Rechtsgrundlagen

Gebührentarif der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim

vom 18.11.1982, zuletzt geändert durch Beschluss der Vollversammlung vom 09. Dezember 2025. (Anlage zur Gebührenordnung)

I. Berufliches Bildungswesen

Position Gebührentatbestand Euro
1. Ausbildungs-/Umschulungsbetreuung (einschließlich Eintragung des Aus- bzw. Umschulungsvertrages) außer bei Ausbildungsverhältnissen, die im unmittelbaren Anschluss an ein vorhergehendes Ausbildungsverhältnis mit demselben Ausbildenden eingegangen werden 145,00
2. Organisation und Durchführung der Zwischenprüfung bzw. Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung 65,00
Prüfungsverfahren mit
2.1 schriftlicher Prüfung, gebundenen Aufgaben 65,00
2.2 schriftlicher Prüfung, ungebundenen Aufgaben 105,00
2.3 nur Fertigkeits- oder mündlicher Prüfung 60,00
2.4 schriftlicher Prüfung, gebundenen Aufgaben und Fertigkeitsprüfung 110,00
2.5 erhöhtem Prüfungsaufwand (z. B. schriftliche Prüfung, ungebundene Aufgaben, Fertigkeitsprüfung oder gestreckter Prüfung 150,00
2.6 besonderem Prüfungsaufwand z. B. Fachgespräch, Präsentation und Abschlussprüfung Teil 1 etc. 175,00
3. Organisation und Durchführung der Abschlussprüfung bzw. Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
Prüfungsverfahren mit
3.1 schriftlicher Prüfung, gebundenen Aufgaben und mündlicher Prüfung 180,00
3.2 nur Fertigkeitsprüfung 115,00
3.3 schriftlicher Prüfung, gebundenen Aufgaben und Fertigkeitsprüfung 195,00
3.4 erhöhtem Prüfungsaufwand (z. B. schriftlicher Prüfung, ungebundenen Aufgaben und Fertigkeits- oder mündlicher Prüfung) 230,00
3.5 besonderem Prüfungsaufwand (z. B. Fachgespräch, Präsentation, Dokumentation, schriftlicher Report, Projektarbeit, integrierte Prüfung) 320,00
4. Wiederholung der Abschlussprüfung gem. I.2 und I.3
5. Organisation und Durchführung der Abschlussprüfung gem. I.1 und gem. § 43 Abs. 2 und § 45 Abs. 2 sowie Abs. 3 BBiG gem. I.1 und I.2 und I.3
6. Wiederholung eines Prüfungsteils/Prüfungsbereichs 50 % von I.3
7. Rückerstattungsregelung Bereits entrichtete Gebühren werden bei einer Lösung vor Beginn der Ausbildung/Umschulung voll, bei einer Lösung in derProbezeit bis auf eine Bearbeitungsgebühr
von 25 € erstattet
8. Fortbildungsprüfungen ohne Materialkosten
8.1 Fachwirte, Fachkaufleute 700,00 bis 1.290,00
8.2 Industriemeister, Meister 700,00 bis 1.370,00
8.3 Betriebswirte, Berufspädagogen 790,00 bis 970,00
8.4 Fremdsprachen 500,00 bis 760,00
8.5 IT-Prüfungen und Sonstige 750,00 bis 1.170,00
9. Wiederholung eines Teils einer Fortbildungsprüfung ohne Materialkosten je nach Art und Umfang 50,00 bis 650,00
10. Maßnahmen nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss “Geprüfte Sekretärin/Geprüfter Sekretär”
10.1 10.1 Feststellung der Gleichwertigkeit der Prüfungen (§ 9 Abs. 1 und 2 der VO) 230,00
10.2 10.2 Bestätigung der Gleichwertigkeit im Prüfungszeugnis (§ 9 Abs. 3 der VO) 15,00
11. Kurzschrift, Maschinenschreib-, Stenotypie- oder Phonotypieprüfungen 50,00 bis 70,00
12. Berufs- und arbeitspädagogische Eignung (AdA)
12.1 Ausbildungsprüfung nach AEVO schriftlich und praktisch 290,00
12.2 Befreiung nach AEVO 56,00
13. Begutachtung und Überprüfung
13.1 Begutachtung und Überprüfung von Umschulungsmaßnahmen 250,00 bis 1000,00
13.2 Begutachtung von Qualifizierungsbausteinen gem. § 69 BBiG 50,00 bis 300,00
14. Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen
14.1 Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen mit IHK-eigenen Rechtsvorschriften in der Ausbildung
14.1.2 Ablehnung eines Antrages 100,00 bis 200,00
14.1.3 Rücknahme eines Antrages vor dessen Bescheidung 0,00 bis 300,00
14.1.4 Erneute Antragstellung zum selben Beruf innerhalb von fünf Jahren nach erstmaliger Bescheidung 100,00 bis 300,00
14.1.5 Rücknahme bzw. Widerruf eines Bescheides über Gleichwertigkeitsfeststellung,
sofern in der Verantwortung des Antragstellers begründet
Die gleiche Gebühr wie für die zugrundeliegende Sachentscheidung
14.1.6 Sonstige Auslagen
Entscheiden sich Antragstellerinnen bzw. Antragsteller bei fehlenden Nachweisen für Arbeitsproben, Fachgespräche, praktische/theoretische Prüfungen, Gutachten von Sachverständigen oder ähnliche Verfahren zur Ermittlung der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, werden die anfallenden Kosten (Personal-, Raum- und Materialkosten) gesondert als Auslagen in Rechnung gestellt.Die Höhe richtet sich nach dem Material-, Maschinen- und Zeitaufwand des jeweiligen Verfahrens, also den tatsächlichen Kosten des Verfahrens.
14.2 Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen mit IHK-eigenen Rechtsvorschriften in der Fort- und Weiterbildung
14.2.1 Bescheid über Gleichwertigkeitsfeststellung in Abhängigkeit vom voraussichtlichen Aufwand 100,00 bis 600,00
14.2.2 Ablehnung eines Antrages 100,00 bis 200,00
14.2.3 Rücknahme eines Antrages vor dessen Bescheidung 0,00 bis 300,00
14.2.4 Erneute Antragstellung zum selben Beruf innerhalb von fünf Jahren nach erstmaliger Bescheidung 100,00 bis 300,00
14.2.5 Rücknahme bzw. Widerruf eines Bescheides über Gleichwertigkeitsfeststellung, sofern in der Verantwortung des Antragstellers begründet Die gleiche Gebühr wie für die zugrunde liegende Sachentscheidung
14.2.6 Sonstige Auslagen
Entscheiden sich Antragstellerinnen bzw. Antragsteller bei fehlenden Nachweisen für Arbeitsproben, Fachgespräche, praktische/theoretische Prüfungen, Gutachten von Sachverständigen oder ähnliche Verfahren zur Ermittlung der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden die anfallenden Kosten (Personal-, Raum- und Materialkosten) gesondert als Auslagen in Rechnung gestellt. Die Höhe richtet sich nach dem Material-, Maschinen- und Zeitaufwand des jeweiligen Verfahrens, also den tatsächlichen Kosten des Verfahrens.
15. (gestrichen)

II. Sachkunde-/Eignungsprüfungen

Position Gebührentatbestand Euro
1. Sachkenntnisprüfung im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimittel 110,00
2. Eignungsprüfungen nach dem Güterkraftverkehrs- und nach dem Personenbeförderungsgesetz
2.1 Prüfung und Ausstellung einer Fachkundebescheinigung 295,00
2.2 Fachgespräch zum Nachweis der Fachkunde durch eine leitende Tätigkeit in einem Verkehrsunternehmen 100,00
2.3 Ausstellen einer Fachkundebescheinigung ohne Prüfung 40,00
2.4 Umschreiben einer Fachkundebescheinigung 40,00
2.5 Ausstellen einer Zweitschrift 40,00
3. Prüfungen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
3.1 Berufskraftfahrer - Grundqualifikation / Gesamtprüfung 1000,00 bis 1450,00
3.2 Berufskraftfahrer - Wiederholungs- und Teilprüfung (Theorie) 150,00 bis 250,00
3.3 Berufskraftfahrer - Wiederholungs- und Teilprüfung (Praxis) 850,00 bis 1250,00
3.4 Berufskraftfahrer - Beschleunigte Grundqualifikation 100,00 bis 150,00
4. Unterrichtung nach dem Gaststättengesetz
4.1 Teilnahme an der Unterrichtung 80,00
4.2 Zweitschrift für die Teilnahme-Bescheinigung 25,00
4.3 Freistellung von der Unterrichtung 25,00
5. Unterrichtung nach der Bewachungsverordnung 540,00
6. Sachkundeprüfung nach der Versicherungsvermittlerrichtlinie
6.1 Sachkundeprüfung 475,00
6.2 Teilprüfung schriftlich 390,00
6.3 Teilprüfung praktisch 240,00
7. Sachkundeprüfung nach der Finanzanlagenvermittlungsverordnung
7.1 Vollprüfung mit praktischem Prüfungsteil (drei Kategorien) 420,00
7.2 Vollprüfung mit praktischem Prüfungsteil (zwei Kategorien) 375,00
7.3 Vollprüfung mit praktischem Prüfungsteil (eine Kategorie) 295,00
7.4 Teilprüfung ohne praktischen Prüfungsteil (drei Kategorien) 280,00
7.5 Teilprüfung ohne praktischen Prüfungsteil (zwei Kategorien) 260,00
7.6 Teilprüfung ohne praktischen Prüfungsteil (eine Kategorie) 225,00
7.7 Wiederholungsprüfung des praktischen Prüfungsteils 200,00
8. Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
8.1 schriftliche Prüfung 130,00
8.2 mündliche Prüfung 95,00
9. Sachkundeprüfung nach der Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung 180,00 bis 450,00
10. Prüfung Zertifizierter Verwalter
a) schriftlicher Teil 170,00
b) mündlicher Teil 150,00

III. Schiedsgericht und Schlichtungswesen

Position Gebührentatbestand Euro
1. gestrichen
2. Verfahren vor der Schlichtungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten bei der Hotelklassifizierung 51,00 bis 511,00

IV. gestrichen

V. Sachverständigenwesen

Position Gebührentatbestand Euro
1. Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung gemäß § 36 GewO/Art. 7 AGIHKG 350,00 bis 1300,00
2. Antrag auf Änderung oder Erweiterung eines Sachgebiets 150,00 bis 400,00
3. Antrag auf Vornahme einer erneuten Bestellung 50,00 bis 250,00
4. Rücknahme bzw. Widerruf einer öffentlichen Bestellung 350,00 bis 1300,00
5. Probenehmer und Wäger 350,00 bis 1300,00

VI. Außenwirtschaft

Position Gebührentatbestand Euro
1.
Ausstellung von Ursprungszeugnissen (inkl. Elektronisches Ursprungszeugnis), Bescheinigung von Handelsrechnungen, sonstige Bescheinigungen
1 Original mit 2 Kopien
15,00
2. Ausstellung von Carnet (inkl. Elektronisches Carnet) 120,00

VII. Mahngebühren, Widerspruchsbescheid, sonstiges Verwaltungshandeln

Position Gebührentatbestand Euro
1. Mahngebühren
1.1 Mahnung von rückständigen Beiträgen, Gebühren, Auslagen 7,00
1.2 Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bzgl. rückständiger Beiträge, Gebühren, Auslagen 15,00
2. Widerspruchsbescheid 1,5-facher Satz des zugrundeliegenden VA
3. Sonstiges Verwaltungshandeln (z. B. Eintragungen, Beglaubigungen, Bescheinigungen, Bestätigungen, Zweitschriften 20,00 bis 200,00

VIII. Gebühren für die Schulung der Gefahrgutfahrer und der Gefahrgutbeauftragten

Position Gebührentatbestand Euro
1. Gefahrgutfahrer
1.1 Gebühr für die erstmalige Anerkennung eines Lehrgangs
1.1.1 Gebühr für die erstmalige Anerkennung eines Lehrgangs 485,00
1.1.2 für jeden weiteren beantragten Kurs 330,00
1.1.3 für jede(n) weitere(n) beantragte Lehrgangsstätte/Referenten 60,00 bis 180,00
1.2 Wiedererteilung der Anerkennung von Lehrgängen:
jeweils die Hälfte der unter 1.1 genannten Gebühren
1.3 Gebühr für die Zustimmung bei Modifikation des Lehrgangs 60,00 bis 180,00
1.4 Gebühr für jeden durchgeführten Lehrgang 70,00
1.5 Gebühr für die Teilnahme an der Prüfung
1.5.1 für die erste Prüfung (Basiskurs, Auffrischung)
1.5.2 für jede weitere Prüfung (Aufbaukurs Tank, Aufbaukurs Klasse 1, Aufbaukurs Klasse 7) 85,00
1.6 Ausstellung einer Ersatzbescheinigung 50,00
2. Gefahrgutbeauftragte
2.1 Gebühr für die erstmalige Anerkennung eines Lehrgangs
a) für den ersten beantragten Verkehrsträger, einschließlich drei Lehrgangsstätten/Referenten 486,00
b) für jeden weiteren Lehrgang (Verkehrsträger) 332,00
c) für jede(n) weitere(n) beantragte(n) Lehrgangsstätte/Referenten 77,00 bis 230,00
2.2 Wiedererteilung der Anerkennung von Lehrgängen:
jeweils die Hälfte der unter 2.1 genannten Gebühren
2.3 Gebühr für die Zustimmung bei Modifikation des Lehrgangs 77,00 bis 230,00
2.4 Gebühr für die Teilnahme an der Prüfung einschließlich Aus­stellung der Bescheinigung
2.4.1 Grundprüfung 210,00
2.4.2 Ergänzungsprüfung für weitere Verkehrsträger nach einer erfolgreichen Grundprüfung 210,00
2.4.3 Verlängerungsprüfung 210,00
2.4.4 Gebühr für die Erteilung einer Zweitschrift 40,00
2.5 Gebühr für jeden durchgeführten Lehrgang 70,00