Exportdokumente

Elektronisches Ursprungszeugnis (eUZ)

Mit der Online-Anwendung eUZ haben Unternehmen die Möglichkeit, Ursprungszeugnisse und andere Außenwirtschaftsdokumente – zum Beispiel Handelsrechnungen – einfach und schnell online zu beantragen. Die Dokumente werden durch die IHK in der Regel am selben Tag bewilligt. Anschließend können sie im Unternehmen mit IHK-Siegel ausgedruckt und sofort weiterverwendet werden.

Vorteile

Es gibt viele gute Gründe Ursprungszeugnisse und sonstige dem Wirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen online zu beantragen.
Die wichtigsten Vorteile sind:
  • Abwicklung innerhalb eines Tages: Beantragung, Bewilligung und Versand an Kunden
  • Änderungen/Korrekturen unkompliziert elektronisch erledigen
  • keine Postwege oder Botengänge
  • Vorlagen bequem im Nutzerprofil speichern
  • Ausstellungsgebühr nur für das Original – alle weiteren Ausfertigungen kostenlos

Der Weg zum elektronischen Ursprungszeugnis

  1. Schreiben Sie eine E-Mail an uz-digital@regensburg.ihk.de
  2. Benennen Sie den UZ-Admin. Er ist der zentrale Ansprechpartner für die IHK und verwaltet die Nutzer für Ihr Unternehmen.
  3. Haben Sie bereits UZ-Formulare ohne eingedruckter Nummer? Diese können gerne über Ihre IHK bezogen werden.
Der UZ-Admin erhält nach Registrierung durch die IHK einen Freischaltcode, schließt damit den Registrierungsprozess ab und kann dann gegebenenfalls beliebig viele weitere Nutzer für Ihr Unternehmen, sowie deren Rechte, festlegen. Mit Abschluss des Registrierungsprozesses durch Ihren UZ-Admin kann Ihr Unternehmen sofort Ursprungszeugnisse digital beantragen.

Technische Voraussetzungen

  • Windows-Betriebssystem (ab Windows 7)
  • Arbeitsspeicher: 2 GB (empfohlen 4 GB)
Haben Sie noch technische Fragen zum eUZ? Gerne können Sie sich direkt an das Supportcenter der IHK GfI wenden:
Supportcenter der IHK-GfI mbH
0231 9746-4477   
euz.support@gfi.ihk.de

Ablauf des elektronischen Antragsverfahren “Nutzerkennung”

Ablauf des elektronischen Antragsverfahren "Nutzerkennung"

Aktuelle Hinweise zur elektronischen Beantragung von Exportdokumenten

  • Elektronisch ausgestellte UZ und bescheinigte Dokumente werden im Ausland in der Regel anerkannt. Ausnahmen können z.B. die Länder Ägypten und Katar sein (im Zweifelfall empfiehlt sich immer die Rücksprache mit dem Kunden). Auch das Bundesverwaltungsamt besteht auf von der IHK im Original unterschriebene Dokumente. 
  • Wenn Unternehmen die eUZ-Anwendung nutzen, besteht auch weiterhin die Möglichkeit, Ursprungszeugnisse und Handelspapiere in Papierform zu beantragen.
  • Zu bescheinigende Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Auch bei den Nachweisen empfiehlt es sich, das PDF-Format zu nutzen, denn PDF-Formate können deutlich schneller bearbeitet werden.
    Maximale Datei-Uploadgröße: 10 MB
  • Beim eUZ werden UZ-Formulare ohne eingedruckte Nummer verwendet,
    diese können bei Ihrer IHK (uz-digital@regensburg.ihk.de) oder bei Formularverlagen bestellt werden.
  • Wenn auf der Rückseite des UZs vom Zielland vorgeschriebene Texte stehen, beachten Sie bitte, dass diese nach dem Ausdruck im Unternehmen händisch um Datum und Unterschrift ergänzt werden müssen. Andernfalls kann das UZ von den Zollbehörden im Zielland abgewiesen werden.
  • Nutzer der eUZ-Anwendung erhalten einen Gebührenbescheid. Eine detaillierte Übersicht kann sich der Nutzer über die Option im eUZ “Einzelnachweis erstellen” ansehen.
  • Die Darstellung des eUZ kann browserbasierend variieren.
  • Bei der elektronischen Beantragung von Ursprungszeugnissen über Dienstleister sollte berücksichtigt werden, dass diese auf alle Vorgänge, die in der elektronischen Anwendung erfasst sind, vollständigen Zugriff haben.