Nr. 4842730
Fachthemen

Kassengesetz

Fachthemen

Seit dem 1. Januar 2025 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, alle in einer Betriebsstätte eingesetzten Kassensysteme (sowohl eigene als auch gemietete und gepachtete) einheitlich an die Finanzverwaltung zu melden. Geräte, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden. Geräte, die nach dem 1. Juli 2025 erworben werden, müssen grundsätzlich binnen eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden. Werden Systeme außer Betrieb genommen, muss zukünftig innerhalb eines Monats eine Meldung erfolgen. Unternehmen sollten deshalb prüfen, ob ggf. erforderliche Meldungen bereits abgegeben wurden.