Finanzen

Wirtschaftsplan 2026

Plan-GuV 2026

Plan-GuV Plan 2026 in EUR
1. Erträge aus IHK-Beiträgen 13.820.000
2. Erträge aus Gebühren 7.455.000
3. Erträge aus Entgelten 314.000
4. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Leistungen 0
5. Andere aktivierte Eigenleistungen 0
6. Sonstige betriebliche Erträge 815.000
davon: Mieterlöse 327.600
Erträge aus öffentlichen Zuwendungen 3.100
Erträge aus Erstattungen 429.500
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 10.100
andere Sonstige betrieblichen Erträge 44.700
Betriebserträge 22.404.000
7. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -1.108.000
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -2.982.000
Summe Materialaufwand -4.090.000
8. Personalaufwand
a) Gehälter -10.010.000
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung -3.098.000
Summe Personalaufwand -13.108.000
9. Abschreibungen
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -330.000
b) Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der IHK üblichen Abschreibungen überschreiten 0
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen -7.840.000
Betriebsaufwand -25.368.000
Betriebsergebnis -2.964.000
11. Erträge aus Beteiligungen 0
12. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 33.000
13. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 510.000
davon: Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen 390.000
14. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 0
15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -317.000
davon: Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen -317.000
Finanzergebnis 226.000
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -2.738.000
16. Außerordentliche Erträge 0
17. Außerordentliche Aufwendungen 0
Außerordentliches Ergebnis 0
18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0
19. Sonstige Steuern -3.000
20. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -2.741.000
21. Gewinn-/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 2.741.000
22. Entnahmen aus Rücklagen 0,00
a. aus der Ausgleichsrücklage 0,00
b. aus anderen Rücklagen 0,00
23. Einstellung in Rücklagen 0,00
a. in die Ausgleichsrücklage 0,00
b. in andere Rücklagen 0,00
24. Bilanzgewinn/Bilanzverlust 0,00

Finanzplan 2026

Finanzplan Plan 2026 in EUR
1. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag vor außerordentlichem Posten -2.741.000
2.a +/- Abschreibungen (+) / Zuschreibungen (-) auf Gegenstände des Anlagevermögens 330.000
2.b - Erträge aus Auflösung Sonderposten -30.700
3. + / - Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen, Bildung Passive RAP (+) / Auflösung Aktive RAP (+), Auflösung Passive RAP (-) / Bildung Aktive RAP (-) -85.300
Positionen 4. bis 7. entfallen im Plan
8. +/- Ein- (+) und Auszahlungen (-) aus außerordentlichen Posten 0
9. = Plan-Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -2.527.000
10. Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 100
11. - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -1.170.000
12. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens 0
13. - Auszahlungen für Investitionen des immateriellen Anlagevermögens -25.000
14. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 191.700
15. - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -49.300
16. = Plan-Cashflow aus der Investitionstätigkeit -1.052.500
17.a Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-)Krediten 0
17.b Einzahlung aus Investitionszuschüssen 0
18. - Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz-) Krediten 0
19. = Plan-Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 0
20. Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes
(Summe der Zeilen 9, 16 und 19)
-3.579.500

Kurzübersicht über die Rücklagen

Art der Rücklage Stand
1.1.2026
in T€
Delta
WJ 2026
in T€
Stand
31.12.2026
in T€
Ausgleichsrücklage 1.583,9 0 1.583,9

Zweck der Ausgleichsrücklage

Nach dem Finanzstatut der IHK Regensburg wird die Ausgleichsrücklage zum Ausgleich aller ergebniswirksamen Schwankungen im Haushaltsjahr gebildet, der Korridor dafür beträgt 30 bis 50 % der Summe der geplanten Aufwendungen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf sie unter anderem zur Vorsorge vor Beitragsschwankungen gebildet werden, hierzu wird zur Berechnung ein auf das Haushaltsjahr bezogene Risikoprognose durchgeführt, die als Maßstab für die Rücklagenbildung dient.

Berechnungshinweise

Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Januar 2020 wird eine Vermeidung der Inanspruchnahme von teuren Kassenkrediten zum sachlichen Zweck der Ausgleichsrücklage gezählt. In den ersten drei Monaten eines Wirtschaftsjahres bis zur Beitragsveranlagung entsteht der IHK Regensburg ein Liquiditätsbedarf von rund 1,466 Mio. €. Wie in den vergangenen Jahren wurde daneben ein in der Rechtsprechung anerkanntes Berechnungs-Tool für eine Risikosimulation (PwC) angewendet, welches eine Schadenssumme von rund 1,705 Mio. € errechnet.
Zum 31.12.2026 beträgt die Ausgleichsrücklage 1.584 T€. Dies sind 6,17 % der Summe der im WP 2026 geplanten Aufwendungen. Sie bleibt mit dem angesetzten Betrag unter dem mit dem Risikotool errechneten Wert sowie unter dem prognostizierten Liquiditätsbedarf für die ersten drei Monate des Wirtschaftsjahres.
Die Rechtsprechung hat bestätigt, dass es im Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum der IHK liegt, den ermittelten Risikobereich bis zur Obergrenze auszunutzen oder hinter diesem Wert zurückzubleiben, wobei die Abweichung der Ausgleichsrücklage von dem ermittelten Gesamtrisiko maximal 20 % betragen sollte. Hier soll zur pfleglichen Behandlung der Mitgliedsunternehmen nicht das gesamte Risiko mit der Ausgleichsrücklage abgesichert werden.

Entwicklung

Das vom DIHK unter fachlicher Begleitung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC zur Verfügung gestellte und testierte Tool wird kontinuierlich aktualisiert.

FAQ zum Thema Rücklagen

Welche Rücklagen gibt es aktuell?

Die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim verfügt über eine Ausgleichsrücklage, die laut Finanzstatut der IHK zum Ausgleich der ergebniswirksamen Schwankungen zu bilden ist.
Für das Wirtschaftsjahr 2026 beträgt sie zum 31.12.2026 1.583.898,59 €, das sind 6,17 % der Summe der im Wirtschaftsplan 2026 geplanten Aufwendungen.
Zu ihrer Berechnung wird eine Schadens-Prognose zu zwei Risiken getroffen: Das Konjunktur-Risiko hinsichtlich Umlagen und Beiträge (Mindereinnahmen aus IHK-Beiträgen aufgrund konjunktureller Schwächen) sowie IT-Risiken (Hackerangriffe, technische Störungen, Drittdienstleister).

Was passierte mit Rücklagen, die nicht mehr benötigt wurden?

Soweit gebildete Rücklagen nicht vollständig verbraucht oder aufgelöst wurden, erfolgte umgehend eine mittelbare Erstattung der Restmittel an die Mitglieder über eine Rückführung zur Ausgabendeckung.