Coronavirus
Regelungen für Handel, Dienstleistung, Gastronomie und Hotellerie
Von
3. April an gibt es in Bayern
keine 2G oder 3G Zugangsregelungen mehr. Die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird um weitere vier Wochen
bis einschließlich 28. Mai 2022 verlängert. Folgende Basisschutzmaßnahmen sind darin beinhaltet:
- Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).
- In Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen, gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Darunter fallen Arztpraxen, Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste, ambulante Pflegedienste, voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte.
- Auch für den öffentlichen Personennahverkehr gilt die FFP2-Maskenpflicht weiterhin.