Sach- und Fachkundeprüfungen

Befähigungszeugnis Versammlungsstätten­verordnung (VstättV)

Die novellierte Versammlungsstättenverordnung (VStättV) legt die Aufgaben des "Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik" fest (§ 40) und definiert den Personenkreis, der diese Aufgabe übernehmen kann (§ 39).
Dieser Personenkreis benötigt ein Befähigungszeugnis, welches auf Antrag von der IHK ausgestellt wird. Bitte wenden Sie sich für die Ausstellung des Befähigungnachweises an die IHK Nürnberg für Mittelfranken, die dieses Dokument auch für Antragsteller aus der Oberpfalz bzw. dem Landkreis Kelheim ausstellt.