Grundsteuerreform
Von der Grundsteuer als Substanzsteuer sind fast alle Unternehmen betroffen – ob als Mieter oder Eigentümer.
Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts war der Gesetzgeber aufgerufen, die Einheitsbewertung von Grundvermögen zur Berechnung der Grundsteuer neu zu regeln. Dadurch werden sich Auswirkungen auf die Steuer- und Bürokratiebelastung der Unternehmen ergeben. Der Bayerische Landtag hat Ende 2021 auf Grund der neuen Länderöffnungsklausel ein landeseigenes Grundsteuergesetz beschlossen (reines Flächenmodell).
Die IHK München und Oberbayern hat das Wichtigste in einem Ratgeber zur Grundsteuer zusammengefasst.