Fachthemen

Statistikmeldungen

Die statistische Erhebung von Unternehmensdaten ist ein wichtiges Instrument, um daraus Handlungsempfehlungen für politische Entscheidungen abzuleiten, als wissenschaftliche Grundlage oder um regionale Wirtschaftsstrukturen darzustellen. Die amtliche Statistik liefert Informationen über die demographische, wirtschaftliche, soziale und ökologische Lage und stellt sie nach regionalen und fachlichen Einteilungen zur Verfügung.
Die Quantität und Qualität der Erhebungen führt in der Unternehmenspraxis jedoch oft zu hohem bürokratischem Aufwand, auch wenn für die Datenlieferungen mittlerweile verschiedene gesicherte elektronische Meldewege zur Verfügung stehen.
Sie fragen sich:
  • Wer muss für amtliche Statistiken melden?
  • Wie melde ich zu amtlichen Statistiken?
  • Was sind meine Pflichten?
  • Welchen Nutzen habe ich von amtlichen Statistiken?
Zum Thema Statistikpflicht für Unternehmen finden Sie folgend die wichtigsten Informationen in einer Übersicht:
Wenn Sie vom Statistikamt angeschrieben werden und es sich um eine Statistik mit Auskunftspflicht handelt, sind Sie gesetzlich zur Meldung verpflichtet. Bei Versäumnis der Meldung droht ein Zwangsgeld.
  • Produktionserhebung im Verarbeitenden Gewerbe
  • Monatsbericht im Gastgewerbe
  • Verdiensterhebung
  • Arbeitskostenerhebung
  • Investitionserhebung
  • Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich
  • Material- und Wareneingangserhebung
  • etc.
  • Sie erhalten einen Brief mit Meldeaufforderung und Log-in-Daten für IDEV oder CORE.
  • Sie stellen die entsprechenden Zahlen des Unternehmens zusammen, idealerweise automatisiert mit Hilfe einer Software.
  • Sie melden sich im IDEV- bzw. CORE-Portal an und klicken auf das zuständige Statistische Amt oder Sie melden sich in „Mein Portal“ an und werden weitergeleitet.
  • Sie wählen die Statistikmeldung aus, die Sie erfüllen müssen, geben die Daten ein bzw. laden die Daten hoch und schicken sie ab.
  • Nach Bundesstatistikgesetz § 11a findet die Übertragung ausschließlich elektronisch statt (nur in besonderen Ausnahmen per Post).
  • Alle Informationen zum Meldeablauf sind auch den Schreiben der Statistischen Ämter mit Zugangscode beigefügt.
  • Der Datenübertragungsweg ist sicher (IDEV und CORE unterliegen den Sicherheitsstandards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik).
Werden Sie von den Statistischen Ämtern angeschrieben, erhalten Sie auch die entsprechenden Telefonnummern und Ansprechpartner in dem Anschreiben. Bei allen weiteren Fragen gibt es auch Infos im Meldeportal.
Im Rahmen des ersten Unternehmensstatistikreformgesetz wurde im Frühjahr 2026 beschlossen, Unternehmen im Bereich der Statistikpflicht zu entlasten. Hierzu läuft 2026/2027 ein Pilotprojekt mit ausgewählten Unternehmen. 2027 soll durch Streichungen von nationalen statistischen Berichtspflichten eine Vereinfachung für die Wirtschaft erreicht werden. So soll beispielsweise die jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern eingestellt werden und insgesamt insbesondere kleine Betriebe von der Meldepflicht befreit werden.
Ein Ergebnis Ihrer Meldungen finden Sie auch bei der IHK. Wir bereiten die amtliche Statistik regional für Sie auf:
  • ...als Hilfestellung für unternehmerische Entscheidungen.
  • ...zur Darstellung des Wirtschaftsraums Oberpfalz - Kelheim.
  • ...als Grundlage für politische Entscheidungen.
Sie finden die Regionalstatistik unter “Der IHK-Bezirk in Zahlen