Finanzen
Wirtschaftsplan 2026
Plan-GuV 2026
| Plan-GuV | Plan 2026 in EUR | |
|---|---|---|
| 1. | Erträge aus IHK-Beiträgen | 13.820.000 |
| 2. | Erträge aus Gebühren | 7.455.000 |
| 3. | Erträge aus Entgelten | 314.000 |
| 4. | Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Leistungen | 0 |
| 5. | Andere aktivierte Eigenleistungen | 0 |
| 6. | Sonstige betriebliche Erträge | 815.000 |
| davon: Mieterlöse | 327.600 | |
| Erträge aus öffentlichen Zuwendungen | 3.100 | |
| Erträge aus Erstattungen | 429.500 | |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 10.100 | |
| andere Sonstige betrieblichen Erträge | 44.700 | |
| Betriebserträge | 22.404.000 | |
| 7. | Materialaufwand | |
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | -1.108.000 | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -2.982.000 | |
| Summe Materialaufwand | -4.090.000 | |
| 8. | Personalaufwand | |
| a) Gehälter | -10.010.000 | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | -3.098.000 | |
| Summe Personalaufwand | -13.108.000 | |
| 9. | Abschreibungen | |
| a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -330.000 | |
| b) Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der IHK üblichen Abschreibungen überschreiten | 0 | |
| 10. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | -7.840.000 |
| Betriebsaufwand | -25.368.000 | |
| Betriebsergebnis | -2.964.000 | |
| 11. | Erträge aus Beteiligungen | 0 |
| 12. | Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 33.000 |
| 13. | Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 510.000 |
| davon: Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen | 390.000 | |
| 14. | Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | 0 |
| 15. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -317.000 |
| davon: Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen | -317.000 | |
| Finanzergebnis | 226.000 | |
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | -2.738.000 | |
| 16. | Außerordentliche Erträge | 0 |
| 17. | Außerordentliche Aufwendungen | 0 |
| Außerordentliches Ergebnis | 0 | |
| 18. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 0 |
| 19. | Sonstige Steuern | -3.000 |
| 20. | Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | -2.741.000 |
| 21. | Gewinn-/Verlustvortrag aus dem Vorjahr | 2.741.000 |
| 22. | Entnahmen aus Rücklagen | 0,00 |
| a. aus der Ausgleichsrücklage | 0,00 | |
| b. aus anderen Rücklagen | 0,00 | |
| 23. | Einstellung in Rücklagen | 0,00 |
| a. in die Ausgleichsrücklage | 0,00 | |
| b. in andere Rücklagen | 0,00 | |
| 24. | Bilanzgewinn/Bilanzverlust | 0,00 |
Finanzplan 2026
| Finanzplan | Plan 2026 in EUR | ||
|---|---|---|---|
| 1. | Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag vor außerordentlichem Posten | -2.741.000 | |
| 2.a | +/- | Abschreibungen (+) / Zuschreibungen (-) auf Gegenstände des Anlagevermögens | 330.000 |
| 2.b | - | Erträge aus Auflösung Sonderposten | -30.700 |
| 3. | + / - | Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen, Bildung Passive RAP (+) / Auflösung Aktive RAP (+), Auflösung Passive RAP (-) / Bildung Aktive RAP (-) | -85.300 |
| Positionen 4. bis 7. entfallen im Plan | |||
| 8. | +/- | Ein- (+) und Auszahlungen (-) aus außerordentlichen Posten | 0 |
| 9. | = | Plan-Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | -2.527.000 |
| 10. | Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens | 100 | |
| 11. | - | Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | -1.170.000 |
| 12. | + | Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens | 0 |
| 13. | - | Auszahlungen für Investitionen des immateriellen Anlagevermögens | -25.000 |
| 14. | + | Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens | 191.700 |
| 15. | - | Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen | -49.300 |
| 16. | = | Plan-Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -1.052.500 |
| 17.a | Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-)Krediten | 0 | |
| 17.b | Einzahlung aus Investitionszuschüssen | 0 | |
| 18. | - | Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz-) Krediten | 0 |
| 19. | = | Plan-Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 0 |
| 20. | Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes (Summe der Zeilen 9, 16 und 19) |
-3.579.500 | |
Kurzübersicht über die Rücklagen
| Art der Rücklage | Stand 1.1.2026 in T€ |
Delta WJ 2026 in T€ |
Stand 31.12.2026 in T€ |
|---|---|---|---|
| Ausgleichsrücklage | 1.583,9 | 0 | 1.583,9 |
Zweck der Ausgleichsrücklage
Nach dem Finanzstatut der IHK Regensburg wird die Ausgleichsrücklage zum Ausgleich aller ergebniswirksamen Schwankungen im Haushaltsjahr gebildet, der Korridor dafür beträgt 30 bis 50 % der Summe der geplanten Aufwendungen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf sie unter anderem zur Vorsorge vor Beitragsschwankungen gebildet werden, hierzu wird zur Berechnung ein auf das Haushaltsjahr bezogene Risikoprognose durchgeführt, die als Maßstab für die Rücklagenbildung dient.
Berechnungshinweise
Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Januar 2020 wird eine Vermeidung der Inanspruchnahme von teuren Kassenkrediten zum sachlichen Zweck der Ausgleichsrücklage gezählt. In den ersten drei Monaten eines Wirtschaftsjahres bis zur Beitragsveranlagung entsteht der IHK Regensburg ein Liquiditätsbedarf von rund 1,466 Mio. €. Wie in den vergangenen Jahren wurde daneben ein in der Rechtsprechung anerkanntes Berechnungs-Tool für eine Risikosimulation (PwC) angewendet, welches eine Schadenssumme von rund 1,705 Mio. € errechnet.
Zum 31.12.2026 beträgt die Ausgleichsrücklage 1.584 T€. Dies sind 6,17 % der Summe der im WP 2026 geplanten Aufwendungen. Sie bleibt mit dem angesetzten Betrag unter dem mit dem Risikotool errechneten Wert sowie unter dem prognostizierten Liquiditätsbedarf für die ersten drei Monate des Wirtschaftsjahres.
Die Rechtsprechung hat bestätigt, dass es im Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum der IHK liegt, den ermittelten Risikobereich bis zur Obergrenze auszunutzen oder hinter diesem Wert zurückzubleiben, wobei die Abweichung der Ausgleichsrücklage von dem ermittelten Gesamtrisiko maximal 20 % betragen sollte. Hier soll zur pfleglichen Behandlung der Mitgliedsunternehmen nicht das gesamte Risiko mit der Ausgleichsrücklage abgesichert werden.
Entwicklung
Das vom DIHK unter fachlicher Begleitung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC zur Verfügung gestellte und testierte Tool wird kontinuierlich aktualisiert.
FAQ zum Thema Rücklagen
Welche Rücklagen gibt es aktuell?
Die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim verfügt über eine Ausgleichsrücklage, die laut Finanzstatut der IHK zum Ausgleich der ergebniswirksamen Schwankungen zu bilden ist.
Für das Wirtschaftsjahr 2026 beträgt sie zum 31.12.2026 1.583.898,59 €, das sind 6,17 % der Summe der im Wirtschaftsplan 2026 geplanten Aufwendungen.
Zu ihrer Berechnung wird eine Schadens-Prognose zu zwei Risiken getroffen: Das Konjunktur-Risiko hinsichtlich Umlagen und Beiträge (Mindereinnahmen aus IHK-Beiträgen aufgrund konjunktureller Schwächen) sowie IT-Risiken (Hackerangriffe, technische Störungen, Drittdienstleister).
Was passierte mit Rücklagen, die nicht mehr benötigt wurden?
Soweit gebildete Rücklagen nicht vollständig verbraucht oder aufgelöst wurden, erfolgte umgehend eine mittelbare Erstattung der Restmittel an die Mitglieder über eine Rückführung zur Ausgabendeckung.