Nr. 5736742
Anforderungsformular

Ausstellung einer Zeugniszweitschrift für Sach-/Fachkundeprüfungen und Unterrichtungen

Um eine Zeugniszweitschrift zu beantragen, müssen Sie die unten stehenden Felder ausfüllen.

Wenn Sie erfolgreich bei einer Sach-/Fachkundeprüfungen oder Unterrichtung teilgenommen haben, können Sie mit dem unten stehenden Online-Formular eine Zeugniszweitschrift anfordern. Bitte beachten Sie, dass hierfür eine Gebühr von 35 Euro erhoben wird.

Hier beantragen Sie eine neue Bescheinigung für
  • Arzneimittelprüfung
  • Berufskraftfahrerqualifikationsprüfung
  • Bewachungsunterrichtung
  • Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr
  • Fachkundeprüfung Omnibus
  • Fachkundeprüfung Taxi / Mietwagen
  • FinanzanlagenvermittlerIn
  • Gaststättenunterrichtung
  • GefahrgutfahrerIn
  • Gefahrgutbeauftragte /-r
  • ImmobiliardarlehensvermittlerIn
  • Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe
  • VersicherungsvermittlerIn
  • WEG-VerwalterIn

Bitte beachten Sie, dass Sie hier nur eine Zeugniszweitschrift für die genannten Prüfungen beantragen. Eine Zweitschrift ist kein zweites Original, sondern ersetzt dieses.
Eine Zweitschrift wird nicht ausgestellt bei: Namensänderungen aufgrund von Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft sowie Einbenennung (insbesondere Erteilung des stiefelterlichen Ehenamens an das Kind) nach § 1618 BGB.