Fachthemen

Tätigkeiten in der Datenverarbeitung (DV)


Stand: Oktober 2025
Die folgenden Tätigkeiten im DV-Bereich sind im Berufsbild des Informationstechnikers entweder nicht aufgeführt oder sie gehören nicht zum Kernbereich des Informationstechnikerhandwerks und dürfen ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausgeübt werden.

Allgemeine Datenverarbeitung

  • DV-Beratung und -Schulung
  • Konfiguration von Netzwerken und Einrichtung der entsprechenden Netzwerksoftware (strukturierte Verkabelung)
  • Konfiguration von Computeranlagen
  • Entwicklung von Software
  • Softwareservice

PC-Service, insbesondere

  • Konfiguration der Systemdateien
  • Installation der System- und Anwendungssoftware
  • strukturierte Verkabelung für die Vernetzung von Computeranlagen
  • Zusammenstellen der Hardware aus Modulen sowie der Modulaustausch, d. h. der Zusammenbau von Rechnern aus Fertigteilen
  • Auswechseln von Verschleißteilen, wie Druckerköpfen, Tintenpatronen, Tonerbehältern, Trommeln u. ä.
  • technische Erweiterung durch den nachträglichen Einbau von Teilen zum Aufrüsten z. B. durch Karten oder Modulerweiterungen
  • Austausch von Netzteilen, Platinen, Laufwerken, Karten
  • Entsorgung und Recycling veralteter bzw. defekter Hardware

Unzulässig ohne Eintragung sind insbesondere dagegen:

  • Reparatur des Monitors
  • Eingriffe in und Arbeiten an Netzspannungsteilen
  • Reparaturen, die über die o. g. Tätigkeiten hinausgehen und Eingriffe in das Gerät beinhalten, die nicht nur im Austausch von Teilen bestehen.

Die IHK ist gern zu weiteren Erläuterungen und Beratungen bereit.

Dieses Merkblatt soll – als Service Ihrer IHK – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.