl 8
94029 Regen
09921-971510 josef.geier1@gmx.de
Straße
Seeschiff
Niederbayern
Stätter Mathias
Traitteurstr. 23
68165 Mannheim
0172-6279759
Straße
Eisenbahn
Binnenschiff
Seeschiff
Süd-Hessen
Baden-Württemberg
Dr. Höcher Heymo
Orleansstr. 3
93055 Regensburg
0179-5991922 heymo.hoecher@web.de Straße Niederbayern
Rupprecht Karl-Heinz
Schmiedgasse 12
93494 Waffenbrunn
09971-4186
09971-4187
krupprecht@gmx.net Straße Niederbayern
Skowronek Stefan
Arberstr. 3
93105 Tegernheim
0163-3129895 info@skotrans.de Straße
Miller Reiner
Gefahrgut 2000 GmbH
Röntgenstrasse 44 a
86368 Gersthofen
0821-34999473
0821-34999477
Straße
Eisenbahn
Seeschiff
Dockter Heinz
Plattener Str. 25
89331 Burgau
08222-6429
Straße
Eisenbahn
Binnenschiff
Seeschiff
Luft
Zeidler Robert
Am Dorfweiher 7 b
93142 Maxhütte-Haidhof
0151-58746062 Straße
Bayer Anton
Hagenau 35
84152 Mengkofen
0173-3815941 Straße Landkreise Erding, Freising, Dingolfing, Landshut, Vilsbiburg
Tschirch Christoph
Werksweg 2
92551 Stulln
09435-3006524 christoph.tschirch@nabu-stulln.de
Straße
Seeschiff
DEKRA Automobil GmbH Regensburg
Prüller Weg 11
93055 Regensburg
0941-787780

Straße
Eisenbahn
Seeschiff
Schmidt Stephan
Dietriech-Bonhoeffer-
Str. 6
93170 Bernhardswald
0176-21504685

Straße Bayern
Rautner Tobias
Blumenstraße 24 a
93128 Regenstauf
0157-57941388

Straße
Eisenbahn
Seeschiff
Bayern
Hahn Benjamin
Brunnenplatz 8
93426 Roding
0151-62966266 benjaminhahn36@gmail.com Straße
Hagen Jens
Industriestr. 4 a
91207 Lauf
09123-1710 Straße
Alle Daten basieren ausschließlich auf Angaben der aufgeführten Dienstleister.
Mit dieser Auflistung ist keine Wertung verbunden. Voraussetzung für die angebotene Tätigkeit ist das Vorliegen eines gültigen Schulungsnachweises; dafür ist allein der Dienstleister verantwortlich.
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